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   BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94   

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BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94 (https://dejure.org/1994,14984)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 8 B 162.94 (https://dejure.org/1994,14984)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 (https://dejure.org/1994,14984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Verstoß gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme durch die Unterlassung einer Beweisaufnahme in Gestalt der Augenscheinseinnahme - Beurteilung des vorliegend maßgeblichen Aspekts der Gewaltdarstellung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des der Sache nach gerügten Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch Unterlassung einer Beweisaufnahme in Gestalt der Augenscheinseinnahme (§ 96 Abs. 1 VwGO) gehört gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO neben der Angabe des angeblich fehlerhaft unterbliebenen Beweismittels die Darlegung des zu erwartenden Beweisergebnisses und dessen Ursächlichkeit für eine der Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung (vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
  • BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 4/89

    Feststellung rechtserheblicher Tatsachen aufgrund mittelbarer Umstände

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94
    Zwar sind die Gerichte grundsätzlich gehindert, wesentliche entscheidungserhebliche Tatsachen aus mittelbaren Erkenntnisquellen zu gewinnen, wenn unmittelbare Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 6 RKa 4/89 - NJW 1990, 1558).
  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94
    Der Unmittelbarkeitsgrundsatz steht jedoch der Verwertung beigezogener Akten sowie der Auswertung beigebrachter Schriftstücke im Wege des Urkundenbeweises auch nicht generell entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37 S. 7).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94
    Er schließt das Absehen von einer Augenscheinseinnahme jedenfalls dann nicht aus, wenn z.B. durch vorgelegte Fotografien die Örtlichkeiten in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen hinreichend ausgewiesen werden und die Beteiligten keine davon abweichenden Merkmale behaupten (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94
    Ein unsubstantiierter Beweisantrag - wie hier - ist dem Unterlassen einer Beweisantragstellung durch die anwaltlich vertretene Partei gleichzusetzen; er hat zur Folge, daß das Absehen von einer Beweiserhebung keine Verletzung der Aufklärungspflicht darstellt (vgl. Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 33 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Befinden sich in den Akten aussagekräftige Erkenntnismittel, insbesondere Lichtbilder, zu den für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen, bedarf es nicht zwingend der Einnahme eines (weiteren) Augenscheins, weshalb ein darauf gerichteter Beweisantrag mit einem Verweis auf das vorhandene Erkenntnismaterial verfahrensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 17. Aufl. 2022, § 86 Rn. 38; Breunig, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1.10.2021, § 86 Rn. 89; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 96 Rn. 3 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 13.10.1994 - 8 B 162.94 -, juris Rn. 2: kein Verstoß gegen Unmittelbarkeitsgrundsatz).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 B 24.20

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Inaugenscheinnahme von kinderpornographischem

    Das lediglich mittelbare Beweismittel kann zulässigerweise nur verwendet werden, wenn die Erhebung des unmittelbaren Beweises unmöglich, unzulässig oder unzumutbar erscheint (BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 6 RKa 4/89 - SozR 1500 § 128 Nr. 40 Rn. 10, BFH, Urteil vom 12. Juni 1991 - III R 106/87 - BFHE 164, 396 Rn. 9 jeweils m.w.N. und BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 2 A 309/12

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Nutzungsänderung eines Abstellraums in einen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2005 - 4 ZB 05.411 -, juris Rn. 6.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Befinden sich in den Akten aussagekräftige Erkenntnismittel, insbesondere Lichtbilder, zu den für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen, bedarf es nicht zwingend der Einnahme eines (weiteren) Augenscheins, weshalb ein darauf gerichteter Beweisantrag mit einem Verweis auf das vorhandene Erkenntnismaterial verfahrensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 17. Aufl. 2022, § 86 Rn. 38; Breunig, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1.10.2021, § 86 Rn. 89; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 96 Rn. 3 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 13.10.1994 - 8 B 162.94 -, juris Rn. 2: kein Verstoß gegen Unmittelbarkeitsgrundsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - 6 A 76/14

    Beamtenverhältnis; Charakterliche Eignung; Ernennung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, BVerwGE 140, 199 = juris, Rn. 16 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - 10 A 4650/19

    Wann "erdrückt" ein Gebäude den Nachbarn?

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 A 309/12 -, juris, Rn. 50.
  • VG Düsseldorf, 18.11.2015 - 17 K 570/15

    Straßenreinigungsgebühren auch bei Grünstreifen zwischen Grundstück und Straße

    Er schließt das Absehen von einer Augenscheineinnahme / Sachverständigenbegutachtung jedenfalls dann nicht aus, wenn durch vorgelegte Fotografien die Örtlichkeiten in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen hinreichend ausgewiesen werden und die Beteiligten keine davon abweichenden Merkmale behaupten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162/94 -, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 31. März 1981 - 1 StR 40/81 -, juris Rn. 7ff.
  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 2 ZB 20.102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. negativem Bauvorbescheid

    Er schließt das Absehen von einer Augenscheinseinnahme jedoch jedenfalls dann nicht aus, wenn z.B. durch vorgelegte Fotografien die Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen hinreichend ausgewiesen werden und die Beteiligten keine davon abweichenden Merkmale behaupten (BVerwG, B.v. 13.10.1994 - 8 B 162/94 - juris; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 96 Rn. 6, § 98 Rn. 6).
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