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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1994 - 8 B 1845/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1994 - 8 B 1845/94 (https://dejure.org/1994,5674)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.11.1994 - 8 B 1845/94 (https://dejure.org/1994,5674)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. November 1994 - 8 B 1845/94 (https://dejure.org/1994,5674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfe ; Pflichtgemäßes Ermessen; Gebundenes Ermessen; Geldleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 20
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 5381/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Widerspruchsbescheid, isolierte Anfechtungsklage,

    oder ob den Besonderheiten des verweisenden Gesetzes hier in dem Sinne Rechnung zu tragen ist, dass Sinn und Zweck des Asylbewerberleistungsgesetzes bei der entsprechenden Anwendung des BSHG zu berücksichtigen sind, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 20, Deibel, Asylbewerberleistungsrecht 2000.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -.

    Die Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes, im Wege einer Neuordnung der Sozialhilfegewährung an Ausländer (vgl. § 120 BSHG) den Anreiz zu verringern, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren vom 24. Mai 1993, BT- Drucks. 12/5008, S. 13 f. sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 - und vom 13. Dezember 1994 - 24 B 2155/94 - und Deibel, Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, ZfSH/SGB 1994, 359, bleibt durch die Heranziehung des § 121 BSHG gewahrt.

  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

    Aus der Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes, im Wege einer Neuordnung der Sozialhilfegewährung an Ausländer (vgl. § 120 BSHG) den Anreiz zu verringern, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren vom 24. Mai 1993, BT- Drucks. 12/5008, S. 13 f. sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 - und vom 13. Dezember 1994 - 24 B 2155/94 - und Deibel, Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, ZfSH/SGB 1994, 359, lässt sich lediglich der Grund für die leistungsrechtliche Schlechterstellung der Asylbewerber und ihnen gleichgestellter Ausländer (vgl. § 9 Abs. 1 AsylbLG F. 1993 bzw. § 120 Abs. 2 BSHG) gegenüber dem Personenkreis der Sozialhilfeempfänger ableiten, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen Dritter, die in einer Notsituation anstelle des Leistungsträgers die erforderliche Hilfe erbringen.
  • VG Gelsenkirchen, 11.11.2005 - 19 K 824/04

    Sozialleistung, Leistungsträger, Erstattung, Verjährung, Hemmung, Unterbrechung,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NWVBl. 1994, 142.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1996 - 3 M 104/96

    Einstweilige Anordnung; Umsetzung

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur dann als hinreichend glaubhaft angesehen werden kann, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein die Stattgabe der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112.78 -, E 63, 110, 112; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschl. v. 04.11.1994 - 8 B 1845/94 -, NWVB1.1995, 142, 143; VGH Kassel, Beschl. v. 27.05.1988 - 1 TH 684/88 -, NVwZ-RR 1989, 258), oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bereits zu gewähren ist, wenn ermessensfehlerfrei wahrscheinlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden kann oder wenigstens prognostizierbar ist, daß die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antrags erfolgen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263; vgl. auch Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 123 Rdn. 159 m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offenbleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 3 M 96/96

    Dienstherr; Beamter; Ärztliche Aussage; Dienstfähigkeit; Freistellungsantrag;

    Ob in einem solchen Falle ein Anspruch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur dann hinreichend glaubhaft gemacht ist, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein die Stattgabe der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112.78 -, E 63, 110, 112; OVG Mecklenburg Vorpommern, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschl. v. 04.11.1994 - 8 B 1845/94 -, NWVB1.1995, 142, 143; VGH Kassel, Beschl. v. 27.05.1988 - 1 TH 684/88 -, NVwZ-RR 1989, 258), oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bereits zu gewähren ist, wenn ermessensfehlerfrei wahrscheinlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden kann oder wenigstens prognostizierbar ist, daß die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antrags erfolgen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263; vgl. auch Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rdn. 159 m.w.N.), kann hier offenbleiben, weil es nach beiden Auffassungen an der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt.
  • OVG Brandenburg, 09.02.1995 - 4 B 332/94

    Streitigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Antrag auf Erlass einer

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  • VG Oldenburg, 02.08.2001 - 12 B 2450/01

    Ermessen; Prognose der Erfolgsaussichten; Sperrzeitverkürzung; vorläufiger

    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei - sog. Ermessensreduzierung "auf Null" - erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, 1 WB 112.78 - BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 04. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beil. 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz bereits zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung schon erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten der Antragstellerin ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.03.1995 - 5 K 133/94

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrages auf Gewährung von Barleistungen nach

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