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   BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99   

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https://dejure.org/1999,6179
BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99 (https://dejure.org/1999,6179)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1999 - 8 B 151.99 (https://dejure.org/1999,6179)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 8 B 151.99 (https://dejure.org/1999,6179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 54

    § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG; Art. 1, 20, 79 Abs. 3, 100 Abs. 1 Satz 1 GG
    Vermögensrecht/Enteignungen auf besatzungsrechtlicher und -hoheitlicher Grundlage/Restitutionsausschluss

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3356
  • NJ 2000, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (vgl. zusammenfassend Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406 ) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ) haben die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht.

    Zwar wird in der Eidesstattlichen Versicherung deren Unrichtigkeit behauptet; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es aber - wie dargelegt - nicht darauf an, ob die Bundesregierung den "objektiv zur Verfügung stehenden Verhandlungsrahmen richtig erkannt hat" (BVerfGE 94, 12 ).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
    Mit ihr werden entgegen der Ansicht der Beschwerde keine wesentlichen neuen Tatsachen glaubhaft gemacht, die die tatsächlichen Grundlagen der gesetzeskräftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erschüttern und den Weg zu einer erneuten Befassung mit der Verfassungsmäßigkeit der streitigen Norm sowie zu einer erneuten Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG freimachen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 70, 242 ; 33, 199 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 4. Auflage, § 31 Rn. 17; Maunz/Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 31 Rn. 10).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (vgl. zusammenfassend Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406 ) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ) haben die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (vgl. zusammenfassend Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406 ) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ) haben die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht.
  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
    Mit ihr werden entgegen der Ansicht der Beschwerde keine wesentlichen neuen Tatsachen glaubhaft gemacht, die die tatsächlichen Grundlagen der gesetzeskräftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erschüttern und den Weg zu einer erneuten Befassung mit der Verfassungsmäßigkeit der streitigen Norm sowie zu einer erneuten Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG freimachen könnten (vgl. hierzu BVerfGE 70, 242 ; 33, 199 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 4. Auflage, § 31 Rn. 17; Maunz/Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 31 Rn. 10).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    wird in der Beschwerdeschrift nicht dargetan, inwiefern vor dem Hintergrund der zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 VermG ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - sowohl das Bundesverwaltungsgericht (vgl. zusammenfassend Beschlüsse vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406 und vom 28. Juni 1999 - BVerwG 8 B 151.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 5) als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ; Beschluss vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452/90 u.a. - BVerfGE 94, 12 ) haben die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht - ein weitergehender grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 8 B 93.00

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht verschiedenen in der Öffentlichkeit wiedergegebenen nachträglichen Stellungnahmen von Repräsentanten der Sowjetunion, auf die sich die Beschwerde beruft, letztlich keine Aussagekraft für die behauptete pflichtwidrige Fehleinschätzung der Lage durch die Bundesregierung beigemessen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 28. Juni 1999 - BVerwG 8 B 151.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 206.99
    Der Rechtssache fehlt die grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), weil die für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 94, 12 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 28. Juni 1999 - BVerwG 8 B 151.99 - NJW 1999, 3357 ) geklärt sind.
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