Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 06.06.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8626
BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,8626)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,8626)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,8626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung einer beantragten Aktenbeiziehung als Verfahrensmangel - Bindungswirkung eines Normenkontrollbeschlusses - Erlass des Berufungsurteils mehr als drei Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1993 - 4 NB 33.93

    Bebauungsplan - Normenkontrollantrag - Geänderte Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95
    Die Bindungswirkung entfiele nur dann, wenn nach Erlaß des rechtskräftigen Normenkontroll-Beschlusses eine entscheidungserhebliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten wäre (vgl. Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 66 S. 25 m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95
    Entsprechend dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27 S. 38) ist ein verkündetes, aber erst später abgefaßtes Urteil (§ 117 Abs. 4 VwGO), das nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen von den Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangt, als "nicht mit Gründen versehen" anzusehen und deshalb auf eine entsprechende Rüge ohne weiteres aufzuheben.
  • BVerwG, 16.07.1990 - 4 NB 20.90

    Umfang und Rechtskraftwirkung der einen Normenkontrollantrag zurückweisenden

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95
    Diese Bindung gilt nicht nur für ein erneutes Normenkontroll-Verfahren, sondern für alle Verfahren zwischen den Beteiligten, bei denen es auf die Gültigkeit der Satzung ankommt; die Bindungswirkung erstreckt sich nicht nur auf Nichtigkeitsgründe, die bereits in dem ersten Normenkontroll-Verfahren geltend gemacht worden sind, sondern auch auf Einwände, die in den späteren Verfahren erstmalig vorgetragen werden (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1990 - BVerwG 4 NB 20.90 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 60 S. 10 ).
  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95
    Die tragenden Gründe gelten jedoch entsprechend (vgl. Beschluß vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21 S. 5 f.).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 8 NB 1.91
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 8 B 32.95
    Denn die unter Beweis gestellten und mit der Aktenbeiziehung aufzuklärenden Tatsachen (- Neubau statt bloßer Erweiterung der Kläranlage -) sind - wie auch die weiteren, unter Sachverständigenbeweis gestellten Behauptungen - wegen der Bindung an den zwischen den Beteiligten ergangenen Normenkontroll-Beschluß vom 7. Mai 1991 - 23 N 89.18 - (vgl. dazu Beschluß vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 8 NB 1.91 -) für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren über die streitigen Vorauszahlungsbescheide unerheblich.
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Ändert sich - wie es hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Fall ist - in der Zeit nach Erlaß des rechtskräftigen Urteils die Sachlage, so darf über das Rechtsverhältnis erneut entschieden werden; die Rechtskraft des Urteils steht dann einer erneuten - gleichen oder abweichenden - Sachentscheidung auf der Grundlage der veränderten Sachlage nicht entgegen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa das bereits zitierte Urteil des Senats vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23; Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71; Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 Nr. 66 = NVwZ-RR 1994, 236; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ; ferner etwa Clausing a.a.O. § 121 VwGO Rn. 71 ff.; jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 17. November 1998 - 1 BvL 10.98 - NJW 1999, 2581).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 - 2 S 1529/11

    Beteiligungsfähigkeit der GmbH i.L. - Rechtskraft des Urteils - Rückwirkende

    Diese Bindung gilt nicht nur für ein erneutes Normenkontrollverfahren, sondern für alle Verfahren zwischen diesen Beteiligten, bei denen es auf die Gültigkeit der Satzung ankommt (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1995 - 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71; Beschl. v. 03.11.1991 - 4 NB 33.93 - NVwZ-RR 1994, 236; Urteil vom 19.01.1984 - 3 C 88.82 - BVerwGE 68, 306).

    Sie erstreckt sich außerdem nicht nur auf Nichtigkeitsgründe, die bereits in dem ersten Normenkontrollverfahren geltend gemacht worden sind, sondern auch auf Einwände, die in einem späteren Verfahren erstmalig vorgetragen werden (BVerwG, Beschl. v. 10.05.1995, aaO).

    Die Bindungswirkung eines den Antrag abweisenden Normenkontrollurteils entfällt vielmehr - jedenfalls grundsätzlich - nur dann, wenn nach Erlass des rechtskräftigen Urteils eine entscheidungserhebliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist (BVerwG, Beschl. v. 10.05.1995, aaO; Beschl. v. 03.11.1991, aaO).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

    Das ist bislang nur in Fällen entschieden worden, in denen der gestellte Normenkontrollantrag abgelehnt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - BVerwGE 68, 306; Beschluß vom 16. Juli 1990 - BVerwG 4 NB 20.90 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 60 = NVwZ-RR 1991, 54; Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 66 = DVBl 1994, 344 = NVwZ 1994, 236; Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2000 - A 13 S 447/99

    Rechtskraftwirkung der gerichtlichen Feststellung von Abschiebungshindernissen -

    Denn sämtliche Gerichtsurteile stehen unter dem Geltungsvorbehalt des Fortbestehens der zugrunde gelegten Sach- und Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.; Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.; Urteil vom 26.7.1996 - 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23; Beschluss vom 10.5.1995 - 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71; Beschluss vom 3.11.1993 - 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 Nr. 66 = NVwZ-RR 1994, 236; Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256, 258; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 17.11.1998 - 1 BvL 10.98 - NJW 1999, 2581; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.11.1999 - A 6 S 1974/98 -, ESVGH 50, 125 ff.).

