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   BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99   

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BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99 (https://dejure.org/1999,14316)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1999 - 8 B 33.99 (https://dejure.org/1999,14316)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 8 B 33.99 (https://dejure.org/1999,14316)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).

    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 , Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - a.a.O. S. 4), liegt ersichtlich nicht vor.

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Wenn bei der tatsächlichen Würdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich sind, gehört es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 199 S. 31 ).

    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - a.a.O. und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Wenn bei der tatsächlichen Würdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich sind, gehört es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 199 S. 31 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997 S. 3328).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 , Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - a.a.O. S. 4), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Entsprechendes gilt hinsichtlich der behaupteten Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97 - (VIZ 1999 S. 44).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - a.a.O. und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Bei der Prüfung einer Aufklärungsrüge ist von der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz auszugehen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (stRspr; vgl. Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1999 - 8 B 33.99
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 , Beschlüsse vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - a.a.O. und vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1448/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen im

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1999 - BVerwG 8 B 33.99 -,.
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