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   BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00   

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https://dejure.org/2001,7205
BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00 (https://dejure.org/2001,7205)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2001 - 8 B 262.00 (https://dejure.org/2001,7205)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2001 - 8 B 262.00 (https://dejure.org/2001,7205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens einer Sachurteilsvoraussetzung als Verfahrensmangel - Auslegungsfähigkeit einer Parteibezeichnung in einer Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.12.1997 - 8 B 240.97

    Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00
    Die fehlerhafte Verneinung des Vorliegens einer Sachurteilsvoraussetzung begründet einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, auf dem das angefochtene Urteil beruht (vgl. etwa Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 3 und vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 18 S. 2).

    Auch eine Parteibezeichnung in einer Klageschrift ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - BVerwG 7 B 20.00 - n.V. und vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 7 B 20.00

    Vorliegen einer unzulässigen Klageänderung bei Berichtigung einer unrichtigen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00
    Auch eine Parteibezeichnung in einer Klageschrift ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - BVerwG 7 B 20.00 - n.V. und vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist auf das Verständnis aus der Sicht der Empfänger, also des Gerichts und des Beklagten, abzustellen (Beschluss vom 21. Juni 2000 - BVerwG 7 B 20.00).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00
    Die fehlerhafte Verneinung des Vorliegens einer Sachurteilsvoraussetzung begründet einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, auf dem das angefochtene Urteil beruht (vgl. etwa Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 3 und vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 240.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 18 S. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - 8 B 262/00 -, Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 20) ist das Verwaltungsgericht - ungeachtet einer hilfsweise geltend gemachten Klageänderung - verpflichtet, eine offenbar falsche Parteibezeichnung in der Klageschrift mittels Rubrumsberichtigung zu korrigieren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Soweit das Verwaltungsgericht die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis der Klägerin mit der Erwägung verneint, sie habe die Klage in ihrer Funktion als Bürgermeisterin der Stadt Z... erhoben und nicht als die durch die angefochtenen Bescheide persönlich beschwerte Beamtin, beruht diese Beurteilung auf einer fehlerhaften Deutung der Klägerbezeichnung in der Klageschrift, die zu den Prozesserklärungen zählt (in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 8 B 240.97 -, juris Rn. 3) und grundsätzlich auslegungsfähig ist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2001 - 8 B 262.00 -, juris Rn. 2).

    In diesem Zusammenhang ist auf das Verständnis aus der Sicht der Empfänger, also des Gerichts und des Beklagten, abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2001, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Sowohl die Klageerhebung und in ihrem Rahmen die Bezeichnung der Beteiligten (dazu BVerwG, Beschluss vom 22. März 2001 - 8 B 262/00 = Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 20; BAG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 = AP Nr. 27 zu § 319 ZPO) als auch die Antragstellung (BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 38/93 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11) sind Prozesshandlungen, die Willenserklärungen erhalten, die nach den dafür geltenden Regelungen - §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - auszulegen sind (BSG aaO und Urteil vom 22. März 1988 - 8/5 a RKn 11/87 = SozR 2200 § 205 Nr. 65).
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