    Eine Änderung der Sachlage im Sinne dieser Rechtsprechung liegt nur dann vor, wenn sich nach Erlass der ersten gerichtlichen Entscheidung die Sachlage dergestalt ändert, dass nunmehr eine vom rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil abweichende Sachentscheidung zu treffen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 4 NB 33.93 - NVwZ-RR 1994, 236; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10.5.1995 - 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 D 44/09

    Geltendmachung eines eigenen Belanges i.R.e. Verletzung des Abwägungsgebots des §

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 -, juris Rn. 2, vom 3. November 1993 - 4 NB 33.93 -, BRS 55 Nr. 20 = juris Rn. 3, und vom 16. Juli 1990 - 4 NB 20/90 -, BRS 50 Nr. 38 = juris Rn. 3, Urteil vom 19. Januar 1984 3 C 88.82 , BVerwGE 68, 306 = NJW 1984, 2903 = juris Rn. 20, und Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 = BRS 40 Nr. 99 = juris Rn. 11.
  • OVG Sachsen, 07.02.2023 - 4 A 170/20

    Materielle Rechtskraft eines Normenkontrollurteils; zusammengefasster Bescheid;

    Wird der Normkontrollantrag als unbegründet abgelehnt, so steht die Gültigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1984 - 3 C 88/82 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 3. November 1993 - 4 NB 33.93 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 - , juris Rn. 2).

    Denn die Bindungswirkung erstreckt sich nicht nur auf Nichtigkeitsgründe, die bereits in dem ersten Normenkontrollverfahren geltend gemacht worden sind, sondern auch auf Einwände, die in den späteren Verfahren erstmalig vorgetragen werden (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 - , juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 -, juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 07.02.2023 - 4 A 103/20

    Materielle Rechtskraft eines Normenkontrollurteils; zusammengefasster Bescheid;

    Wird der Normkontrollantrag als unbegründet abgelehnt, so steht die Gültigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1984 - 3 C 88/82 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 3. November 1993 - 4 NB 33.93 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 -, juris Rn. 2).

    Denn die Bindungswirkung erstreckt sich nicht nur auf Nichtigkeitsgründe, die bereits in dem ersten Normenkontrollverfahren geltend gemacht worden sind, sondern auch auf Einwände, die in den späteren Verfahren erstmalig vorgetragen werden (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 - , juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 -, juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 07.02.2023 - 4 A 169/20

    Materielle Rechtskraft eines Normenkontrollurteils; zusammengefasster Bescheid;

    Wird der Normkontrollantrag als unbegründet abgelehnt, so steht die Gültigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1984 - 3 C 88/82 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 3. November 1993 - 4 NB 33.93 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 - , juris Rn. 2).

    Denn die Bindungswirkung erstreckt sich nicht nur auf Nichtigkeitsgründe, die bereits in dem ersten Normenkontrollverfahren geltend gemacht worden sind, sondern auch auf Einwände, die in den späteren Verfahren erstmalig vorgetragen werden (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 1990 - 4 NB 20.90 - , juris Rn. 3; Beschl. v. 10. Mai 1995 - 8 B 32.95 -, juris Rn. 2).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 06.06.1995 - 8 B 32.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,33531
OVG Berlin, 06.06.1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,33531)
OVG Berlin, Entscheidung vom 06.06.1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,33531)
OVG Berlin, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - 8 B 32.95 (https://dejure.org/1995,33531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,33531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    Insoweit wird in der Rechtsprechung übereinstimmend auf das Vorliegen und den Inhalt entsprechender Rückübernahmeabkommen sowie insbesondere auf die konkrete Anwendung bzw. Nichtbeachtung solcher Abkommen in der tatsächlichen Praxis des zur Rückübernahme verpflichteten Zielstaats abgestellt, wobei es nicht darauf ankommt, inwieweit ein Staat schon völkerrechtlich auch ohne Abkommen verpflichtet ist, seine Staatsbürger bzw. aus seiner Staatsangehörigkeit entlassene ehemalige Staatsbürger wieder aufzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, InfAuslR 1993, 91 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.8.1993 - 11 B 11383/92 -, Juris zu Rückübernahmen durch Rumänien; vgl. ferner OVG Berlin, Beschl. v. 6.6.1995 - 8 B 32.95 - und Beschl. v. 25.2.1997 - 8 B 106.95 -, jeweils Juris zur Praxis nach dem damaligen deutsch-serbischen Überführungsabkommen; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.12.1996 - 13 S 1194/95 -, NVwZ-Beilage 1997, 37 und Beschl. v. 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, AuAS 1996, 52 jeweils zur Praxis der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien bezüglich des deutsch-jugoslawischen Rückübernahmeabkommens und dazu, dass es für die Annahme eines tatsächlichen Abschiebungshindernisses bereits ausreichte, dass die Bundesrepublik Jugoslawien offiziell bekundet hatte, in absehbarer Zeit keine Flüchtlinge zurücknehmen zu wollen, und dass sich ein Erfolg entsprechender Regierungsverhandlungen hinsichtlich des Abschlusses eines Rückführungsabkommens bislang nicht abzeichnete).
  • VG Köln, 21.02.2006 - 12 K 8607/03

    Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Bundesamt,

    Gefahren, die sich als politische Verfolgung darstellen, sind im Rahmen der Prüfung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht zu berücksichtigen, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. Juni 1995 - 8 B 32.95 -, und Beschluss vom10. Februar 1995 - 8 S 58.95 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 - jeweils JURIS; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 B 219.97 -, InfAuslR 1998, 191.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht