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   BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98   

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https://dejure.org/1999,4840
BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98 (https://dejure.org/1999,4840)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1999 - 8 B 252.98 (https://dejure.org/1999,4840)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1999 - 8 B 252.98 (https://dejure.org/1999,4840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Sicherungshypothek - Entschädigungsfonds - Kündigungsbescheid - Zwangsvollstreckung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsbescheid; Sicherungshypothek; Zwangsvollstreckungstitel; Leistungsbescheid

  • Judicialis

    VermG (1991) § 18 Abs. 1 Satz 3; ; 2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 6 Sätze 6 und 7; ; VermG (1998) § 34 Abs. 1 Sätze 4 bis 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98
    Eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs setzt die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N.; BVerfGE 74, 220 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98
    Eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs setzt die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N.; BVerfGE 74, 220 m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.09.1998 - 25 A 326.95

    Kündigung einer Sicherungshypothek durch das Bundesamtes zur Regelung offener

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98
    BVerwG 8 B 252.98 VG 25 A 326.95.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Das enthebt ihn aber nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 - juris Rn. 4, vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 B 62.04

    Berechtigung zur Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Denn die Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist immer dann unberechtigt, wenn der Beteiligte es unterlassen hat, sich durch geeignete Anträge ausreichend rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 und Beschluss vom 8. März 1999 BVerwG 8 B 252.98 VIZ 1999, 601 sowie BVerfGE 74, 220 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende

    Dafür ist es aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rüge vortragen muß, daß er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, etwa einen Antrag auf Wiedereröffnung oder auf Vertagung der mündlichen Verhandlung gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30 S. 11 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 , Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 18 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 8 B 277.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen des

    Denn die Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist immer dann unberechtigt, wenn der Beteiligte es unterlassen hat, sich durch geeignete Anträge ausreichend rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 und Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601 sowie BVerfGE 74, 200 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2001 - 8 B 97.01

    Voraussetzung für die schlüssige Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Dies wäre aber Voraussetzung für die schlüssige Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. dazu Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N. und Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601 ; BVerfGE 74, 200 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 8 B 107.00

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Fall der

    Soweit die Klägerin geltend macht, ihr sei das rechtliche Gehör verweigert worden, weil sie zu den ihr in der mündlichen Verhandlung vorgehaltenen Schreiben vom 4. und 25. September 1990, die sich bei den Verwaltungsvorgängen befanden, nicht habe in ausreichender Weise Stellung nehmen können, fehlt es an der Darlegung, daß sie erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. dazu Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 m.w.N. und Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601 ; BVerfGE 74, 200 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 8 B 86.03

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs setzt die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 242.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Denn die Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist immer dann unberechtigt, wenn der Beteiligte es unterlassen hat, sich durch geeignete Anträge ausreichend rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 und Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601 sowie BVerfGE 74, 200 m.w.N.).
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