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   BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 55.14   

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https://dejure.org/2014,45223
BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 55.14 (https://dejure.org/2014,45223)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 8 B 55.14 (https://dejure.org/2014,45223)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 (https://dejure.org/2014,45223)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst a REAO BE, Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE, § 1 Abs 6 S 2 VermG
    Rückübertragung von Grundbesitz; Kollektivverfolgung im Nationalsozialismus; rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst a REAO BE, Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE, § 1 Abs 6 S 2 VermG
    Rückübertragung von Grundbesitz; Kollektivverfolgung im Nationalsozialismus; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Waldgrundstück; Bekennende Kirche; Kollektivverfolgung; Verfolgungsvermutung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Gerichtsgutachten

  • rewis.io

    Rückübertragung von Grundbesitz; Kollektivverfolgung im Nationalsozialismus; rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 55.14
    Dieses Vorbringen ist geeignet zu belegen, dass das Regime die Absicht hatte, die relativ kleine, in Opposition zur nationalsozialistischen Ideologie stehende Gruppierung der Bekennenden Kirche in ihrer Gesamtheit aus Gründen der Religion vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 60 S. 44 ff. und vom 22. Februar 2001 - 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 ).

    Im weiteren Verfahren wird zu beachten sein, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine nationalsozialistische Verfolgung eines Verbandes oder einer Vereinigung in ihrer Gesamtheit dann anzunehmen ist, wenn diese von den Nationalsozialisten als ein Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung des nationalsozialistischen Totalitätsanspruchs wahrgenommen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 und vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 60 S. 44 ff.).

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 55.14
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f.).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 55.14
    Die Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, das unter anderem deshalb ungeeignet ist, weil es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist oder weil es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BeckRS 2013, 49811 Rn. 19).
  • VG Potsdam, 23.10.2019 - 2 K 132/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die von den Klägern erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hin das Urteil mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 (zum Az. 8 B 55.14) aufgehoben, soweit die Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Rückübertragung des Grundbesitzes des ehemaligen Gutes S... abgewiesen worden war, und insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    VG Potsdam, Urteil vom 7. November 2013 - 1 K 2032/08 -, UA S. 13; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 -, juris Rn. 6.

    BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 7 C 12.00 -, juris Rn. 11, und vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 -, juris Rn. 34, sowie der im vorliegenden Verfahren ergangene Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 -, juris Rn. 15.

    d) Soweit in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 (8 B 55.14, juris Rn. 15) ausgeführt wird, das klägerische Vorbringen gebe dafür, dass die Bekennende Kirche vom NS-Regime als Hindernis - im oben beschriebenen Sinne - wahrgenommen worden sei, gewichtige Anhaltspunkte und ihm lasse sich entnehmen, dass die Mitglieder der Bekennenden Kirche sich verpflichtet hätten, den quasireligiösen Totalitätsanspruch der nationalsozialistischen Ideologie durch ein Bekenntnis des christlichen Glaubens zu bekämpfen, sowie weiter, dass die nationalsozialistischen Machthaber diese grundlegende Gegnerschaft zu der auch den Bereich der Religion umfassenden Totalität der nationalsozialistischen Idee wahrgenommen hätten und deshalb bestrebt gewesen seien, der Bekennenden Kirche in ihrer Gesamtheit die Existenzgrundlage zu entziehen, so lässt sich ein solcher Befund nach dem Vorstehenden jedenfalls dann, wenn er auf die Bekennende Kirche in der Gesamtheit auch aller ihrer mehreren Hunderttausend Mitglieder bezogen sein soll, weder (auch nur ansatzweise) den von den Klägern vorgelegten Unterlagen entnehmen, noch wird er durch das gerichtliche Gutachten bestätigt.

    Neuhaus in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: 05/2019, Kommentar § 1 Rn. 140; vgl. weiter insoweit BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 -, juris Rn. 15,.

  • BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 31.20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Senat hat zwei vorangehende, klageabweisende Urteile der Vorinstanz in dieser Sache jeweils wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen (zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 - ZOV 2015, 62).

    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 - wegen Verfahrensfehlern aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.

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