Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 27.10.1998

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   BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98   

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BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,13231)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,13231)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,13231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines Revisionsgrundes - Erhebung von Bedeutungsrüge, Divergenzrüge und Verfahrensrüge - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Unternehmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Denn es liegt angesichts der dargestellten grundsätzlichen Wertung des Vermögensgesetzes auf der Hand, daß jedenfalls ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ca. 14 ha großer Betrieb, der den Lebensunterhalt der gesamten Familie der Klägerin bis zu deren Flucht allein sicherstellte und damit zweifelsfrei dauerhaft auf Erwerbszwecke ausgerichtet war, als "Unternehmen" anzusehen ist und seine Rückgabe daher den Regelungen der Unternehmensrestitution folgt (vgl. allgemein zum Begriff des Unternehmens auch Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 10).

    Für die Abgrenzung zwischen Unternehmens- und Einzelrestitution ist deshalb darauf abzustellen (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1 S. 1 ), was Gegenstand der schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war: Betraf diese - wie hier - ein noch existierendes ("lebendes") Unternehmen als solches und wurde dieses erst danach stillgelegt, handelt es sich um einen Fall der Unternehmensrestitution; wurde der Betrieb hingegen bereits vor Durchführung der schädigenden Maßnahme endgültig eingestellt, konnte diese kein "Unternehmen" treffen und ist deshalb im Wege der Einzelrestitution rückabzuwickeln (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 9).

    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1993 - 7 B 15.93

    Vermögensfragen - Rückerstattung - Unternehmen - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Für die Abgrenzung zwischen Unternehmens- und Einzelrestitution ist deshalb darauf abzustellen (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1 S. 1 ), was Gegenstand der schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war: Betraf diese - wie hier - ein noch existierendes ("lebendes") Unternehmen als solches und wurde dieses erst danach stillgelegt, handelt es sich um einen Fall der Unternehmensrestitution; wurde der Betrieb hingegen bereits vor Durchführung der schädigenden Maßnahme endgültig eingestellt, konnte diese kein "Unternehmen" treffen und ist deshalb im Wege der Einzelrestitution rückabzuwickeln (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 9).

    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.03.1995 - 7 B 210.94

    Wegfall des Rückübertragungsanspruchs eines Kommanditisten an einem Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Der Inhalt des Restitutionsanspruchs wird nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch die wiedergutzumachende Schädigung und deren Gegenstand bestimmt (Beschluß vom 20. März 1995 - BVerwG 7 B 210.94 - Buchholz 112 § 3 VermG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Diese Voraussetzungen müssen bei mehrfach, jeweils selbstständig begründeten Entscheidungen hinsichtlich aller tragenden Gründe geltend gemacht werden und vorliegen (stRspr, vgl. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 ).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Sie hätte zumindest die vermeintlich einander widersprechenden abstrakten und jeweils entscheidungstragenden Rechtssätze herausstellen und dartun müssen, daß diese Rechtssätze die Anwendung derselben Rechtsvorschrift betreffen (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 ff.) der Sache nach den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend macht, ist ihr schon deshalb nicht weiter nachzugehen, weil sie in dieser Hinsicht dem Darlegungsgebot des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.
  • BVerwG, 31.10.1994 - 11 AV 1.94

    Örtliche Zuständigkeit - Bindungswirkung - Klageabweisung mangels Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98
    Gemäß § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 a Abs. 5 GVG ist eine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen; mangels einer entsprechenden Rüge im erstinstanzlichen Verfahren bedurfte es auch keiner Vorabentscheidung durch Beschluß des Verwaltungsgerichts (§ 17 a Abs. 3 GVG; vgl. Beschluß vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 11 AV 1.94 - Buchholz 310 § 83 VwGO ).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung;

    BVerwG 6 B 8.99 OVG 8 B 11.98.

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 27. Oktober 1998 OVG 8 B 11.98 wird verworfen.

  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind vielmehr jedenfalls dann, wenn eine bestimmte Größe, Dauerhaftigkeit des Betriebs, Arbeitsorganisation, Ausrichtung auf Zwecke des Erwerbs oder der Gewährleistung einer hinreichenden beruflichen Existenzgrundlage hinzutreten in den Begriff des "Unternehmens" gemäß § 6 VermG einbezogen (Beschluss vom 4. Februar 1998 BVerwG 8 B 11.98 ; s.a. VG Dresden, Urteil vom 9. Mai 2008 5 K 2571/04 ).
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   OVG Berlin, 27.10.1998 - 8 B 11.98   

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OVG Berlin, 27.10.1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,56255)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.10.1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,56255)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 8 B 11.98 (https://dejure.org/1998,56255)
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