Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 22.04.1997

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   BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95   

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BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95 (https://dejure.org/1995,2902)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1995 - 8 B 150.95 (https://dejure.org/1995,2902)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1995 - 8 B 150.95 (https://dejure.org/1995,2902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 86; VwGO § 108; BGB § 677 ff.; BGB § 677
    Riß eines Hausanschlußkanals nach Tiefbauarbeiten im Straßenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 § 108 Abs. 1, Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich Schadensursächlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis - Lebenserfahrung - Kausalitätsverlauf - GoA - Landesrechtliche Pflichtenzuweisung - Straßenbaulast - IrreversiblesLandesrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 724
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Zu Recht wendet die Beklagte hiergegen ein, die darauf gegründete Überzeugungsbildung beruhe auf einem unvollständig ermittelten Sachverhalt sowie auf einem unzulässigen Beweis des ersten Anscheins (vgl. zu letzterem Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303 ff.).

    Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).

  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Darin liegt - auch wenn die Gewährleistung rechtlichen Gehörs und das Gebot der Überzeugungsbildung nicht verlangen, auf jedes Vorbringen im einzelnen einzugehen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 63 [64]) - unter den gegebenen Umständen zugleich ein Verstoß gegen diese Verfahrensgrundsätze.
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1987 - 22 A 893/85
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Der darin liegende Verzicht auf weitere Maßnahmen zur Aufklärung der Schadensverursachung - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - ist mit § 86 Abs. 1 VwGO dann - aber auch nur dann - vereinbar, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (Urteil vom 1. März 1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 205/85 - BGHZ 100, 214 [216]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 - OVGE 39, 93 [95]).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Da die dargelegten Verfahrensfehler auch bei einer Zulassung der Revision auf jeden Fall zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen würden, kann hier dahinstehen, ob der Rechtssache - wie die Beschwerde weiter geltend macht - auch grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zukommt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 10 S. 10).
  • BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91

    Beratungspflicht, Keine Zuerkennung eines als Folge der Verletzung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1995 - 8 B 150.95
    Der Senat weist zur Klarstellung jedoch darauf hin, daß die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs hier entgegen der Auffassung der Beklagten als sogenannter "allgemeiner Grundsatz" die landesrechtlich geprägten Beziehungen zwischen den Beteiligten und insbesondere die landesrechtliche Pflichtenzuweisung durch die Straßenbaulast ergänzen und insoweit dem irrevisiblen, die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht rechtfertigenden Landesrecht angehören dürfte (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240); dies gilt sowohl für die von der Beschwerde in erster Linie angegriffene Inanspruchnahme der Beklagten anstelle der Beigeladenen oder der konkret tätigen Baufirmen als Schuldner des geltend gemachten Anspruchs als auch für die in zweiter Linie eingewandte Minderung der Höhe des Ersatzanspruchs sei es über den Gedanken des § 254 BGB , sei es über die Grundsätze "neu für alt".
  • OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03

    Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage

    Dementsprechend ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte anzunehmen, dass die Nachrücker in der Sitzung vom 3. Februar 2000 entsprechend der politischen Linie ihrer Liste abgestimmt haben (zum auch im öffentlichen Recht anwendbaren Anscheinsbeweis vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.1995, NWVBl 1996 S. 125, 126; Urt. v. 1.3.1995, NJW 1995 S. 2303, 2305).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2003 - 15 A 4115/01

    Schadensersatz im Kanalbenutzungsverhältnis

    vgl. zum Beweis des ersten Anscheins BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1995 - 8 B 150.95 -, NWVBl. 1996, 125 (126); Lüke/Wax, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl., § 286 Rn. 48 ff.
  • BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges

    Steht außer Frage, daß das Revisionsverfahren zu keinem anderen Ergebnis führen kann, so entspricht es der Zielsetzung des Gesetzes, die Entscheidung, die ohnehin vorhersehbar ist, bereits im Rahmen des § 133 Abs. 6 VwGO zu treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 10, und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - VersR 1996, 724).
  • BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

    Verzichtet das Gericht auf die fallbezogene Aufklärung ist zugleich ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO gegeben (Beschluss vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 f.).
  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. OVG NRW, u.a. Urteile vom 18. Dezember 1963 - IV A 707/61 -, OVGE 19, 175 ff., 179 f., 184, vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, juris Rn. 106, 108, und vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, juris Rn. 85, 87; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 6 K 1121/09 -, juris Rn. 39; Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 8 Rn. 25 ff.; Treffer, NWVBl. 1996, 125.
  • VG Minden, 22.08.2007 - 11 K 3267/06

    Erstattung der für den Aufwand für die Herstellung und Erneuerung und Veränderung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.1995 - 8 B 150/95 -, NWVBl. 1996, 125 = VersR 1996, 724.
  • BVerwG, 30.07.2003 - 8 B 70.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Aufklärung der Ursächlichkeit und

    Dieser Verzicht ist mit § 86 Abs. 1 VwGO nur ganz ausnahmsweise vereinbar, wenn es nämlich um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 f.).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Irrevisibilität bei im Landesvollstreckungsrecht

    Welchem Rechtskreis sog. allgemeine Grundsätze im Einzelfall zuzurechnen sind, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung sie im konkreten Fall herangezogen werden (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]; Beschluß vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 8 B 150.95 - NWVBl 1996, 125 ).
  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 22 B 00.1203

    Verunreinigung des ehemaligen Standorts einer chemischen Reinigung mit LHKW;

    Auch wenn in den letzten Jahren bei einer Vielzahl früherer Standorte von Reinigungsbetrieben im Bundesgebiet LHKW-Belastungen festgestellt worden sind, kann nicht generell - etwa nach den Regeln des Anscheinsbeweises (hierzu BVerwG vom 1.12.1995 NWVBl 1996, 125/126) - davon gesprochen werden, dass die Ausübung des Reinigungsgewerbes zur damaligen Zeit nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig zu Boden- oder Gewässerverunreinigungen geführt hat.
  • VG Köln, 27.11.2018 - 14 K 10928/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.12.1995 - 8 B 150.95 -, juris, Rn. 3, mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 8 B 88.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

  • BVerwG, 21.06.1996 - 8 B 120.96

    Pflichtverstoß im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

  • BVerwG, 17.11.1997 - 8 B 202.97

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anwendung der Abgabenordnung

  • BVerwG, 06.11.1997 - 8 B 183.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendung der Grundsätze der positiven

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 22.04.1997 - 8 B 150.95   

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