Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9070
BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03 (https://dejure.org/2004,9070)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 8 B 139.03 (https://dejure.org/2004,9070)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 8 B 139.03 (https://dejure.org/2004,9070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlich verankerte Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung; Berücksichtigung von Beteiligungsvermögen einer Gemeinde bei der Ermittlung derer Leistungsfähigkeit; Recht der kommunalen Selbstverwaltung; Leistungsfähigkeit einer Gemeinde; Darlegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    Die Garantie besteht aber nur im Rahmen der Gesetze (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

    Die Länder haben bei der ihnen obliegenden Regelung des kommunalen Finanzausgleichs (BVerfGE 83, 363 ) ihre Gemeinden und Gemeindeverbände grundsätzlich gleich zu behandeln (Beschluss vom 3. März 1997 BVerwG 8 B 130.96 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109).

    Denn gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten bietet Art. 28 Abs. 2 GG keinen Schutz, solange die Finanzausstattung nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 83, 363 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    Die Garantie besteht aber nur im Rahmen der Gesetze (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

    5 für Sach- sondern ebenso für Beteiligungsvermögen gelte, berührt jedenfalls nicht den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, der dem Gesetzgeber eine Grenze setzt (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    Dies setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 8 B 144.97 Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    So kann aber der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht erfolgreich begründet werden (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 8 B 144.97 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    5 für Sach- sondern ebenso für Beteiligungsvermögen gelte, berührt jedenfalls nicht den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, der dem Gesetzgeber eine Grenze setzt (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1989 - 7 B 12.89

    Zuschussgewährung an Gemeinde kann von Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    Denn damit würde eine Gemeinde angesichts der begrenzten Mittel für Finanzzuweisungen letztlich auf Kosten anderer Gemeinden ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausschöpfen und es bestände die Gefahr einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Praxis bei der Zuweisung von Finanzmitteln (vgl. Beschluss vom 27. Januar 1989 BVerwG 7 B 12.89 Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 82).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
    Die Länder haben bei der ihnen obliegenden Regelung des kommunalen Finanzausgleichs (BVerfGE 83, 363 ) ihre Gemeinden und Gemeindeverbände grundsätzlich gleich zu behandeln (Beschluss vom 3. März 1997 BVerwG 8 B 130.96 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht