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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.06.1997 - 8 B 133.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14562
OVG Berlin, 10.06.1997 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1997,14562)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.06.1997 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1997,14562)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1997,14562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anspruchsberechtigter; Versagungsgrund; Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 494/13

    Amtshaftung eines Landkreises im Beitrittsgebiet wegen Erteilung einer

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass die Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung der Sicherung des Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG und damit der Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruchs dient (vgl. Entwurf des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes, BT-Drucks. 12/5553 S. 156; BVerwGE 143, 1 Rn. 18; OVG Berlin, VIZ 1997, 655, 656 mwN; OVG Frankfurt an der Oder, VIZ 2002, 40, 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - 3 N 95.07

    Verhältnis des Rehabilitierungsverfahrens und der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    In einem solchen Fall besteht, wie auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 GVO, entgegen dem Wortlaut ("kann") ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung (Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2007, a.a.O., unter Hinweis auf OVG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1997, VIZ 1997, 655, 656).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16
    Entgegen dem missverständlichen Wortlaut dieser Vorschrift handelt es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung, wobei vorliegend unerheblich ist, dass die angegriffene Grundstücksverkehrsgenehmigung auf § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO gestützt wurde (vgl. nur VG Berlin, Urt. v. 8. Juni 2006 - 29 A 162.03, zitiert nach juris, dort Rdn. 18 und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10. Juni 1997 - 8 B 133.96, zitiert nach juris, dort Rdn. 21).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16
    Entgegen dem missverständlichen Wortlaut dieser Vorschrift handelt es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung, wobei vorliegend unerheblich ist, dass die angegriffene Grundstücksverkehrsgenehmigung auf § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO gestützt wurde (vgl. nur VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2006 - 29 A 162.03, Rn. 18, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 1997 - 8 B 133.96, Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der

    Die Voraussetzungen des Genehmigungstatbestandes unterliegen damit der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. OVG Berlin, U. v. 10.06.1997 - Az.: 8 B 133.96 - VIZ 1997, 360 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1996 - 8 B 133.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21312
BVerwG, 28.06.1996 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1996,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1996 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1996,21312)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 8 B 133.96 (https://dejure.org/1996,21312)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 8 B 133.96
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 8 B 133.96
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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