Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2 § 108 Abs. 1 S. 2
    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe.

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2002 - 5 K 2780/97
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10  

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (im Anschluss an den Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).*).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, die in der mündlichen Verhandlung erfolgte Ablehnung der 13 Beweisanträge der Kläger daraufhin nachzuvollziehen, ob die Beweisanträge ausgehend von der Rechtsauffassung des Gerichts nach dem Akteninhalt zulässigerweise hätten abgelehnt werden dürfen (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09  

    BUND scheitert mit Klage gegen Frankfurter Flughafen

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).

    Ein Verstoß gegen die in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO normierte Verpflichtung der Gerichte, die Begründung für die Zurückweisung von Beweisanträgen in den Entscheidungsgründen darzulegen, soweit dies nicht bereits durch Aufnahme in die Sitzungsniederschrift geschehen ist (Beschluss vom 10. Juni 2003 a.a.O.), ist damit von vornherein nicht dargetan.

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09  

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - juris Rn. 90 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).
mehr
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09  

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 2 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05  

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans; Anfechtung eines Bodenordnungsplans

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unbeachtlich sind; sie können vielmehr mitsamt den sie flankierenden Detailregelungen bei der Ermessensentscheidung der Flurbereinigungsbehörde Beachtung finden und stellen in der Regel für die Entscheidungsfindung maßgebliche Abwägungskriterien dar (OVG Brandenburg, Urteil vom 10. April 2003 - 8 D 25/01.G -, ZOV 2003, 273 = RdL 2003, 249; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 3. September 1998 - 9 K 2/98 - OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 1998 - C 8 S 4/97 -).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 7 B 118.03  
    a) In seinem Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - (ZOV 2003, 273) hat das Bundesverwaltungsgericht den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, es müsse aktenkundig sein, mit welcher Begründung das Gericht einen förmlichen Beweisantrag abgelehnt habe; soweit das Gericht die Begründung nicht in die Sitzungsniederschrift aufnehme, müsse es sie in den Entscheidungsgründen darlegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 13 A 1975/11  

    Aufnahme der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages in ein

    Wird die Begründung für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags allerdings nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen, so muss das Tatsachengericht die Gründe in den Entscheidungsgründen des Urteils darlegen, um die Verfahrenskontrolle hinsichtlich der Ablehnung des Beweisantrags durch das Obergericht zu ermöglichen vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht