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   BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02   

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https://dejure.org/2003,3568
BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02 (https://dejure.org/2003,3568)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2003 - 8 B 133.02 (https://dejure.org/2003,3568)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 8 B 133.02 (https://dejure.org/2003,3568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz und § 6 Abs. 1 a
    Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von Nachfolgeorganisationen; Berechtigung anerkannter Nachfolgeorganisationen; Gewerkschaftshäuser; Deutscher ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz und § 6 Abs. 1 a
    Berechtigung anerkannter Nachfolgeorganisationen; Deutscher Gewerkschaftsbund; Gewerkschaftshäuser; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 5 VermG; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von ...

  • Wolters Kluwer

    Organisation als Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung - Rechtsnachfolge des Deutschen Gewerkschaftsbundes hinsichtlich ehemaliger Gewerkschaftshäuser GmbHs - Anwendbarkeit der Quorumsregelung des Vermögensgesetzes - Stellung eines Rückübertragungsantrages ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Rechtsnachfolger des DGB; Gewerkschaftshäuser; Quorumsregelung

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz; ; VermG § 6 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 § 6 Abs. 1a
    Recht der offenen Vermögensfragen - Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von Nachfolgeorganisationen; Berechtigung anerkannter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 2 Abs. 1 Satz 5, 6 Abs. 1a VermG
    Vermögensrecht - Unternehmensrestitution

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 Satz 5, § 6 Abs. 1a VermG
    Vermögensrecht/Unternehmensrestitution/Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung/Deutscher Gewerkschaftsbund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 273 (Ls.)
  • DVBl 2003, 747 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02
    Diese obliegt dem Tatsachengericht und ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob allgemeine Auslegungsregeln verletzt sind (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 1 ).
  • FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG; Rechtsnachfolger eines Geschädigten

    Mit Blick auf den Normzweck des § 6 VermG gilt daher eine Organisation, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG zum Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung bestimmt wurde, selbst als Berechtigter i.S.v. § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, ZOV 2003, 128).

    Somit kann das Fortbestehen der Vereinigung als in Auflösung befindlich dann nicht gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG fingiert werden (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).

    Der Beschluss ist dahingehend auszulegen, dass Nachfolgeorganisation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz VermG der DGB ist, dessen Interessen in diesem Fall durch die Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB wahrgenommen wurden (so auch das BVerwG, das nicht zwischen dem DGB und der Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB differenziert, vgl. Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).

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