Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1280
BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98 (https://dejure.org/1998,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1998 - 8 B 187.98 (https://dejure.org/1998,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 8 B 187.98 (https://dejure.org/1998,1280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs genügen dem formalen Begründungserfordernis (zu ihm etwa: Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Das ist zweifelsfrei der Fall, wenn dem Tenor überhaupt keine Gründe beigefügt sind, darüber hinaus aber auch dann, wenn die Begründung nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder in anderer Weise so unbrauchbar ist, dass sie zur Rechtfertigung des Urteilstenors ungeeignet ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1; Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - 3 B 67.15 - Buchholz 418.6 TürSG Nr. 25 Rn. 17).

    Das ist bereits im rechtlichen Ansatz verfehlt, weil eine bloß unvollständige, oberflächliche oder unrichtige Entscheidung die Voraussetzungen des für § 138 Nr. 6 VwGO erforderlichen groben Formmangels nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 8 B 187.98 - insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 - juris Rn. 9) und weil für die mangelnde Berücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens die Gehörsrüge zur Verfügung steht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Nr. 3 VwGO).

  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

    Denn nach § 557 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO in verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist, unterliegen die dem Endurteil vorausgehenden unanfechtbaren Entscheidungen keiner inhaltlichen Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1 m.w.N.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 52).

    Das hat grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (Beschluss vom 4. Dezember 1998 a.a.O. m.w.N.).

    Denn der Kammer steht bei ihrer Übertragungsentscheidung gemäß § 6 Abs. 1 VwGO ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der zudem tendenziell ("Soll-Regelung") zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1998 a.a.O. m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht