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   BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96   

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BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96 (https://dejure.org/1996,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 8 B 212.96 (https://dejure.org/1996,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 8 B 212.96 (https://dejure.org/1996,1782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer Frage des revisiblen Rechts - Nichtgebundenheit des Gebührengesetzgebers bei der Bestimmung der Merkmale zur Betrachtung von Sachverhalten als im wesentlichen gleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Ob die darin angedeutete gänzliche Vernachlässigung des Gebots der (relativen) "Binnengerechtigkeit" - solange nur die jeweilige Gebühr (absolut) in keinem gröblichen Ungleichgewicht zur Leistung der Verwaltung steht - mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar wäre (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 2 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 - ESVGH 40, 254 ) oder doch im Einzelfall die Gebührenermäßigung im Wege der Billigkeitsentscheidung geböte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 - ZKF 1996, 206 f.), mag dahinstehen.

    Daß gleichwohl unabhängig von dieser zulässigen Pauschalierung das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) insoweit Bedeutung behält, als es dem Gebührengesetzgeber verbietet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen oder gleiche Sachverhalte verschieden einzustufen, ist ebenfalls bereits geklärt (vgl. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 2 ).

    Daß schließlich das Äquivalenzprinzip in seiner Bedeutung geklärt (vgl. hierzu Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 6) und im Hinblick auf den Wert der Baugenehmigung für die Klägerin durch die von ihr geforderte Gebühr nicht verletzt ist, zieht die Beschwerde selbst nicht in Zweifel.

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade auch mit Blick auf die Bemessung von Baugenehmigungsgebühren mehrfach entschieden, daß etwa dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot insoweit allein die Funktion zukommt, Gebührentatbestände auszuschließen, die so unbestimmt sind, daß sie den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 m.w.N.).

    Die von der Beschwerde letztlich beanstandete, mit der Billigung des Maßstabs landesdurchschnittlicher Rohbaukosten verbundene Pauschalierung findet ihre Rechtfertigung in der Erkenntnis, daß sich die gebührenpflichtige Amtshandlung der Genehmigungserteilung auf ein Objekt mit wirtschaftlichem Wert bezieht, sich deshalb einerseits dieser Wert als sachgerechte Grundlage der Gebührenbemessung anbietet, andererseits sich aber im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Wert des Bauvorhabens anhand der tatsächlichen Baukosten mangels Vollendung des Bauwerks noch nicht ermitteln läßt und demzufolge praktikabel nur anderweitig - ersatzweise und ungenau - festgestellt werden kann (Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 16.96 - n.v.; Urteile vom 2. Juli 1969, a.a.O. und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Die von der Beschwerde letztlich beanstandete, mit der Billigung des Maßstabs landesdurchschnittlicher Rohbaukosten verbundene Pauschalierung findet ihre Rechtfertigung in der Erkenntnis, daß sich die gebührenpflichtige Amtshandlung der Genehmigungserteilung auf ein Objekt mit wirtschaftlichem Wert bezieht, sich deshalb einerseits dieser Wert als sachgerechte Grundlage der Gebührenbemessung anbietet, andererseits sich aber im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Wert des Bauvorhabens anhand der tatsächlichen Baukosten mangels Vollendung des Bauwerks noch nicht ermitteln läßt und demzufolge praktikabel nur anderweitig - ersatzweise und ungenau - festgestellt werden kann (Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 16.96 - n.v.; Urteile vom 2. Juli 1969, a.a.O. und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 8 B 163.83

    Auswirkung abweichender, zu unterschiedlicher Gebührenhöhe führender

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Die Festlegung derartiger durchschnittlicher Rohbaukosten und ggf. ihre Fortschreibung um einen ermittelten Baukostenindex sind ihrem Wesen nach sachverständige Tatsachenfeststellungen (Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ), die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen (vgl. Beschluß vom 27. März 1996 - BVerwG 8 B 51.96 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade auch mit Blick auf die Bemessung von Baugenehmigungsgebühren mehrfach entschieden, daß etwa dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot insoweit allein die Funktion zukommt, Gebührentatbestände auszuschließen, die so unbestimmt sind, daß sie den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 C 9.91

