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   BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98   

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BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98 (https://dejure.org/1999,14056)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 8 B 116.98 (https://dejure.org/1999,14056)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 8 B 116.98 (https://dejure.org/1999,14056)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Diese Anfechtungsfrist leitet das Bundesverwaltungsgericht aus einem besonderen nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ab und hat ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtsprechung auf Fälle, in denen es an einem solchen besonderen Gemeinschaftsverhältnis fehlt, nicht übertragen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 8 B 116/98 -, juris, Rn. 8).

    Das gilt insbesondere mit Blick auf vermögensrechtliche Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 115, 302 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Dies ist hier schon deswegen ausgeschlossen, weil die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin unmittelbar, nachdem sie von der Genehmigung Kenntnis erlangt hatte, mit dem Schreiben ihrer Anwälte vom 2. Januar 1995 und mit dem sich anschließenden Verfahren unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie gerade die angegriffene Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht hinnehmen wollte (vgl. dazu auch die Fallgestaltung in dem Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 S. 41 . Im Übrigen wird die fehlende Vertrauensbetätigung der Beigeladenen zu 1 und 2 auch dadurch deutlich, dass sie ihrerseits im Frühjahr 1996 vorsorglich einen Investitionsvorrangbescheid beantragt haben. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Baunachbar gegen eine ihm nicht vorschriftsmäßig bekannt gegebene Baugenehmigung, von der er in anderer Weise sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, innerhalb der Jahresfrist nach § 70 i.V.m. § 58 Abs. 2 VwGO Widerspruch erheben muss, ist auf vermögensrechtliche Streitigkeiten nicht zu übertragen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 1 f.).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Die betraf aber eine Fallgestaltung aus dem Vermögensrecht, nämlich eine Anfechtungsklage mit dem Ziel der Kassation eines Bescheids zur Rückübertragung eines im Zusammenhang mit einer Ausreise aus der ehemaligen DDR vormals veräußerten Grundstücks (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - NVwZ 2005, 1334 = juris Rn. 25 ff.; ebenso bereits BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 = juris Rn. 4).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für Drittbeteiligungsfälle im Vermögensrecht mit seinem Beschluss vom 21. Januar 1999, auf die in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Juli 2005 (vgl. a.a.O. juris Rn. 25 a.E.) rekurriert wird, ausdrücklich klargestellt (vgl. BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 = juris Rn. 8):.

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (wie Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).

    Der reine Zeitablauf als solcher kann indes die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06

    Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche

    Aber der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19), und der Kläger hat sich auch in seinen Vorkehrungen oder Maßnahmen nicht derart eingerichtet, dass er allein wegen der späten Inanspruchnahme an Stelle der Gesellschaft, die er vertritt, Nachteile hat oder zu befürchten hat.
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Der reine Zeitablauf als solcher kann dagegen die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. vom 21.01.1999 - 8 B 116.98, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des

    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 1 ).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

    Die Vertrauensgrundlage kann sich auch daraus ergeben, dass ein Verhalten des Drittbetroffenen gegenüber der zuständigen Behörde darauf schließen lässt, er sei mit der ihm nachteiligen Entscheidung einverstanden oder werde jedenfalls dagegen keinen Rechtsbehelf einlegen (Urteil vom 27. Juli 2005 a.a.O. S. 12; Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 12).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Der reine Zeitablauf als solcher kann dagegen die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. vom 21.01.1999 - 8 B 116.98, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
  • VG Karlsruhe, 05.08.2008 - 11 K 4350/07

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 8 C 6/06 - unter Hinweis auf Beschl. v. 21.01.1999 - BVerwG 8 B 116.98 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 17.09.2004 - 8 B 33.04

    Vorliegen einer Verwirkung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Hinblick

  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.09.2004 - 8 PKH 4.04

    Vorliegen einer Verwirkung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Hinblick

  • BVerwG, 30.01.2006 - 3 B 146.05

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulässung einer

  • BVerwG, 10.12.2004 - 8 B 57.04

    Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Anforderungen der Rüge

  • VG München, 26.06.2017 - M 21 K 16.5876

    Verwirkung der Anfechtungsbefugnis gegenüber einer beamtenrechtlichen

  • VG München, 08.01.2019 - M 21 K 17.135

    Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Leistungsprämien bei

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