Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.10.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5808
BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,5808)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,5808)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,5808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch gegen einen gebundenen Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat, wie die Beschwerde nicht verkennt, mehrfach entschieden, daß mit Rücksicht auf die Anfechtbarkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, (außerdem noch) den Widerspruchsbescheid wegen eines ihm vermeintlichen anhaftenden Verfahrensmangels selbständig anzufechten (vgl. insbesondere die Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 4.74 - BVerwGE 49, 307 und vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 m.weit.Nachw., ferner z.B. das Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwg 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 S. 15 ).

    Ebensowenig führt das weiter, was die Beschwerde in Anknüpfung an die vorliegende Rechtsprechung zugunsten einer grundsätzlichen Bedeutung vorträgt: Daß die Heranziehung zu einer Vorauszahlung im Ermessen der Gemeinde steht, läßt die Sache nicht zu einem Fall werden, in dem "die Widerspruchsbehörde ... weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung ... hat als das Verwaltungsgericht" (Urteil vom 7. Oktober 1980, a.a.O. S. 47).

    Der (etwaige) Wunsch, auf nachlässige Behörden erzieherisch einzuwirken, gibt ebenso wie das Streben nach einer Art Genugtuung wegen einer als Mißachtung empfundenen Behördenhandhabung nichts für das Rechtsschutzinteresse an einer verfahrensfehlerfreien Entscheidung "gerade der Widerspruchsbehörde" her (Urteil vom 7. Oktober 1980, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Die darüber hinaus benannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 - BVerfGE 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84] und - auch insoweit handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesverfassungs- und nicht, wie es in der Beschwerdeschrift heißt, des Bundesverwaltungsgerichts - vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 [BVerfG 08.10.1985 - 1 BvR 33/83] geben für ein auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestütztes Zulassungsbegehren nichts her, ganz abgesehen davon, daß auch diese Beschlüsse keine Ausführungen zu § 44 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthalten.
  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 67.74

    Isolierte Anfechtungsklage - Widerspruchsbescheid - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    "daß der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine selbständige Bedeutung hat", und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid das Rechtsschutzinteresse für den Fall abgesprochen hat, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt (wegen Ablaufs der vormals in § 76 VwGO vorgesehenen Frist) bestandskräftig geworden ist (Urteil vom 27. August 1976 - BVerwG IV C 67.74 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Denn jedenfalls liegt auf der Hand und bedarf angesichts dessen nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, daß in einer Verletzung von Anhörungsrechten nicht unabhängig von den jeweiligen Gegebenheiten und damit gleichsam absolut ein Mangel liegt, der mit der Rechtsordnung deshalb unter keinen Umständen vereinbar ist, weil er tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen widerspricht (so zum Wesen des schwerwiegenden Fehlers das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 107.83 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 6 S. 5 ).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 50.80

    Klage gegen die Entscheidung über die Wehrdienstfähigkeit - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Auch der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 50.80 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 18 bereits ausgesprochen, daß ein Kläger, der den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheides anficht, die Aufhebung evtl. nur des Widerspruchsbescheides (als Teilerfolg seiner Klage) nur "in Ausnahmefällen" erreichen kann und es dazu der Darlegung eines gerade darauf gerichteten Rechtsschutzinteresses bedarf (a.a.O. S. 2 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Die darüber hinaus benannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 - BVerfGE 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84] und - auch insoweit handelt es sich um eine Entscheidung des Bundesverfassungs- und nicht, wie es in der Beschwerdeschrift heißt, des Bundesverwaltungsgerichts - vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 [BVerfG 08.10.1985 - 1 BvR 33/83] geben für ein auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestütztes Zulassungsbegehren nichts her, ganz abgesehen davon, daß auch diese Beschlüsse keine Ausführungen zu § 44 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthalten.
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat, wie die Beschwerde nicht verkennt, mehrfach entschieden, daß mit Rücksicht auf die Anfechtbarkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, (außerdem noch) den Widerspruchsbescheid wegen eines ihm vermeintlichen anhaftenden Verfahrensmangels selbständig anzufechten (vgl. insbesondere die Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 4.74 - BVerwGE 49, 307 und vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 m.weit.Nachw., ferner z.B. das Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwg 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 S. 15 ).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Da die Gemeinde für den Fall, daß der Vorauszahlungsbescheid durch Widerspruchsbescheid (rechtswidrig) aufgehoben wird, (mit Erfolg) geltend machen kann, in einem subjektiven Recht, nämlich in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf Selbstverwaltung (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4 a und 4 b GG), verletzt zu sein (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), läßt sich nicht gut annehmen, daß sie bei einem ihren Bescheid bestätigenden und diesem Bescheid in gestaltgebender Weise zuwachsenden (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; s. etwa Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 23 S. 1 ) Widerspruchsbescheid nicht einmal in der für die Zulässigkeit einer (einfachen) Beiladung vorausgesetzten Weise in "rechtliche Interessen ... berührt" sein soll.
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat, wie die Beschwerde nicht verkennt, mehrfach entschieden, daß mit Rücksicht auf die Anfechtbarkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, (außerdem noch) den Widerspruchsbescheid wegen eines ihm vermeintlichen anhaftenden Verfahrensmangels selbständig anzufechten (vgl. insbesondere die Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 4.74 - BVerwGE 49, 307 und vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 m.weit.Nachw., ferner z.B. das Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwg 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 S. 15 ).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90
    Als Schutz gegen ungerechtfertigte Beiladungen reicht, soweit ersichtlich, aus, daß zum einen Rechtsbehelfe ungerechtfertigt Beigeladener am Fehlen der erforderlichen Beschwer scheitern (Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 84.69 - BVerwGE 37, 43) und zum anderen eine Belastung der Prozeßparteien mit außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen deshalb ausscheidet, weil dies für den Fall der (ungerechtfertigten) Beiladung eines von der Sache nicht einmal in rechtlichen Interessen Betroffenen (§ 65 Abs. 1 VwGO) nicht der Billigkeit entsprechen kann (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 47.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

