Rechtsprechung
BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 6.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02
Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung
Es reicht vielmehr aus, dass die Maßnahmen bestimmbar sind (BVerwG, Urt. v. 19.01.1981 - 8 B 6.81 - BRS 43 Nr. 12). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88
Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des …
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 19.1.1981 (-- 8 B 6.81 --, Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 19) klargestellt, dem Erfordernis der Bestimmtheit könne auch durch hinreichende Bestimmbarkeit entsprochen werden, es also genüge, daß die Art der Investitionsvorhaben, für die die Zahlung verlangt werde, nur überhaupt bestimmbar sein müsse. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
Erschließungskosten; Erstattungsanspruch; Rückerstattung; Erschließungsvertrag; …
Zwar "braucht die Konkretisierung nicht notwendig im Wortlaut der Vertragsurkunde in Erscheinung zu treten" (…BVerwG, aaO), vielmehr reicht es aus, wenn die Maßnahmen, für die die Folgekosten-Mittel verwandt werden sollen, bestimmbar sind (BVerwG, Beschl. v. 19.1. 1981 - 8 B 6.81 -, Buchholz 406.11 § 123 Nr. 19). - VG Stade, 15.06.2005 - 6 A 1442/03
Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags in Form eines …
Es reicht vielmehr aus, dass die Maßnahmen bestimmbar sind (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1981 - 8 B 6.81 - BRS 43 Nr. 12).