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   BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03   

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https://dejure.org/2003,4649
BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03 (https://dejure.org/2003,4649)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2003 - 8 B 47.03 (https://dejure.org/2003,4649)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 8 B 47.03 (https://dejure.org/2003,4649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2
    Erwerb; Erbfall; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 4 Abs. 2
    Erbfall; Erwerb; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache hinsichtlich Zulassung der Revision; Nichterfassung von einem dem Erbfall nachfolgenden Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages durch Regelungen des Vermögensgesetzes (VermG); Anforderungen an freie Verfügbarkeitüber den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Übertragung geerbten Vermögensgegenstandes in eheliche Vermögensgemeinschaft

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2
    Erwerb; Erbfall; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbe eines Ehegatten ist kein Vermögenserwerb des anderen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Allenfalls könnte eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95

    Grundstückserwerb von Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Abgesehen davon, dass es sich bei einem derartigen Rechtsgeschäft entgegen der Ansicht der Beschwerde um ein nicht teilbares Rechtsgeschäft im Sinne der Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46 S. 123 ) handeln dürfte, weil durch den Vertrag nicht nur die Klägerin zu 1, sondern beide Ehepartner das Eigentum zur gesamten Hand erworben haben (vgl. insoweit auch die Auflassungserklärung in der mit der Beschwerdebegründung eingereichten notariellen Urkunde) und deswegen auch in diesem Falle der Erfolg des Rechtsgeschäfts die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetzt, unterscheidet sich der vorliegende Fall im Übrigen von dem der Erbauseinandersetzung nicht wesentlich.
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Wie der Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ) im Einzelnen ausgeführt hat, werden - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - Erbfälle von der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht erfasst.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung der Beschwerde unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03
    Bei ihren wortreichen Ausführungen zur angeblich willkürlichen Würdigung des Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht verkennt die Beschwerde, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe gehört, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
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