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   BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94   

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BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94 (https://dejure.org/1995,2229)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 8 B 167.94 (https://dejure.org/1995,2229)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 (https://dejure.org/1995,2229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines Revisionszulassungsgrundes - Rechtzeitige Geltendmachung eines Rückstellungsgrundes von der Wehrpflicht - Ermessen des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über die Einholung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94
    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 m.weit.Nachw. und Beschluß vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2 und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 S. 4 ).

    Ein Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachterliche Äußerungen einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, weil ein Beteiligter das vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94
    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2 und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 S. 4 ).
  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94
    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 m.weit.Nachw. und Beschluß vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen einzuschalten (Beschlüsse vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48; vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53 S. 12 und vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 Rn. 12).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 1 A 1142/04

    Voraussetzungen des Anspruches eines Beamten auf Gewährung einer weiteren

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.4 Nr. 7, vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48, sowie vom 4. Dezember 1991 - 2 B 135.91 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, a.a.O., sowie vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 -, a.a.O.

  • BVerwG, 09.10.2006 - 2 B 34.06

    Beihilfefähigkeit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Nr. 285, 286, 261, 252,

    Das dem Tatsachengericht bei der Berücksichtigung von Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 BVerwG 2 B 135.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 m.w.N. und vom 30. März 1995 BVerwG 8 B 167.94 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48) oder wenn seine Überzeugungsbildung noch nicht abgeschlossen ist.

    Ein Tatsachengericht ist dagegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachterliche Äußerungen einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, weil ein Beteiligter bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 BVerwG 2 B 135.91 und vom 30. März 1995 BVerwG 8 B 167.94 jeweils a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08

    Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung

    Eine Verpflichtung zur Einholung weiterer Beweise besteht nicht, weil ein Beteiligter die bisherigen Erkenntnissquellen für unzutreffend hält (Urteil vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 30. März 1995 BVerwG 8 B 167.94 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 1570/96

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Reisepasses wegen Verlustes der deutschen

    Zu diesem Gesichtspunkt vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11/92 -, NVwZ 1993, 572 (578); zur Erforderlichkeit der Einholung weiterer Gutachten vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310, § 98 VwGO Nr. 31, S. 1 (2); BVerwG, Beschluss vom 21. September 1987 - 1 B 131.93 -, Buchholz 310, § 98 VwGO Nr. 46, S. 1 (2 ff.); BVerwG, Beschluss vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 -, Buchholz 310, § 98 VwGO Nr. 48, S. 5 (6).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 2 B 28.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung von

    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. auch Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48 S. 5 f. m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im Allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 S. 67 m.w.N. und vom 30. März 1995, a.a.O. S. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.10.1987- 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 06.10.1987, a. a. O.; Beschl.v. 30.03.1995 - 8 B 167/94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

  • BVerwG, 10.01.2001 - 6 B 42.00

    Freies Ermessen eines Tatsachengerichts hinsichtlich Art und Zahl einzuholender

    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 m.w.N. und Beschluss vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 sowie Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48).

    So verhält es sich, wenn die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit bereits vorliegender Gutachten - sei es im Allgemeinen oder sei es mit Blick auf die besonderen Verhältnisse des konkreten Streitfalles - nicht gegeben sind, weil Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2 und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 S. 4 sowie Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - a.a.O.).

  • VG Minden, 22.10.2004 - 3 K 3995/02

    Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter bestehen oder wenn ihnen ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Fachfrage erforderlich ist - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 - und vom 4. Dezember 1991 - 2 B 135.91 - -.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit der bereits vorliegenden Gutachten nicht gegeben sind und diese offen erkennbare Mängel aufweisen - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 - und vom 4. Dezember 1991 - 2 B 135.91 - -.

  • BVerwG, 17.12.2004 - 1 B 60.04

    Versagung von Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer Beschwerde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - 13 A 2643/07

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

  • BFH, 09.05.1996 - X B 223/95

    Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts

  • BVerwG, 04.03.2003 - 2 B 37.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01

    Verpflichtung eines Verwaltungsgerichts zur Einholung eines weiteren

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 B 39.05

    Verhältnis der Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung und der Pflicht

  • BVerwG, 14.08.2002 - 7 B 89.02

    Rückübertragung eines Grundstücks - Pflicht zur Einholung eines weiteren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 19 A 4573/99
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 B 47.98

    Mitbestimmung des Personalrats für die Fortsetzung des Zurruhesetzungsverfahrens

  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 132.00

    Darlegungsanforderungen an die Divergenzrüge - Keine Berücksichtigung

  • BVerwG, 31.03.1999 - 2 B 21.99

    Notwendigkeit einer zusätzlichen Beweiserhebung - Grundvoraussetzungen für die

  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 858.98

    Entscheidung im Beschlussverfahren - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs -

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 3 ZB 09.1475

    Unparteilichkeit eines Gutachters, weil er früher an einer Klinik beschäftigt

  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 PKH 173.98

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 141.97

    Verfahrensbeschwerde wegen unterlassener Einholung eines weiteren medizinischen

  • BFH, 27.02.1996 - IV B 18/95

    Anforderungen an den Anschluss der Entscheidung des Gerichts an ein

  • VG Köln, 04.04.2016 - 23 L 556/16

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines psychogenen

  • VG Bayreuth, 09.07.2015 - B 1 S 15.446

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Neuerteilung und erneuter schwerwiegender

  • VG Minden, 23.04.2008 - 4 K 1590/07
  • VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01

    Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung;

  • VG Köln, 17.08.2022 - 23 L 1136/22
  • VG Bayreuth, 21.01.2014 - B 1 S 13.879

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 19.04.2011 - 2 K 642/08

    Gewährung von Unfallausgleich gem. § 35 BeamtVG

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