Rechtsprechung
BVerwG, 13.03.2000 - 8 B 14.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme der Unredlichkeit einer Entscheidung bei Abweichungen von anderen Verwaltungsgerichtsentscheidungen - Frage der Unredlichkeit einer Entscheidung als Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 15.10.1999 - 8 K 2078/97
- BVerwG, 13.03.2000 - 8 B 14.00
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 13.03.2000 - 8 B 14.00
Das angefochtene Urteil weicht - wie die Beschwerde im einzelnen dargelegt hat - von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Mai 1998 - BVerwG 7 B 387.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 55 und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz, a.a.O. Nr. 12) insofern ab, als es den Restitutionsausschlußgrund der Unredlichkeit im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG allein von dem Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und der Kenntnis bzw. fahrlässigen Unkenntnis des Erwerbers abhängig gemacht hat. - BVerwG, 05.05.1998 - 7 B 387.97
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung als Zulassungsgrund der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2000 - 8 B 14.00
Das angefochtene Urteil weicht - wie die Beschwerde im einzelnen dargelegt hat - von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 5. Mai 1998 - BVerwG 7 B 387.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 55 …und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz, a.a.O. Nr. 12) insofern ab, als es den Restitutionsausschlußgrund der Unredlichkeit im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG allein von dem Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und der Kenntnis bzw. fahrlässigen Unkenntnis des Erwerbers abhängig gemacht hat.
- BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99
Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen; …
- VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei …
Nach dieser Vorschrift ist der Rechtserwerb in der Regel dann unredlich, wenn er nicht im Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis stand, die Abweichung bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und der Erwerber dies wusste oder hätte wissen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -, VIZ 1995, 288 f; BVerwG, Beschluss vom 13. März 2000 - BVerwG 8 B 14.00).
Rechtsprechung
OVG Berlin, 06.03.2001 - 8 B 14.00 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 06.03.2001 - 8 B 14.00
- BVerwG, 13.06.2001 - 3 B 64.01