    Fahrschule; BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    In einem Revisionsverfahren könnte lediglich nachgeprüft werden, ob Bundesrecht ein anderes Ergebnis gebietet (vgl. Urteile vom 24. November 1992 - BVerwG 1 C 9.91 - BVerwGE 91, 186 [BVerwG 24.10.1992 - 1 C 9/91] und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 230 S. 14 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Auch die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerdebegründung eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    In einem Revisionsverfahren könnte lediglich nachgeprüft werden, ob Bundesrecht ein anderes Ergebnis gebietet (vgl. Urteile vom 24. November 1992 - BVerwG 1 C 9.91 - BVerwGE 91, 186 [BVerwG 24.10.1992 - 1 C 9/91] und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 230 S. 14 ).
  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer Grundsatzrevision;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Die von der Beschwerde letztlich beanstandete, mit der Billigung des Maßstabs landesdurchschnittlicher Rohbaukosten verbundene Pauschalierung findet ihre Rechtfertigung in der Erkenntnis, daß sich die gebührenpflichtige Amtshandlung der Genehmigungserteilung auf ein Objekt mit wirtschaftlichem Wert bezieht, sich deshalb einerseits dieser Wert als sachgerechte Grundlage der Gebührenbemessung anbietet, andererseits sich aber im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Wert des Bauvorhabens anhand der tatsächlichen Baukosten mangels Vollendung des Bauwerks noch nicht ermitteln läßt und demzufolge praktikabel nur anderweitig - ersatzweise und ungenau - festgestellt werden kann (Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 16.96 - n.v.; Urteile vom 2. Juli 1969, a.a.O. und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]).
  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 51.96

    Festlegung einer nach landesdurchschnittlichen Rohbaukosten bemessenen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
    Die Festlegung derartiger durchschnittlicher Rohbaukosten und ggf. ihre Fortschreibung um einen ermittelten Baukostenindex sind ihrem Wesen nach sachverständige Tatsachenfeststellungen (Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 ), die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen (vgl. Beschluß vom 27. März 1996 - BVerwG 8 B 51.96 - Abdruck S. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95

    Rechtmittel gegen den Erlass von Baugenehmigungsgebühren; Streit über die

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

  • VGH Hessen, 23.01.1996 - 5 UE 590/95

    Baugenehmigungsgebühr: erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96
    Die für die Fortschreibung maßgebenden Mittelwerte (Sätze 3 und 4 der Tarifstelle 2.1.2 AGT) sind mit der ersten Rohbaukostentabelle vom 28. November 1984 im Wege sachverständiger Tatsachenfeststellung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 8 B 212.96 -, ZKF 1997, 230, vom 27. März 1996 - 8 B 51.96/8 B 52.96 - und vom 25. September 1989, a.a.O.; Beschluß vom 27. Juni 1984 - 8 B 163.83 -, David Abgabenrecht 1988 Nr. 18.; Beschluß vom 17. November 1978 - 7 B 1.78 -, David, a.a.O., Nr. 13; OVG NW, Urteil vom 1. Februar 1989, a.a.O., im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NW 1984 S. 1935) öffentlich bekanntgemacht worden (Nr. 3 - Bürogebäude - : 167, 00 DM/cbm; Nr. 21 - Tiefgaragen - : 166, 00 DM/cbm).

    Zutreffend gehen die Klägerinnen allerdings davon aus, daß es sich bei dem Kriterium der Rohbausumme lediglich um einen Ersatzmaßstab handelt, Vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluß vom 20. Februar 1996 - 8 B 16.96-; Urteil vom 2. Juli 1969, a.a.O., der anstelle des an sich der Gebührenbemessung nach § 4 2. Alt. GebG NW zugrundezulegenden Wertes des Gegenstandes, auf den sich die Amtshandlung (Baugenehmigung) bezieht, vgl. OVG NW, Urteil vom 8. Juni 1976 - II A 328/75 -, OVGE 32, 63, zur Anwendung gelangt.

