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   BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98   

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https://dejure.org/1998,12649
BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98 (https://dejure.org/1998,12649)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1998 - 8 B 36.98 (https://dejure.org/1998,12649)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1998 - 8 B 36.98 (https://dejure.org/1998,12649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Grundsatzrevision bei Fragen die kommunale Wahlgesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen (Art. 41 GG) den "Erheblichkeitsgrundsatz" entwickelt (BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70]).

    Das Kommunalwahlrecht darf ebenfalls derartige Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Danach sind bei der Wahlprüfung nach Art. 41 GG Wahlfehler von Verfassungs wegen nur zu korrigieren, wenn und soweit sie die konkrete Mandatsverteilung beeinflußt haben können (vgl. BVerfGE 40, 11 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvC 1/74]; 85, 148 <158 f. [BVerfG 12.12.1991 - 2 BvR 562/91]>, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Sie muß vielmehr nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein (vgl. BVerfGE 89, 243 [BVerfG 20.10.1993 - 2 BvC 2/91] m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Das Revisionsgericht könnte insoweit lediglich nachprüfen, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 38 S. 21 ).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98
    Danach sind bei der Wahlprüfung nach Art. 41 GG Wahlfehler von Verfassungs wegen nur zu korrigieren, wenn und soweit sie die konkrete Mandatsverteilung beeinflußt haben können (vgl. BVerfGE 40, 11 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvC 1/74]; 85, 148 <158 f. [BVerfG 12.12.1991 - 2 BvR 562/91]>, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Zur Auslegung des damit aufgestellten Kausalitätserfordernisses ist der vom Bundesverfassungsgericht ursprünglich für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen in ständiger Rechtsprechung entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz, der vom Landesgesetzgeber auch auf das Kommunalwahlrecht übertragen werden kann, heranzuziehen, wonach nur solche Wahlfehler zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen können, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluss sind oder sein können, wobei eine solche Möglichkeit nicht nur theoretisch bestehen darf, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 a.a.O. und vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - NJW 1994 S. 922 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 17. März 1998 - 8 B 36.98 - Buchholz 415.1 Nr. 145).
  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    Eine solche Eignung zur Beeinflussung des Unterschriftsverhaltens darf allerdings nicht nur theoretisch bestehen, sondern muss nach allgemeiner Lebenserfahrung als konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, B. v. 17.3.1998 - 8 B 36/98 - juris Rn. 2 m. w. N. zum Erheblichkeitsgrundsatz bei Wahlfehlern).
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Schiefel, a. a. O., 2. Aufl., § 48 Erl. 2 und § 46 Erl. 1 m. w. N., VG Stade, Urt. v. 20.03.2013 - 1 A 1517/11 -, juris Rn. 54 m. w. N.; Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschl. v. 17.03.1998 - 8 B 36/98 -, juris Rn. 2).
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