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   BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89   

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https://dejure.org/1989,13745
BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89 (https://dejure.org/1989,13745)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 8 B 138.89 (https://dejure.org/1989,13745)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 8 B 138.89 (https://dejure.org/1989,13745)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision - Unterlassen der weiteren Sachaufklärung - Unterwerfen einer Zweitwohnung unter die Zweitwohnungssteuer - Vorliegen einer besteuerbaren Kapitalanlage - Darlegungserfordernisse einer Beschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89
    Daß die Zweitwohnungssteuer auch dann als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG zu beurteilen ist, wenn der Inhaber die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum für eigene (Erholungs) Zwecke zwar nicht tatsächlich benutzt, sie aber für den persönlichen Lebensbedarf oder den Lebensbedarf seiner Angehörigen vorhält, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77]) und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem von der Klägerin angestrebten Revisionsverfahren.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89
    Die Revision kann auch nicht wegen vermeintlicher Abweichung des Berufungsurteils von, dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325) zugelassen werden.
  • BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 138.89
    Der Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung wird nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend "bezeichnet", wenn dargetan wird, weshalb sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung durch eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel dafür in Frage gekommen wären, welches Ergebnis die unterbliebene Sachaufklärung gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 - NVwZ 1982, 433 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 9 LA 323/07

    Zweitwohnungsteuerpflicht des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Wer Zugriff auf eine Wohnung hat, sie beispielsweise als Mieter oder unentgeltlich in rechtlich gesicherter Weise nutzt, also die Verfügungsmacht über sie besitzt, hat die Wohnung mithin auch dann inne, wenn er nicht deren Eigentümer ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urt. v. 26.7.1979 - 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230, sowie Beschl. v. 26.10.1989 - 8 B 138.89 -).
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