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   BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02, 8 C 14.02   

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https://dejure.org/2002,35476
BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02, 8 C 14.02 (https://dejure.org/2002,35476)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 8 B 49.02, 8 C 14.02 (https://dejure.org/2002,35476)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 8 B 49.02, 8 C 14.02 (https://dejure.org/2002,35476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02

    Reinhard Wolters

    StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Reinhard Wolters

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02
    Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die bewusste Täuschung der Öffentlichkeit über eine kommunalpolitische Sachfrage durch hauptamtliche Magistratsmitglieder zur Ungültigkeit der Wahl eines Oberbürgermeisters führen kann und ob und inwieweit hierauf die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (BVerfGE 103, 111 ff.) übertragbar sind.
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 14.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Beschlusses BVerwG 8 B 49.02 vom 31. Juli 2002 für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf je 4 000 ? festgesetzt.
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