  • BVerwG, 27.11.1975 - 7 B 38.75
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Die von den Klägern angeregte (partielle) Aufhebung der Beiladung wegen Rechtswidrigkeit kommt im Revisionsverfahren im Hinblick auf § 65 Abs. 3 Satz 2, § 173 VwGO in Verbindung mit § 584 ZPO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; May, NVwZ 1997, S. 251 ff.).
  • BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; vgl. auch schon Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239, 244) [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 22/67].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 16 A 1224/97

    Berufung; Begründung der Berufung; Bezugnahme auf früheres Vorbringen; Pflege;

    Die von der Klägerin hilfsweise beantragte Aufhebung des Beiladungsbeschlusses, die bereits im Hinblick auf dessen Unanfechtbarkeit gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht in Betracht kommen dürfte, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. August 1990 - 8 B 37.90 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99, scheitert unter diesen Umständen bereits daran, daß die Beiladung zu Recht erfolgt ist.
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Eine fehlerhafte Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Beiladung stellt keinen Verfahrensmangel dar, auf dem die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung im Verständnis von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beruhen kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.8.1990 - 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99 = juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im

    Ob der beschließende Senat im Hinblick auf diese Regelung überhaupt befugt wäre, die Beiladung wieder aufzuheben (Zweifel hieran werden im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99 geäußert) kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

    Die von den Klägern angeregte (partielle) Aufhebung der Beiladung wegen Rechtswidrigkeit kommt im Revisionsverfahren im Hinblick auf § 65 Abs. 3 Satz 2, § 173 VwGO in Verbindung mit § 584 ZPO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; May, NVwZ 1997, S. 251 ff.).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.719

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen ausländerrechtlicher Duldung

    Eine fehlerhafte Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Beiladung stellt keinen Verfahrensmangel dar, auf dem die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beruhen kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.8.1990 - 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 48).
  • VG Berlin, 02.09.2021 - 3 L 248.21

    Anspruch auf vorläufige Neubewertung der Leistungen in der Abiturprüfung

    Denn die einfache und die notwendige Beiladung unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und ihren Rechtswirkungen, nicht dagegen im Beiladungsakt als solchem (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37/90 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Im Verhältnis zwischen Land bzw. Landesbehörden und Gemeinden kommt vielmehr eine Beiladung nur Betracht, wenn es im Verwaltungsstreitverfahren um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung der Gemeinde geht ( BVerwG, Beschl. v. 3.8.1990 - 8 B 37/90 - juris Rn. 3; Beschl. v. 11.2.1993 - 4 C 25.91 - juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 325/11
    Etwas anderes gilt lediglich bei Entscheidungen, in der die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder einen eigenen Beurteilungsspielraum verfügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98; vom 3. August 1990 - 8 B 37/90).
  • VG Cottbus, 16.01.2014 - 6 K 755/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 314/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1990 - 8 B 37.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7525
BVerwG, 22.10.1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,7525)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,7525)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - 8 B 37.90 (https://dejure.org/1990,7525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Kostenentscheidung eines Beschlusses - Korrektur der Streitwertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1998 - 7 O 5802/97

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans - Kosten

    Hinzu kommt, daß das Bundesverwaltungsgericht - sofern die Verfahrensbeteiligten gegen eine unzutreffende Bemessung des Streitwertes der Vorinstanz keine Einwände erheben - in der Regel keinen Anlaß sieht, im Zusammenhang mit der eigenen Wertfestsetzung von seinem Ermessen dahingehend Gebrauch zu machen, den Streitwert der Vorinstanz von Amts wegen zu korrigieren (Beschluß v. 22.10.1990 - 8 B 37.90 -, Buchholz a.a.O., Nr. 4 = JurBüro 1991, 1245).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2014 - 5 OA 82/14

    Ausübung des gerichtlichen Ermessens bei einem Antrag auf Heraufsetzung des

    Der Senat sieht keinen Anlass, von seinem Ermessen nach § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.10.1990 - BVerwG 8 B 37.90 -, juris Rn. 2; a. A. Hartmann, a. a. O., Rn. 38 m. w. Nw.) dahingehend Gebrauch zu machen, einem Antrag auf Heraufsetzung des Streitwerts zu entsprechen, der erst gestellt wird, nachdem das Obsiegen desjenigen Beteiligten bereits feststeht, in dessen alleinige Sphäre die Benennung der für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Umstände fällt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht