Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25795
BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15 (https://dejure.org/2016,25795)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2016 - 8 B 2.15 (https://dejure.org/2016,25795)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 8 B 2.15 (https://dejure.org/2016,25795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Vermögensverlustes bei der Hinterlegung von Wertpapieren beim jeweils zuständigen Finanzamt als Sicherheit für eine anfallende Reichsfluchtsteuer

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 6
    Vorliegen eines Vermögensverlustes bei der Hinterlegung von Wertpapieren beim jeweils zuständigen Finanzamt als Sicherheit für eine anfallende Reichsfluchtsteuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.2014 - 8 B 94.13

    Vermutung bezüglich eines Vermögensverlustes bei feststehender

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Für die diesbezügliche richterliche Überzeugungsbildung gelten die allgemeinen Beweisregeln, wonach die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 8 B 94.13 - ZOV 2014, 174).

    Von diesem Maßstab für die Überzeugungsbildung, der auch für den Nachweis eines Vermögensverlusts gemäß § 1 Abs. 6 VermG gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 8 B 94.13 - ZOV 2014, 174) ist das Verwaltungsgericht ausgegangen (UA S. 6) und hat ihn in verfahrensrechtlich nicht zu beanstandender Weise angewendet.

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 16.05

    Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Beweislast im

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Das folgt aus der für den streitgegenständlichen Anspruch geltenden Beweislastverteilung, wonach der Anspruchsteller die objektive Beweislast für das Vorliegen eines Vermögensverlusts trägt und zu seinen Gunsten eine Vermutung der Verfolgungsbedingtheit seines Vermögensverlusts erst und nur dann eintritt, wenn dieser Vermögensverlust bestimmte weitere Kriterien erfüllt (BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 16.05 - ZOV 2006, 384 ).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 ; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 ).
  • BVerwG, 25.07.1972 - IV CB 60.70

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Wochenendhaus

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Denn aus den Vorschriften über die Wahrung der Öffentlichkeit bei mündlichen Verhandlungen folgt überhaupt keine Verpflichtung, mündliche Verhandlungen durch Aushang bekannt zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1972 - 4 CB 60.70 - JR 1972, 521).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 ; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 ).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Sie lässt sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, wenn die Rechtssache eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 8 B 2.15
    Es kommt mithin bei der Prüfung des § 1 Abs. 6 VermG darauf an, ob im jeweils zu beurteilenden Einzelfall in der Rechtswirklichkeit die vollständige und endgültige Verdrängung des damaligen Eigentümers zum Ausdruck gekommen ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 B 75.14 - ZOV 2015, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Danach gilt für die richterliche Überzeugungsbildung die allgemeine Beweisregel, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.07.2016 - 8 B 2.15 - juris, und v. 30.06.2014 - 8 B 94.13 - ZOV 2014, 174).
  • VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 41/16

    Disziplinarmaßnahme wegen Absingens von Wehrmachtsliedern durch

    Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15; 8 B 4/15; 8 B 5/15; juris).
  • VG Minden, 13.06.2017 - 10 K 240/15
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 8 B 2.15 -, juris Rn. 7, und vom 8. Dezember 2011 - 10 B 1.11 u.a. -, AuAS 2011, 142 (juris Rn. 8); Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 (juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 46.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Juli 2016 - BVerwG 8 B 2.15 - zurück.
  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

    Anders als in den bislang von der Kammer entschiedenen Fällen (Urteil vom 26. September 2013 - VG 29 K 83.11 -, n.v., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014, a.a.O., und Urteil vom 23. Oktober 2014 - VG 29 K 67.12 -, n.v., Nichtzulassungsbeschwerde anhängig zu BVerwG 8 B 2.15), in denen Wertpapiere sich zu einem früheren Zeitpunkt nachweislich in einem Depot eines Verfolgten befanden, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nicht mehr, ohne dass nachvollziehbar gewesen wäre, auf welche Weise dies erfolgt war, befanden sich die hier in Rede stehenden Aktien in einem Sperrdepot, so dass eine rechtsgeschäftliche Veräußerung oder auch treuhänderische Übertragung durch die Eheleute von S... oder die fortgesetzte Gütergemeinschaft ausgeschlossen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht