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   BVerwG, 07.05.1984 - 8 B 36.84   

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https://dejure.org/1984,4909
BVerwG, 07.05.1984 - 8 B 36.84 (https://dejure.org/1984,4909)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1984 - 8 B 36.84 (https://dejure.org/1984,4909)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1984 - 8 B 36.84 (https://dejure.org/1984,4909)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Bebauungsplans

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 8 B 36.84
    Keiner weiteren Ausführung bedarf, daß das angefochtene Urteil in diesem Punkt nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 abweicht (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    In einem solchen Fall stellt sich die Frage, welchen Grad der Genauigkeit eine Angabe erreichen muß, um ihrer unerläßlichen "Anstoßfunktion" zu genügen (s. Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 375).

    Wenn, wie das Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 375 f. ausspricht, für eine ungenaue Bezeichnung bei einem bestimmten Grad der Ungenauigkeit anzunehmen ist, daß sie den gebotenen Anstoß nicht mehr bewirkt, kann einer falschen Bezeichnung - die im vorliegenden Fall durch die Erwähnung allein der Fluren 1 und 3 geradezu den Gegenschluß herausfordert, daß die Flur 2 nicht betroffen sei - die erforderliche Anstoßfunktion offenbar erst recht nicht zukommen.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 8 B 36.84
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - BVerwGE 54, 211 liegt jedenfalls deshalb nicht vor, weil das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil einschlägige Fragen zwar erwogen, aber ausdrücklich unentschieden gelassen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 29. Juli 1977 a.a.O. S. 217 angedeutet, daß das "schlichte Unterlassen einer Bekanntmachung der Plangenehmigung" möglicherweise "nicht das richtige Mittel" sei, ein bis zur Genehmigungserteilung gediehenes Planverfahren - mit negativem Ergebnis - zu beenden.

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 8 B 36.84
    Beruht ein Urteil auf mehreren je selbständig tragenden Gründen, ist für eine Revisionszulassung nur Raum, wenn im Hinblick auf alle diese Gründe die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision erfüllt sind (st. Rspr.; s. etwa Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion;

    Offenbare Unrichtigkeiten mögen unerheblich sein, weil sie in Wahrheit auf die Anstoßfunktion ohne Einfluss sind (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1984 -BVerwG 8 B 36.84 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 24).
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