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   VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13   

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VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13 (https://dejure.org/2013,15554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.2013 - 8 B 1220/13 (https://dejure.org/2013,15554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 8 B 1220/13 (https://dejure.org/2013,15554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44a VwGO, § 80a VwGO, § 123 VwGO
    Lotterierechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. eines vor Erteilung von Sportwettenkonzessionen durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 44a; VwGO § 80a; VwGO § 123
    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. eines vor Erteilung von Sportwettenkonzessionen durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist verfahrensbegleitender Eilrechtsschutz zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 989
  • DÖV 2013, 784
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Wiesbaden, 30.04.2013 - 5 L 90/13

    Sportwettkonzession

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 30. April 2013 - 5 L 90/13.WI - mit Ausnahme der Nr. 2 seines Tenors aufgehoben.

    den Beschluss des VG Wiesbaden vom 30. April 2013 - 5 L 90/13.WI - hinsichtlich des unterlegenen Teils aufzuheben und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, von der Antragstellerin binnen eines Monats nachzureichende Unterlagen zur zweiten Stufe des Konzessionsvergabeverfahrens gem. §§ 4a ff. des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011 im Rahmen des Antragsverfahrens zu berücksichtigen.

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung!

    Denn im momentanen Verfahrensstand sind die verfügbaren Konzessionen noch nicht vergeben und damit das Kontingent nicht ausgeschöpft (vgl. dazu die Rechtsprechung des Hessischen VGH, Beschluss vom 28.06.2013, Az.: 8 B 1220/13; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 4 B 548/14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 7 MC 85/13; Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.2010, Az.: 4 CE 10.1535).
  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 8 B 1220/13 -, juris Rn. 19; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 44a Rn. 1.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 6 B 30.04 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 8 B 1220/13 -, juris Rn. 19.

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1371

    Passivlegitimiert für Rechtsbehelfe, die die Erteilung von Konzessionen für die

    c) Kann danach der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits aus diesen Gründen keinen Erfolg haben, kann offenbleiben, ob der Antragstellerin darüber hinaus das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil sie im Hinblick auf das Bestehen wirksamer Rechtsschutzmöglichkeiten auch nach einer Ablehnung ihres Konzessionsantrags derzeit noch keines einstweiligen Rechtsschutzes bedarf, um ihre Rechte im Konzessionsverfahren zu wahren (vgl. in diesem Sinne HessVGH, B.v. 28.6.2013 - 8 B 1220/13 - juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13

    Vollständige Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei ausreichenden

    Dieses Verwaltungsvergabeverfahren wird in mehreren Stufen mit festen Fristen durchgeführt, die Unterlagen der Mitbewerber werden grundsätzlich unter Verschluss gehalten und können - vor Abschluss des Verfahrens - nicht ohne weiteres von den unterlegenen Bewerbern eingesehen werden (vgl. zum Ablauf des Vergabeverfahrens: VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.04.2013 - 5 L 90.13 -, juris; dem nachgehend: HessVGH, Beschl. v. 28.06.2013 - 8 B 1220/13 -, juris).
  • VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14

    Untersagung des Vertriebs von Sportwetten bei gleichzeitigem Duldungsangebot

    Versuche, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Konzession nach § 4a Glücksspielstaatsvertrag 2012 im dafür zuständigen Bundesland zu erstreiten sind gescheitert (Hess. VGH, Beschluss vom 28.06.2013 - 8 B 1220/13 - ZfWG 2013, 342 ff.).
  • VG Berlin, 24.09.2014 - 23 L 595.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine geplante Erteilung einer

    Ein solches wäre nur zu bejahen wäre, wenn durch ein Abwarten anderenfalls irreparable Schäden eintreten würden (vgl. hierzu u.a. VGH Kassel, Beschluss vom 28. Juni 2013, 8 B 1220/13, Juris).
  • VG Wiesbaden, 06.05.2014 - 5 L 239/14
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