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1991, a.a.O. (S. 359); BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O.; Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20.

    Diese durch Gründe der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigte Zusammenfassung verschiedener Gebäude unter einen bestimmten Bauwerkstyp ermöglicht gleichwohl eine den Erfordernissen der (relativen) Binnengerechtigkeit, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O., OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254, genügende, sachgerechte Erfassung der in diesen Gruppen zusammengefaßten unterschiedlichen Objekte.

    Die Maßstabsgestaltung nach der Tarifstelle 2.1.2 AGT, die trotz der Pauschalierung in sachgerechter Weise an den über die Rohbausumme repräsentierten wirtschaftlichen Wert des Gegenstandes, auf den sich die Verwaltungshandlung bezieht (§ 4 2. Alt. GebG NW), anknüpft, vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluß vom 20. Februar 1996, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 1. Februar 1989, a.a.O., verwirklicht den Gerechtigkeitsgedanken, wonach es für die Gebührenerhebung bei vergleichbaren Verwaltungsleistungen nicht auf das örtliche Baupreisniveau oder sonstige, die Baukostenkalkulation im einzelnen prägenden und nicht selten von Zufällen oder gar rechtswidrigem Handeln abhängigen Umstände ankommen soll.

    vgl.: BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluß vom 20. Februar 1996, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1969, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 1. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 16. Juli 1992 - 9 A 1930/90 - Urteil vom 22. September 1992 - 9 A 785/92 - Beschlüsse jeweils vom 18. Dezember 1995 - 9 A 2957/92 - und - 9 A 2267/92 -, bestätigt durch BVerwG, Beschlüsse jeweils vom 27. März 1996, a.a.O..

  • BVerwG, 18.05.1998 - 8 B 49.98

    Kommunalabgaben - Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach Rohbaukosten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade auch bezüglich der Bemessung von Baugenehmigungsgebühren mehrfach entschieden, daß dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot insoweit allein die Funktion zukommt, Gebührentatbestände auszuschließen, die so unbestimmt sind, daß sie den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren, willkürlichen Handhabung eröffnen (Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; Beschlüsse vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 und vom 13. November 1996 - BVerwG 8 B 212.96 - ZKF 1997, 230).

    Die sich hieraus ergebenden engen Grenzen des Bestimmtheitsgebots im Gebührenrecht sind danach nicht überschritten, wenn Landesrecht Baugenehmigungsgebühren nach den tatsächlichen oder - wie hier - nach landesdurchschnittlichen Rohbaukosten bemißt (vgl. Beschlüsse vom 13. November 1996, a.a.O., vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 16.96 - n.v. und vom 27. März 1996 - BVerwG 8 B 51.96 und 52.96 - n. v.; Verfassungsbeschwerden gegen die beiden letztgenannten Beschlüsse sind nicht angenommen worden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 1 BvR 693/96 - und vom 4. Februar 1998 - 1 BvR 1011/96 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darin "ihrem Wesen nach sachverständige Tatsachenfeststellungen" gesehen, "die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen" (vgl. Beschlüsse vom 13. November 1996, a.a.O., vom 27. Juni 1984 - BVerwG 8 B 163.83 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 17 S. 7 und vom 27. März 1996 - BVerwG 8 B 51.96 - Abdruck S. 3).

  • VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 6806/13

    Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; Hallenbauten; Logistikhalle; Gleichheitssatz;

    Die Vernachlässigung dieser Parameter ist jedoch gerechtfertigt, weil im Rahmen der Pauschalierung davon ausgegangen werden kann, dass die Rohbaukosten, auch wenn sie üblicherweise unter den Ausbaukosten liegen, aufgrund ihres gleichwohl noch beträchtlichen Anteils an den den Wert eines Bauobjekts wesentlich (mit)prägenden Herstellungskosten als ein maßgebender wertbestimmender Faktor angesehen werden können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96 - m.w.N., OVGE MüLü 46, 235 = ZKF 1998, 229 (juris-Rn. 30ff. und 44); vgl. zur Zulässigkeit des Ersatzmaßstabes auch BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, ZKF 1997, 230 (juris-Rn. 8).

