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   BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98   

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BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98 (https://dejure.org/1998,3227)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 8 B 43.98 (https://dejure.org/1998,3227)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 8 B 43.98 (https://dejure.org/1998,3227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Kleingartengrundstücken und Wohngrundstücken oder Gewerbegrundstücken bei der Veranlagung zu Straßenreinigungsgebühren - Volle Straßenreinigungsgebühr für nur eingeschränkt nutzbare und üblicherweise nur während eines Teils des Jahres ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben - Heranziehung von Kleingartengrundstücken zu Straßenreinigungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 64
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98
    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes in Gestalt von Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die Zahl der dem "Typ" widersprechenden Ausnahmen geringfügig ist (Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 31 mit weiteren Nachweisen); nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die untere Grenze hierfür bei 10 % (vgl. Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 50 ).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98
    Allerdings ist die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestattende Vorteilsbeziehung zwischen dem Vorhandensein einer Erschließungsanlage - hier der Straße - und den durch sie erschlossenen Grundstücken auch für die Straßenreinigung von Belang (Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 8 B 10.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 42 S. 1 ); daß Kleingärten trotz ihrer beschränkten Nutzbarkeit im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne durch die Straße "erschlossen" sein können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98
    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes in Gestalt von Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die Zahl der dem "Typ" widersprechenden Ausnahmen geringfügig ist (Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 31 mit weiteren Nachweisen); nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die untere Grenze hierfür bei 10 % (vgl. Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 50 ).
  • BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81

    Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98
    Allerdings ist die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestattende Vorteilsbeziehung zwischen dem Vorhandensein einer Erschließungsanlage - hier der Straße - und den durch sie erschlossenen Grundstücken auch für die Straßenreinigung von Belang (Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 8 B 10.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 42 S. 1 ); daß Kleingärten trotz ihrer beschränkten Nutzbarkeit im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne durch die Straße "erschlossen" sein können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98
    Denn die Beurteilung, ob die Gebührenbemessung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, richtet sich danach, ob eine sachgerechte Beziehung der Gebühr zu dem jeweils vermittelten Vorteil besteht und knüpft damit zwingend an den Vorteilsbegriff an (vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1 ).
  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Im Übrigen ist bei der Frage der Gleichbehandlung ggf. von zu beachtenden Vorgaben des nicht revisiblen Landesrechts auszugehen ( BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris).

    Zunächst ist nicht vollständig klar, welche Rückschlüsse sich aus der erforderlichen sachlichen Beziehung zwischen Grundstück und Straße (im Sinne der von der oben zitierten Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG entwickelten Terminologie) und der in diesem Zusammenhang genannten Möglichkeit der wirtschaftlichen und verkehrlichen Inanspruchnahme der Straße auf den landesrechtlichen Begriff der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung bzw. auf den Vorteilsbegriff ziehen lassen, zumal an anderer Stelle in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Irrevisibilität des landesrechtlichen Vorteils- (und Erschließungs-) Begriffs betont wird ( BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris).

    Sodann wurde formuliert, der Vorteil der Straßenreinigungsgebühr liege darin, dass die Straße in ihrer gesamten Länge in einem sauberen Zustand gehalten werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.1994 - 9 K S 5140/93, Rn. 30, juris; ähnlich auch Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris und ggf. auch noch Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 , Rn. 26, juris; dementsprechend vage nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris; aktuell sogar wieder OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2021, a.a.O., Rn. 219, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit gestattet dem Satzungsgeber, bei der Gestaltung gebührenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, daß an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben, so lange diese nicht mehr als 10 % der Gebührenfälle ausmachen (vgl. aaO sowie zuletzt Beschluß vom 31. März 1998, 8 B 43.98).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinn erschlossen sind daher beispielsweise Grundstücke innerhalb einer Kleingartenanlage, die nur über einen eingeschränkt befahrbaren privaten Stichweg von der zu reinigenden Straße erreicht werden können (Urt. d. Sen. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 8 B 43/98 - NVwZ-RR 1999, 64 = ZKF 1999, 86; siehe zur Senatsrechtsprechung ferner Lichtenfeld, aaO, § 6 Rdnr. 763)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 9 A 1809/11

    Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren bei Erschließung des

    vgl. zur Auslegung des Erschließungsbegriffs im Straßenreinigungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98 -, NVwZ-RR 1999, 64.
  • VG Düsseldorf, 11.06.2007 - 5 K 6166/06
    Darüberhinaus bestehen Erschwernisse - insbesondere verwaltungspraktischer Art-, die durch die Typisierung auftretende Härte" zu vermeiden (III.), vgl. Erwähnung der Merkmale der Erheblichkeit und Verwaltungspraktikabilität OVG NRW, Urteil vom 28. März 2003 - 9 A 615/01; näher zur Verwaltungspraktikabilität BVerwG Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3.93; ohne beide Merkmale zu erwähnen BVerwG, Urteil vom 1. August 1986, 8 C 112/84; BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98 mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Billigkeitsentscheidung.

