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   BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92   

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https://dejure.org/1992,10168
BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92 (https://dejure.org/1992,10168)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1992 - 8 B 54.92 (https://dejure.org/1992,10168)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1992 - 8 B 54.92 (https://dejure.org/1992,10168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebende Faktoren für die Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe - Errechnung der Einkünfte eines Wehrpflichtigen - Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77

    Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92
    So liegt es hier, überdies ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß nach § 23 Abs. 1 USG ein Ausgleich gewährt werden kann, "sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben" (vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1977 - BVerwG VIII B 18.77 - Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 7 S. 5 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92
    Der Gesetzgeber hat eine weitgehende Gestaltungsfreiheit insbesondere bei rechtsgewährenden Regelungen (vgl. etwa BVerfGE 49, 280 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 3/78]), von der er hinsichtlich der Errechnung der Einkünfte des Wehrpflichtigen im Rahmen der Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Gebrauch gemacht hat.
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 12.84

    Unterhaltssicherungsrecht - Wirtschaftsbeihilfe - Ersatzkraft - Ermittlung der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92
    Die Rechtsprechung des Senats geht - ohne dies bisher weiter vertieft zu haben - davon aus, daß in derartigen Fällen unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes keine durchgreifenden Bedenken gegen die in § 7 b Abs. 2 Satz 2 USG 1980 (jetzt § 7 b Abs. 2 Satz 3 USG) enthaltene Regelung bestehen (Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 12.84 - Buchholz 448.3 § 7 b USG Nr. 2 S. 3 ).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1992 - 8 B 54.92
    Um der Praktikabilität der Regelung willen darf der Gesetzgeber eine Norm schaffen, deren Anwendung im Einzelfall ausnahmsweise zur Benachteiligung der Betroffenen führt, wenn diese nur generell gleichbehandelt werden (vgl. BVerfGE 17, 337 und 27, 220 ).
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