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   BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07   

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https://dejure.org/2007,15443
BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07 (https://dejure.org/2007,15443)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 8 B 18.07 (https://dejure.org/2007,15443)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 8 B 18.07 (https://dejure.org/2007,15443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines Richters; Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes bei der verspäteten Einreichung eines Urteils zur Geschäftstelle; Pflicht des Gerichts zur Ermittlung gleichsam "ins Blaue" hinein; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07
    Maßgebend ist, ob die niedergelegten Gründe noch das Beratungsergebnis der mündlichen Verhandlung richtig, vollständig und auch im Übrigen zuverlässig wiedergeben (Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07
    Hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr, vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG VI C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit

    Zwar können nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe erhebliche Befangenheitsgründe sein, weshalb die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers als solches unzulässig wäre (stRspr, zuletzt BVerwG, Beschluss vom 14. August 2007 - 8 B 18.07 - veröffentlicht in Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen

    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21

    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen

    3 Zwar ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers als solchen grundsätzlich unzulässig, weil nur individuelle, auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. August 2007 - 8 B 18.07 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73

    Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge

    Er enthält keine individuellen bzw. auf die Person der einzelnen Richter bezogene Gründe, sondern eine Ablehnung des gesamten Spruchkörpers aus Gründen, die nicht über diejenigen für die Anhörungsrüge hinausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2007 - 8 B 18.07 - juris Rn. 2; B.v. 16.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21

    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit;

    Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit dessen oben genannten einzelnen Mitgliedern richtet.4 Zwar ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers als solchen grundsätzlich unzulässig, weil nur individuelle, auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. August 2007 - 8 B 18.07-, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2020 - 3 MR 33/20

    Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) kommt im Bereich des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 14.08.2007 - 8 B 18.07 - juris Rn. 2 mwN) können nur individuelle, auf die Person des einzelnen Richters bezogene, Gründe erheblich sein.
  • BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
    Ein Ablehnungsgesuch ist zwar in aller Regel dann rechtsmissbräuchlich, wenn es pauschal gegen sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers gerichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 2007, Az. 8 B 18/07, nachgewiesen im Internet von JURIS® Das Rechtsportal); vorliegend ist das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners aber dahingehend auszulegen, dass er das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes individuell gleichermaßen bei allen drei Richtern für gegeben erachtet, was wiederum möglich ist (vgl. Schulte/Püschel, PatG mit EPÜ, 10. Aufl., § 86 Rn. 7).
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