    Vielmehr können solche individuellen Gesichtspunkte allenfalls in einem Billigkeitsverfahren geltend gemacht werden (vgl. §§ 12 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG NRW i.V.m. § 227 AO), vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98.

  • VG Düsseldorf, 11.06.2007 - 5 K 6205/06

    Ausgestaltung der wasserrechtlichen Gebührenerhebung gegenüber einem

    Darüberhinaus bestehen Erschwernisse - insbesondere verwaltungspraktischer Art-, die durch die Typisierung auftretende "„Härte" zu vermeiden (III.), vgl. Erwähnung der Merkmale der Erheblichkeit und Verwaltungspraktikabilität OVG NRW, Urteil vom 28. März 2003 - 9 A 615/01; näher zur Verwaltungspraktikabilität BVerwG Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3.93; ohne beide Merkmale zu erwähnen BVerwG, Urteil vom 1. August 1986, 8 C 112/84; BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98 mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Billigkeitsentscheidung.

    Individuellen Gesichtspunkte können allenfalls in einem Billigkeitsverfahren geltend gemacht werden (vgl. §§ 12 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG NRW i.V.m. § 227 AO), vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98.

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07

    Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber

    Nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit scheidet ein zur Ungültigkeit einer Abgabennorm führender Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz so lange aus, wie nicht mehr als 10 % der von der typisierenden Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen, also wenigstens 90 % dieser Fälle dem "Typ" entsprechen und die Mehrbelastung der von der Pauschalierung nachteilig Betroffenen gering ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983 - 8 N 1.83 - KStZ 1984, 9, 11; Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231 f. = KStZ 1987, 11; Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 21.92 - KStZ 1995, 54 = NVwZ-RR 1995, 348 = NSt-N 1994, 323 und v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NSt-N 1995, 152 m. w. N.; Beschl. v. 31.3.1998 - 8 B 43.98 - NSt-N 1998, 233 = NVwZ-RR 1999, 64 = ZKF 1999, 86, Beschl. v. 5.11.2001 = 9 B 50/01 - NVwZ-RR 2002, 217; OVG Münster, Urt. v. 27.2.1997 - 22 A 1135/94 - ZKF 1998, 59 = GemHH 1999, 163; Lohmann, in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 692 a).
  • VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19
    Anderenfalls fehlt es an einer sachgerechten Beziehung der Gebühr zur tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu sehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 8 B 43.98 -, NVwZ-RR 1999 S. 64), wohingegen die (bloß) gebotene Möglichkeit der Inanspruchnahme allenfalls einen eine Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteil ausmacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16.94 -, NVwZ-RR 1996 S. 166; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 754).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2006 - 9 PA 306/05

    Rechtmäßigkeit einer Straßenreinigungsgebühr für über einen privaten

    Dazu gehören auch Grundstücke innerhalb einer Kleingartenanlage, die nur über einen eingeschränkt befahrbaren privaten Stichweg von der zu reinigenden Straße erschlossen werden (Urt. d. Sen. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 8 B 43/98 - NVwZ-RR 1999, 64 = ZKF 1999, 86).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Anderenfalls fehlt es an einer sachgerechten Beziehung der Gebühr zu dem von ihr vermittelten Vorteil, der in der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu sehen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 31.3.1998 - 8 B 43.98 -, NVwZ-RR 1999 S. 64), wohingegen die (bloß) gebotene Möglichkeit der Inanspruchnahme allenfalls einen eine Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteil ausmacht (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.9.1995 - 8 C 16.94 -, NVwZ-RR 1996 S. 166; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 754).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

  • KG, 23.11.2021 - 9 U 1093/20

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Berlin: Land Berlin als

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Leistungs- bzw. Kostenproportionalität bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2017 - 9 N 10.15

    Sinn und Zweck der Straßenreinigung; Erschlossensein eines Grundstücks;

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Hannover, 05.06.2009 - 1 A 2303/08

    Bestimmung der hauptsächlichen Erschließung eines Hinterliegergrundstückes durch

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag für die Fäkalienentsorgung;

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Leipzig, 16.12.2008 - 6 K 1207/07

    Begriff der Erschließung im Straßenreinigungsgebührenrecht

  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des

  • VG Greifswald, 27.10.2010 - 3 A 596/06

    Kommunale Abgaben: Bestimmung des Gebührenschuldners in einer

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