Rechtsprechung
BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 26.02.1986 - 2 B 41.85
- BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63
Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86
Soweit "die Verletzung des § 129 BBauG gerügt" und vorgebracht wird, die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe "im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 80), wenn allein auf die Willensbildung der Gemeinde abgestellt wird" (Beschwerdeschrift S. 2), will die Klägerin offenbar den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend machen. - BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86
Um diesen Zulassungsgrund in einer dem § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise zu bezeichnen, bedarf es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung, inwiefern dieses Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiter dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 S. 70). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86
Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß, inwiefern und welche Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.05.1986 - 8 B 57.86
Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß, inwiefern und welche Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1987 - 8 B 57/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12
Einziehung eines Jagdscheins bei missbräuchlicher Verwendung von Waffen und …
Als "missbräuchlich" kann das Verwenden einer Waffe angesehen werden, wenn sie dazu dienen soll, ein angemaßtes Recht und die eigenmächtige Durchsetzung desselben zu ermöglichen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 - 8 B 57/86 -, Jagdrechtliche Entscheidungen V Nr. 143.