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   BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90   

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BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90 (https://dejure.org/1991,679)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 8 B 164.90 (https://dejure.org/1991,679)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 8 B 164.90 (https://dejure.org/1991,679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts - Schranken der revisionsgerichtlichen Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 574
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Erstattungsansprüche sind gleichsam umgekehrte Leistungsansprüche, und sie teilen deshalb "die Rechtsqualität des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs" (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ).

    Das Bestehen oder Nichtbestehen von Erstattungsansprüchen richtet sich daher nach Landesrecht, wenn dies auch für den korrespondierenden Leistungsanspruch zutrifft (Urteil vom 14. April 1978, a.a.O.).

    Die Begründung von Leistungspflichten zugunsten öffentlicher Einrichtungen, die der Vertrag vom Februar 1983 vorzunehmen versucht (Berufungsurteil S. 21), unterliegt der Beurteilung nach irrevisiblem Landesrecht, wenn sich die "vorgegebene Ordnung der Kostentragung", die der Vertrag zu "modifizieren" unternimmt, aus dem irrevisiblen Landesrecht ergibt (Urteil vom 14. April 1978, a.a.O. S. 340).

    Sie treffen darüber hinaus vielmehr auch die Ablehnung einer entsprechenden Anwendung des § 814 BGB (UA S. 27 ff. und Beschwerdeschrift S. 12 ff.) sowie die Annahme, daß der Kläger nicht durch Treu und Glauben gehindert sei, den Erstattungsanspruch geltend zu machen (UA S. 29 ff. und Beschwerdeschrift S. 14 ff.; vgl. zur Irrevisibilität Urteil vom 14. April 1978, a.a.O. S. 339).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Die entsprechende Anwendbarkeit der in § 42 Abs. 2 VwGO für die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage getroffenen Regelung der "Klagelegitimation" auf die allgemeine Leistungsklage (z.B. Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - BVerwGE 36, 192 ) bedeutet angessichts dessen nicht mehr und nicht weniger, als daß auch eine allgemeine Leistungsklage unzulässig ist, wenn der vom Kläger behauptete Anspruch "offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise ... bestehen oder ihm zustehen" kann (Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII 06.72 - BVerwGE 44, 1 ).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Die allgemeine Leistungsklage ist eine Anspruchsklage; ihr darf nur (muß aber auch) entsprochen werden, wenn der Kläger auf die von ihm verlangte Leistung Anspruch hat (vgl. etwa Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 zur Verpflichtungsklage).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Bei einer Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muß substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen die Partei bei ausreichender Gewährung des Gehörs noch vorgetragen hätte, und erforderlich ist weiter, daß dieser zusätzliche Vortrag ihrem Prozeßerfolg hätten nutzen können (Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 54 ).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Dementsprechend wäre sie im Revisionsverfahren als bindende Tatsachenfeststellung (§ 137 Abs. 2 VwGO) hinzunehmen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 ).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Die entsprechende Anwendbarkeit der in § 42 Abs. 2 VwGO für die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage getroffenen Regelung der "Klagelegitimation" auf die allgemeine Leistungsklage (z.B. Urteil vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - BVerwGE 36, 192 ) bedeutet angessichts dessen nicht mehr und nicht weniger, als daß auch eine allgemeine Leistungsklage unzulässig ist, wenn der vom Kläger behauptete Anspruch "offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise ... bestehen oder ihm zustehen" kann (Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII 06.72 - BVerwGE 44, 1 ).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Soweit die Beklagte eine Unterrichtung über Einzelheiten ins Auge faßt, vor allem darüber, daß das Gericht "eine Rückabwicklung im Rahmen einer Leistungskondiktion in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB unterstellt" (Beschwerdeschrift S. 6), ist entgegenzuhalten, daß das Berufungsgericht unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet war, seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung im einzelnen festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 S. 5 ).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 41.70

    Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
    Das Gericht braucht um der Gewährung rechtlichen Gehörs willen (§§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 VwGO) nicht auf solche Rechtsfragen besonders hinzuweisen, deren Erheblichkeit offensichtlich ist (Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 41.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der von der Klägerin zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1991, 574).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    An sie ist das Revisionsgericht nur dann nicht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden, wenn die Auslegung des Tatsachengerichts einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (stRspr; vgl. Urteile vom 27. Mai 1981, 19. Februar 1982, jeweils a.a.O. m.w.N., vom 1. Dezember 1989, a.a.O., vom 29. April 1993 - BVerwG 7 C 29.92 - Buchholz 112 § 11 VermG Nr. 1 S. 1 m.w.N. und vom 23. Oktober 1996, a.a.O. S. 7; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 ).

    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der vom Kläger zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 168 f.; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6).

    Das Bestehen oder Nichtbestehen des Erstattungsanspruchs richtet sich nach Landesrecht, weil dies auch für den korrespondierenden Leistungsanspruch zutrifft (vgl. Urteil vom 14. April 1998, a.a.O. S. 339; Beschluss vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 12).

    Die sich daraus ergebende Schranke der revisionsgerichtlichen Nachprüfung erstreckt sich ebenfalls auf die entsprechende Anwendung des § 814 BGB (vgl. Urteil vom 14. April 1978, a.a.O. S. 339 und Beschluss vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 13).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Gleichermaßen ist § 42 Abs. 2 VwGO auf die allgemeine Leistungsklage entsprechend anzuwenden (vgl. etwa Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - BVerwGE 36, 192 [199], vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - BVerwGE 44, 1 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 [12]).
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