Rechtsprechung
BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
VermG § 2 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz und § 6 Abs. 1 a
Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von Nachfolgeorganisationen; Berechtigung anerkannter Nachfolgeorganisationen; Gewerkschaftshäuser; Deutscher ... - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 2 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz und § 6 Abs. 1 a
Berechtigung anerkannter Nachfolgeorganisationen; Deutscher Gewerkschaftsbund; Gewerkschaftshäuser; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 5 VermG; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von ... - Wolters Kluwer
Organisation als Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung - Rechtsnachfolge des Deutschen Gewerkschaftsbundes hinsichtlich ehemaliger Gewerkschaftshäuser GmbHs - Anwendbarkeit der Quorumsregelung des Vermögensgesetzes - Stellung eines Rückübertragungsantrages ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Berechtigter; Rechtsnachfolger des DGB; Gewerkschaftshäuser; Quorumsregelung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 2 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 § 6 Abs. 1a
Recht der offenen Vermögensfragen - Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen, aufgrund des Rückerstattungsrechts anerkannte; Rückerstattungsrecht, Anerkennung von Nachfolgeorganisationen; Berechtigung anerkannter ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Gera, 21.03.2002 - 6 K 2205/98
- VG Gera, 21.05.2002 - 6 K 2205/98
- BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 273 (Ls.)
- DVBl 2003, 747 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01
Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02
Diese obliegt dem Tatsachengericht und ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob allgemeine Auslegungsregeln verletzt sind (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 1 ).
- FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG; Rechtsnachfolger eines Geschädigten …
Mit Blick auf den Normzweck des § 6 VermG gilt daher eine Organisation, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG zum Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung bestimmt wurde, selbst als Berechtigter i.S.v. § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, ZOV 2003, 128).Somit kann das Fortbestehen der Vereinigung als in Auflösung befindlich dann nicht gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG fingiert werden (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).
Der Beschluss ist dahingehend auszulegen, dass Nachfolgeorganisation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz VermG der DGB ist, dessen Interessen in diesem Fall durch die Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB wahrgenommen wurden (so auch das BVerwG, das nicht zwischen dem DGB und der Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB differenziert, vgl. Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).