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BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrpflicht - Wehrdienstunfähigkeit - Tauglichkeitsprüfung - Verpflichtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 17.12.1992 - 6 K 35/91
- BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 165
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84
Zulässigkeit und Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indessen nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 und Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ). - BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indessen nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 und Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ).
- BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 52.08
Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter als Verfahrensfehler …
6 Wird der Wehrpflichtige behördlicherseits als wehrdienstfähig oder vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft, so kann er Verpflichtungsklage darauf erheben, dass die Beklagte seine Wehrdienstunfähigkeit feststellt (Beschluss vom 8. Juni 1993 BVerwG 8 B 39.93 Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 15 juris Rn. 2). - BVerwG, 12.08.1998 - 6 B 71.98
Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze; Zurückstellung; vorübergehende …
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenen Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indes nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 8; Beschluß vom 8. Juni 1993 - BVerwG 8 B 39.93 - a.a.O. Nr. 15). - VG Göttingen, 29.10.2002 - 1 A 1197/01
Vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit; Wehrpflicht; Zulässigkeit einer Anfechtung- …
Denn die Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung der Beklagten vom 17. Oktober 2002 ist an die Stelle der im angefochtenen Bescheid enthaltenen Verfügbarkeitsfeststellung getreten, die daher schutzwürdig nicht mehr angegriffen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 8.6.1993 -8 B 39.93-, Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 15; Beschl. v. 6.1.1988 -8 C 7/87-, NVwZ-RR 1988, 35).