Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8000
BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93 (https://dejure.org/1993,8000)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1993 - 8 B 39.93 (https://dejure.org/1993,8000)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 8 B 39.93 (https://dejure.org/1993,8000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflicht - Wehrdienstunfähigkeit - Tauglichkeitsprüfung - Verpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84

    Zulässigkeit und Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
    Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indessen nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 und Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
    Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indessen nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 und Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ).
  • BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 52.08

    Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter als Verfahrensfehler

    6 Wird der Wehrpflichtige behördlicherseits als wehrdienstfähig oder vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft, so kann er Verpflichtungsklage darauf erheben, dass die Beklagte seine Wehrdienstunfähigkeit feststellt (Beschluss vom 8. Juni 1993 BVerwG 8 B 39.93 Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 15 juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.08.1998 - 6 B 71.98

    Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze; Zurückstellung; vorübergehende

    Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenen Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indes nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 8; Beschluß vom 8. Juni 1993 - BVerwG 8 B 39.93 - a.a.O. Nr. 15).
  • VG Göttingen, 29.10.2002 - 1 A 1197/01

    Vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit; Wehrpflicht; Zulässigkeit einer Anfechtung-

    Denn die Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung der Beklagten vom 17. Oktober 2002 ist an die Stelle der im angefochtenen Bescheid enthaltenen Verfügbarkeitsfeststellung getreten, die daher schutzwürdig nicht mehr angegriffen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 8.6.1993 -8 B 39.93-, Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 15; Beschl. v. 6.1.1988 -8 C 7/87-, NVwZ-RR 1988, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht