Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschlagnahme durch die sowjetischen Besatzungsbehörden - Ausschluss vermögensrechtlicher Ansprüche wegen Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage - Verstoß gegen das Besatzungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Halle, 20.09.2000 - 1 A 1251/97
- BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.09.1993 - 7 B 148.93
Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Die genannte Regelung verfolgt nämlich das Ziel, Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage unangetastet zu lassen, was ausschließt, nachträglich in der Art eines Rechtsschutzverfahrens die Fehlerfreiheit einzelner Maßnahmen nachzuprüfen (Beschluss vom 29. September 1993 - BVerwG 7 B 148.93 - Buchholz 428 § 1 Nr. 8). - BVerwG, 16.04.1993 - 7 B 3.93
Rückübertrageung eines landwirtschaftlichen Gutes auf der Grundlage des Gesetzes …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Die bloße technische Abwicklung des Eingriffsakts ist nämlich für die Beurteilung des besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Eingriffs einer Enteignungsmaßnahme ohne Bedeutung (vgl. hierzu Beschluss vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Den von den Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR Betroffenen standen vor der Wiedervereinigung keine durchsetzbaren Eigentumspositionen mehr zu, denen die Bundesrepublik Deutschland durch die Gewährung eines Rückgabeanspruchs hätte Rechnung tragen müssen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerfGE 94, 12 ). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Es kommt damit auf die Rechtmäßigkeit der Enteignung unter damaligem Recht nicht an (vgl. auch Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27). - BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Bodenreform II
Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Den von den Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR Betroffenen standen vor der Wiedervereinigung keine durchsetzbaren Eigentumspositionen mehr zu, denen die Bundesrepublik Deutschland durch die Gewährung eines Rückgabeanspruchs hätte Rechnung tragen müssen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerfGE 94, 12 ).
- BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03
Bodenreform; -grundstück; -vermerk; Grundbuch; -eintrag; Rechtsnachfolger.
Als Prüfungsmaßstab der Ausgestaltung der Wiedergutmachung teilungsbedingter Vermögensschäden kommen hier nur das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, BVerwGE 98, 147 m.w.N.; Beschlüsse vom 24. Februar 2003 - BVerwG 8 B 155.02 - n.v., und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 8 B 6.01 - n.v.).