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BVerwG, 10.04.1986 - 8 B 5.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verjährung von Säumniszuschlägen - Zahlungsverjährung - Vollstreckungsmaßnahme - Unterbrechung der Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 06.06.1984 - 1 K 209/83
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1985 - 12 A 84/85
- BVerwG, 10.04.1986 - 8 B 5.86
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.04.1960 - VI 33/60 U
Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen durch einen dem Steuerpflichtigen …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 8 B 5.86
Dieser tatsächliche Vorgang wird durch eine spätere Zurücknahme oder Aufhebung des Verwaltungsakts nicht beseitigt (vgl. BFH, Urteile vom 29. April 1960 - VI 33/60 U - BStBl. 1960 III S. 275 und vom 26. November 1974 - VII R 45/72 - BStBl. 1975 II S. 460 ). - BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72
Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 8 B 5.86
Dieser tatsächliche Vorgang wird durch eine spätere Zurücknahme oder Aufhebung des Verwaltungsakts nicht beseitigt (vgl. BFH, Urteile vom 29. April 1960 - VI 33/60 U - BStBl. 1960 III S. 275 und vom 26. November 1974 - VII R 45/72 - BStBl. 1975 II S. 460 ).
- BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; …
Denn nach der genannten Rechtslage knüpft der Eintritt der Zahlungsverjährung ausschließlich an tatsächliche Vorgänge - Zustellung des Beitragsbescheids, Ablauf eines Monats, Ablauf des Kalenderjahres, Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist - an, die durch spätere Rücknahme oder anderweitige Aufhebung des Beitragsbescheids nicht beseitigt werden (vgl. zum ähnlichen Fall der Rücknahme eines Verwaltungsakts, der zugleich eine die Verjährung unterbrechende Handlung war: BVerwG, Beschluss vom 10. April 1986 - BVerwG 8 B 5.86 - Buchholz 401.0 § 228 AO Nr. 6 S. 3). - OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03
Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines …
Mit Ausnahme der Sicherheitsleistung durch den Steuerschuldner haben danach alle Unterbrechungshandlungen gemeinsam, dass sie ein Tätigwerden der Finanzbehörde mit nach außen gerichteter Wirkung verlangen, aus dem sich ergibt, dass diese den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis weiterhin geltend machen will, während eine lediglich innerdienstliche Handlung oder die bloße Untätigkeit der Behörde nicht genügen (…vgl. Ruban in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Stand: Juli 2003, AO § 231 Rz. 12; BVerwG, Beschl. v. 10.4.1986 - 8 B 5.86 - Buchholz 401.0 § 228 AO Nr. 6 = DÖV 1986, 890). - FG Köln, 25.03.2010 - 6 K 3467/06
Kein Erlass von Säumniszuschlägen auf eine Lohnsteuerhaftungsschuld nach Wegzug …
Säumniszuschläge unterliegen lediglich der Zahlungsverjährung nach §§ 228 ff. AO, eine Festsetzungsverjährung ist für Säumniszuschläge nicht vorgesehen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 AO, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1986 8 B 5/86, bei juris). - BVerwG, 10.07.1996 - 1 KSt 2.96
Gebühren und Kosten: Unterbrechung der Verjährung bei Vollstreckung aus einer …
Eine solche Vollstreckungshandlung war der Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 24. Juli 1991 (vgl. Beschluß vom 10. April 1986 - BVerwG 8 B 5.86 - KStZ 1986, 151).