    Der Umstand, dass mit der Anknüpfung der Baugenehmigungsgebühr an die Rohbausumme ein Ersatzmaßstab für den an sich zugrunde zu legenden Wert der Baugenehmigung gilt, bedeutet zwar nicht, dass Abweichungen der tatsächlichen von den pauschalierten Rohbaukosten keine Aussagekraft zukommt, relativ weitgehend in diese Richtung aber OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2004 - 9 A 1688/02 - juris (Rn. 7ff.) gegen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 -, juris; krit. zu solchen Tendenzen im Ergebnis BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, ZKF 1997, 230 (juris-Rn. 3).

    Die Festlegung der als Ersatzmaßstab dienenden durchschnittlichen Rohbaukosten und ggf. ihre Fortschreibung um einen ermittelten Baukostenindex sind ihrem Wesen nach sachverständige Tatsachenfeststellungen, die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, ZKF 1997, 230 (juris-Rn. 8).

  • VG Köln, 01.03.2002 - 25 K 1493/99

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung; Rechtmäßigkeit

    Dass nach der ausdrücklichen Regelung in Ts. 2.1.2 AGT bei der Berechnung der Rohbausumme grundsätzlich die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten je Kubikmeter umbauten Raums und damit weder die im konkreten Fall tatsächlich gezahlten Rohbaukosten noch, wie früher, die jeweiligen ortsüblichen Rohbaukosten anzuwenden sind und die Ts. 2.4.1 b AGT nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, verstößt, ist ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 -, KStZ 2001, 34, vom 18. Mai 1998 - 8 B 49.98 -, NVwZ-RR 1999, 191, und vom 13. November 1996 - 8 B 212.96 -, OVG NRW, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96 -, vom 05. August 1996 - 9 A1749/94 -, vom 22. September 1992 - 9 A 785/91- und vom 01. Februar 1989 - 9 A 1252/88 - , und wird auch von der Klägerin nicht bestritten.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 1991, 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348 (359) m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997, a.a.O..

    Diese Typbildung ermöglicht auch eine den Erfordernissen der (relativen) Binnengerechtigkeit, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997, a.a.O., m.w.N., genügende, sachgerechte Erfassung der in diesen Gruppen zusammengefassten unterschiedlichen Objekte.

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 1 KO 758/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Baugebühren auf der Grundlage pauschalierter

    Vielmehr handelt es sich hierbei ihrem Wesen nach um sachverständige Tatsachenfeststellungen, die als solche durch die Gerichte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und - bei hinreichenden Zweifeln - müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13.11.1996 - 8 B 212.96 - zitiert nach Juris; Beschluß vom 18.5.1998 - 8 B 49.98 -, NVwZ-RR 1999, 191, 192, jeweils m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung).

    Der Gebührengesetzgeber darf weder gleiche Sachverhalte verschieden einstufen, noch ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenfassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13.11.1996 - 8 B 212.96 -).

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02

    Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme

    vgl. ausführlich dazu OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96 - vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 - Beschluss vom 20. Februar 1996 - 8 B 16.96 - und Urteil vom 2. Juli 1969 - IV C 68.67 -, JZ 1970, 183.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m. w. N. und Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -.

  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß es dem Gebührengesetzgeber nicht gestattet ist, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996 BVerwG 8 B 212.96 ZKF 1997, 230 [231]).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 8 B 44.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher

    Die geltend gemachte Klärungsbedürftigkeit mit Blick auf das Bundesrecht hätte um so mehr näher dargelegt werden müssen, als die Orientierung der Gebührenbemessung an landesdurchschnittlichen Rohbausummen in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung für verfassungsgemäß erachtet worden ist (vgl. Urteile vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60]; Beschlüsse vom 13. November 1996 - BVerwG 8 B 212.96 - n.v., vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 16.96 - n.v. und vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23).

