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   BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00   

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https://dejure.org/2000,5989
BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00 (https://dejure.org/2000,5989)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2000 - 8 B 57.00 (https://dejure.org/2000,5989)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 8 B 57.00 (https://dejure.org/2000,5989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2
    Überschuldung; unterbliebene Instandsetzungen; fiktive Rücklage; im Zeitpunkt der Eigentumsaufgabe tatsächlich vorhandene Rücklage

  • Wolters Kluwer

    Überschuldung - Unterbliebene Instandsetzungen - Fiktive Rücklage - Tatsächlich vorhandene Rücklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschuldung; Instandsetzungsmaßnahmen; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht; Jahresreinertrag; Mietwohngrundstück; Instandhaltungsrücklage; Rückübertragung; Restitution

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Vermögensrecht - Überschuldung; unterbliebene Instandsetzungen; fiktive Rücklage; im Zeitpunkt der Eigentumsaufgabe tatsächlich vorhandene Rücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00
    Selbst wenn man nämlich mit der Beschwerde davon ausgeht, daß dem angefochtenen Urteil der abstrakte Rechtssatz zugrunde liegt, daß bei der Prüfung einer geltend gemachten Überschuldungslage im Rahmen des § 1 Abs. 2 VermG auch dann ein fiktiver Rücklagenbetrag anzusetzen ist, wenn tatsächlich eine Rücklage im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts vorhanden war, läßt sich jedenfalls der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78) kein davon abweichender Rechtssatz entnehmen.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (a.a.O.) beruht auf der Überlegung, daß ein ehemaliger Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, der trotz laufender Erträge über Jahrzehnte keinerlei Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen hat, sich so behandeln lassen muß, als hätte er eine Rücklage in Höhe des zwanzigfachen Jahresreinertrags angespart, weil andernfalls nicht der verständige Hauseigentümer, sondern derjenige Eigentümer begünstigt würde, der seine Miteinnahmen nicht für Instandsetzungsmaßnahmen verwendet oder zurückgelegt hat und darum zu deren Finanzierung außerstande ist (a.a.O. S. 230).

  • BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99

    Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00
    Ausgehend von einem derzeitigen Verkehrswert des streitbefangenen Grundstücks in Höhe von 200 000 DM ist der Streitwert entsprechend auf 50 000 DM festzusetzen (vgl. Beschluß vom 2. August 1999 - BVerwG 8 KSt 12.99 - VIZ 1999, 733 = ZOV 2000, 46 ).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00
    Hinsichtlich des weiter von der Beschwerde angeführten Urteils vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39) kommt eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht in Betracht, weil diese Entscheidung keine näheren Ausführungen zur Frage einer fiktiven Rücklage (vgl. a.a.O. S. 97) enthält.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01

    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang

    Gegebenenfalls wird das Verwaltungsgericht auch zu prüfen haben, ob eine fiktive Rücklage anzusetzen ist (vgl. dazu Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 und Beschluss vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 57.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 8 S. 23).
  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

    zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 97.95 -, ZOV 1996, 378; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 8 B 57.00 -, ZOV 2000, 529; Beschluss vom 8. Juni 2006 - 7 B 44.06 -, ZOV 2006, 299.
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