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   BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86   

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https://dejure.org/1986,1585
BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86 (https://dejure.org/1986,1585)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1986 - 8 B 16.86 (https://dejure.org/1986,1585)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 8 B 16.86 (https://dejure.org/1986,1585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 758
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 4 B 214.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baurechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86
    Das gilt selbst bei einer "jahrzehntelang geübten (rechtswidrigen) Praxis" der Behörden (Beschluß vom 27. November 1980 - BVerwG 4 B 214.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 173 S. 145).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß im Hinblick auf die von Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens der Behörde und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" folgt (vgl. etwa Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69] und vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 29.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 137 S. 51 ).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86
    Das gilt sogar dann, wenn die Anwendung des neuen Rechts anders als bei der hier zu beurteilenden Übergangsregelung zu einer gegenüber dem alten Recht höheren Abgabenpflicht führt (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 - Beschlußabdruck S. 6).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß im Hinblick auf die von Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens der Behörde und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" folgt (vgl. etwa Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69] und vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 29.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 137 S. 51 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine

    Eine rechtswidrige Verwaltungsübung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 8 B 16/86 , juris - NVwZ 1986, 758 mwN; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3) .
  • VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das unbegleitete Fahren von Fahrzeugen

    Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, könnte der Antragsteller daraus keine Ansprüche herleiten: Die frühere Entscheidung des Antragsgegners wäre in diesem Fall rechtswidrig gewesen; aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis lässt sich im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 NV) kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Handelns herleiten ("keine Gleichbehandlung im Unrecht", vgl. BVerwG, B. v. 11.06.1986 - 8 B 16/86 - , NVwZ 1986, 758).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05

    Freistellung des Komplettierungskäufers von Ersatzforderungen anderer

    Die Anwendung einer solchen Praxis kann aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht verlangt werden (vgl. BVerfG NVwZ 1995, 475, 476; BVerwG NVwZ 1986, 758; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 3 Rdn. 251) und nicht zur Unwirksamkeit einer sachlich gebotenen Klausel führen.
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