    Soweit die Beschwerde - wiederum ohne eine konkrete klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts zu formulieren - sich gegen die Anwendung der Tabelle auf das von der Klägerin erstellte Bauvorhaben wendet und vorbringt, die erstellte Verkaufsstätte sei allenfalls mit "Hallenbauten, wie eingeschossigen Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäuden" vergleichbar, wendet sie sich gegen die Sachverhaltswürdigung durch das Berufungsgericht und die richtige Anwendung des irrevisiblen einfachen Landesrechts; beides ist zur Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht genügend (vgl. im übrigen hierzu: Beschluß vom 13. November 1996 - BVerwG 8 B 212.96 - n.v.).

  • VG Schleswig, 21.08.2017 - 8 A 72/16

    Baugebühr

    Dieser zwangsläufig in gewissem Umfang ungenaue Ersatzmaßstab ist - wie dargelegt - auch hinsichtlich der damit verbundenen Ungleichheiten durch den Grundsatz der Praktikabilität gerechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, Rn. 8, juris).

    Ob der Landesgesetzgeber und - im Wege der Ermächtigung - die Verwaltung bei der Zusammenfassung verschiedener Gebäudearten unter einem einheitlichen Rohbaukostensatz das Gleichbehandlungsgebot im Einzelfall hinreichend beachtet hat - auch insoweit sind aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Pauschalierungen und Typisierungen zulässig -, ist wesentlich von den tatsächlichen Umständen sowohl des jeweiligen Landes als auch der konkreten zeitlichen Situation abhängig (BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, Rn. 9, juris).

  • VG Minden, 05.08.2004 - 9 K 3230/02
    Es handelt sich hierbei vielmehr um ermittelte tatsächliche und sodann fortgeschriebene Durchschnittsrohbaukosten für die aufgezählten Gebäudearten, die wegen ihrer korrespondierenden Beziehung zu den den Wert eines Bauobjekts wesentlich mitprägenden Gesamtherstellungskosten zur Bestimmung des Gegenstandswertes und mithin des Vorteils der gebührenpflichtigen Amtshandlung herangezogen werden dürfen - vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00, DÖV 2000, 821 (822); BVerwG Beschluss vom 13. November 1996 - BVerwG 8 B 212/96, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 9 A 201/02, S. 8 f.; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96, OVGE 46, 235 ff. -.

    Der Verordnungsgeber hat Garagen verschiedenen Typs in den Nummern 18 bis 21 in vier Gruppen gegliedert und hiermit eine vor dem Hintergrund der Verwaltungspraktikabilität ausreichende Differenzierung vorgenommen, die den Erfordernissen der Binnengerechtigkeit entspricht - vgl. zur Typenbildung: BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - BVerwG 8 B 212.96, Juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96, OVGE 46, 235 (244) -.

  • VG Hamburg, 29.08.2007 - 6 K 2487/05
  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02

    Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung

  • VG Darmstadt, 07.09.2006 - 7 E 443/04

    Gebührenerhebung für die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen

  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02

    Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1996 - 9 A 1749/94

    Gebühren nach der Rohbausumme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1698/02

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung auf Grundlage der Rohbausumme; Tabelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02

    Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne

  • VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03

    Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhebung des Kostenbetrags im

  • VG Düsseldorf, 26.03.2001 - 25 K 8794/98

    Gebührenerhebung durch einen Beklagten für die Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • VG München, 13.09.2011 - M 2 K 11.1678

    Kosten für die Überwachung von Abwasseranlagen; Äquivalenzprinzip

  • VG Ansbach, 26.07.2011 - AN 15 K 11.00485

    Gebühr für fachbehördliche Überwachung kommunaler Kläranlage mit 60 EW; kein

  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
  • VG München, 13.09.2011 - M 2 K 11.1461

    Kosten für die Überwachung von Abwasseranlagen; Äquivalenzprinzip

  • VG Bremen, 28.06.2006 - 1 K 484/04

    Zur Berücksichtigung von Instandsetzungskosten bei den für die Ermittlung der

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