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   BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89   

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BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89 (https://dejure.org/1989,2721)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1989 - 8 B 39.89 (https://dejure.org/1989,2721)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1989 - 8 B 39.89 (https://dejure.org/1989,2721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid - Entscheidung über einen prozessualen Anspruch durch Prozessurteil statt durch Sachurteil - Die Klageerwiderung als Widerspruchsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Selbst wenn zugunsten des Klägers insoweit ein Verstoß gegen § 103 Abs. 2 VwGO angenommen würde, könnte das Berufungsurteil auf dem dann vorliegenden Verfahrensmangel nur beruhen, wenn dadurch entweder den Beteiligten das rechtliche Gehör versagt - das ist nicht der Fall - oder den mitwirkenden Richtern eine ausreichende Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff vorenthalten worden ist (Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5 S. 1 ).

    Letzteres kann indessen regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn sich aus der Entscheidung selbst Zweifel daran herleiten lassen, daß eine ausreichende Unterrichtung der mitwirkenden Richter, insbesondere auch der ehrenamtlichen Richter, auch nicht während der Beratung stattgefunden hat (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 a.a.O. S. 2).

    Angesichts dessen hätten "in der Beschwerdeschrift besondere, sich aus der angefochtenen Entscheidung selbst ergebende, zu Zweifeln Anlaß bietende Umstände dargelegt werden" müssen, "aus denen der Schluß gezogen werden kann, daß auch außerhalb der mündlichen Verhandlung keine vollständige Unterrichtung aller Richter über den Sach- und Streitstand stattgefunden hat" (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Klageschrift der Widerspruch (vorliegend war der Widerspruch der Klage beigefügt) und in der Klageerwiderung die Bescheidung dieses Widerspruchs gesehen werden mit der Folge, daß ein Vorverfahren entbehrlich ist, wenn sich der Beklagte in der Sache auf die Klage eingelassen hat (vgl. z.B. Urteile vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 105.61 - BVerwGE 15, 306 [BVerwG 27.02.1963 - V C 105/61] und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 26/78]).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Die Beschwerde sieht einen Verfahrensfehler darin, daß über den prozessualen Anspruch des Klägers rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden sei (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III B 148.60/III C 138.60 - BVerwGE 13, 239 und Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Klageschrift der Widerspruch (vorliegend war der Widerspruch der Klage beigefügt) und in der Klageerwiderung die Bescheidung dieses Widerspruchs gesehen werden mit der Folge, daß ein Vorverfahren entbehrlich ist, wenn sich der Beklagte in der Sache auf die Klage eingelassen hat (vgl. z.B. Urteile vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 105.61 - BVerwGE 15, 306 [BVerwG 27.02.1963 - V C 105/61] und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 26/78]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Ein die §§ 108 Abs. 2, 104 Abs. 1 und 86 Abs. 3 VwGO verletzendes Überraschungsurteil ist dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89
    Die Beschwerde sieht einen Verfahrensfehler darin, daß über den prozessualen Anspruch des Klägers rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden worden sei (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1961 - BVerwG III B 148.60/III C 138.60 - BVerwGE 13, 239 und Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67]).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Ungeachtet der Frage, ob im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bereits ein hilfsweises Einlassen in der Sache durch die beklagte Behörde ausreicht, um von einem Erreichen der dem Gesetz zugrunde liegenden Regelungszwecke der §§ 68 ff. VwGO auszugehen (bejahend: u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 = NVwZ 1984, 507 und vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrat Nr. 14 = NVwZ 1986, 374 = juris Rn. 21; verneinend: Beschluss vom 26. September 1989 - BVerwG 8 B 39.89 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 35 = juris Rn. 8), können die vom Gesetz normierten Zwecke eines Vorverfahrens unabhängig von der subjektiven Einschätzung der Prozessbeteiligten objektiv jedenfalls dann nicht (mehr) erreicht werden, wenn die Behörde durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu ihrer Entscheidung verbindlich angewiesen worden ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. und vom 27. September 1988 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 9 S 371/08

    Einlassung im Klageverfahren heilt fehlendes Vorverfahren nicht

    Während sich in einigen Entscheidungen - insbesondere des 2. Senats - die Feststellung findet, Entbehrlichkeit durch sachliche Einlassung liege vor, obwohl sich der Beklagte im Verwaltungsprozess ausdrücklich auf das Fehlen des Vorverfahrens berufen habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 502; Urteil vom 09.05.1985 - 2 C 16/83 -, NVwZ 1986, 374; wohl auch Urteil vom 02.09.1983 - 7 C 97/81 -, NVwZ 1984, 507: "zumindest hilfsweise für in der Sache unbegründet erklärt"), findet sich in anderen Entscheidungen der gegenteilige Hinweis, wonach die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens wegen sachlicher Einlassung ausgeschlossen sei, wenn der Beklagte in der Klageerwiderung zwar Ausführungen zur Sache mache, zugleich aber das Fehlen eines Vorverfahrens und die daraus folgende Unzulässigkeit der Klage rüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.09.1989 - 8 B 39/89 -, Buchholz 310 § 68 Nr. 35).
  • VG Trier, 26.08.2022 - 6 K 747/22

    "Spaziergang" in Trierer Innenstadt

    rügelos zur Sache eingelassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1989 - 8 B 39.89 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 -, juris, Rn. 34 ff.).
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