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   BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00   

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BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00 (https://dejure.org/2000,4946)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2000 - 8 B 60.00 (https://dejure.org/2000,4946)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 (https://dejure.org/2000,4946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; Bundesrückerstattungsgesetz § 5
    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin; Beschlagnahme nach der "Polenverordnung" als Entziehung des Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes - Entziehung von Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen - Vermögens-Entziehung auf dem Gebiet der späteren DDR - Vermögens-Entziehung auf dem Gebiet des sowjetischen Sektors von Berlin - Beschlagnahme nach der "Polenverordnung"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignung eines polnischen Unternehmens; Restitutionsausschluss

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; Bundesrückerstattungsgesetz § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 57 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG; § 5 BRüG
    Vermögensrecht/Unternehmensrestitution/Enteignung auf polnischem Territorium/Restitutionsausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
    Das Verwaltungsgericht hat sich zu den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - (BVerwGE 98, 261, 263) aufgestellten Rechtssätzen nicht in Widerspruch gesetzt.

    Es hat vielmehr durch den Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - (BVerwGE 98, 261, 263) zum Ausdruck gebracht, dass solche Bestimmungen aus der NS-Zeit, die fundamentalen Grundsätzen der Gerechtigkeit widersprechen, als nichtig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 23, 98 ).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
    § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlass des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und -sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre" (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
    Es liegt auch keine Divergenz zu der von der Beschwerde angezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. Februar 1968 - 2 BvR 557/62 - BVerfGE 23, 98) vor.

    Es hat vielmehr durch den Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - (BVerwGE 98, 261, 263) zum Ausdruck gebracht, dass solche Bestimmungen aus der NS-Zeit, die fundamentalen Grundsätzen der Gerechtigkeit widersprechen, als nichtig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 23, 98 ).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlass des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und -sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre" (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
    Abgesehen davon hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZOV 1995, 460) einen entsprechenden Anspruch wegen Ablaufs der Fristen der §§ 27 ff. BRüG verneint.
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    Sie vernachlässigt die entstehungsgeschichtlich bedingte Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes und verkennt seinen Sinn und Zweck, einen Ausgleich - nur - derjenigen Schädigungen zu ermöglichen, die nicht bereits dem alliierten und bundesdeutschen Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsrecht unterfielen (so für Schädigungen im Ausland bereits die Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f. m.w.N. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

    Wenn die ins Beitrittsgebiet verbrachten Vermögenswerte im Ausland geschädigt wurden, hätte der Auslegungsansatz sogar eine systemwidrige Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 6 VermG über die Inlandsgrenzen hinaus zur Folge (vgl. Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlass des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und -sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre (Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

    b) Auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 VermG ist anzunehmen, daß die eingetragene Eigentümerin, die Rechtsvorgängerin der Beklagten, durch die Anordnung der kommissarischen Verwaltung auf Ersuchen des Beauftragten für den Vierjahresplan, Haupttreuhandstelle Ost, nach den Bestimmungen der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (RGBl. I S. 1270) verfolgungsbedingt einen Vermögensverlust erlitten hat (vgl. BVerwG VIZ 2000, 719).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlass des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und -sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre (Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Eine Beschlagnahme von Vermögenswerten durch staatliche Stellen kann damit ebenfalls den Anforderungen an einen Vermögensverlust auf andere Weise genügen, sofern die Maßnahme nicht lediglich der vorläufigen Sicherung diente bzw. sich nicht in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpfte, sondern sich in der Rechtswirklichkeit hinreichend manifestiert hat und zum Ausdruck bringt, dass sich der Eigentümer ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Gunsten des Deutschen Reichs als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt ansehen musste (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 78.07 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 04. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - juris Rn. 7; Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 zu einer Beschlagnahme nach der "Polenverordnung"; demgegenüber zur Entziehung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse nach der "Feindvermögensverordnung": BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11).
  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

    Der für eine Anwendung des (von der Volkskammer der DDR erlassenen) VermG erforderliche Bezug des Vermögensverlustes zum Beitrittsgebiet (BVerwG VIZ 2000, 719, zitiert nach juris, Tz. 3 mit weiteren Nachweisen) dürfte aber fehlen, weil die Plakate in Berlin-Schöneberg - im späteren Westteil Berlins - weggenommen wurden.
  • BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18

    Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung;

    b) Die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit in § 35 Abs. 2 und 3 VermG und der daran anknüpfende § 3 Abs. 5 VermG stellen daher auf die aktuelle Belegenheit des zurückverlangten Vermögenswertes ab und gehen davon aus, dass dieser bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes im Beitrittsgebiet belegen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22 f.).

    § 1 Abs. 6 VermG soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (BVerwG, Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 27. Mai 1997 - 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338 und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 34; Beschlüsse vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6 S. 22. f. und vom 5. September 2000 - 8 B 176.00 -).

  • VG Berlin, 24.01.2008 - 29 A 260.07

    Vermögensrechtliche Berechtigung - arisierter Buchverlag

    38 Zwar begründet § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG ungeachtet dessen, dass sein Tatbestand räumlich nicht eingegrenzt ist, grundsätzlich nur Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112; BVerwG, Beschluss vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 -).

    Mit anderen Worten: § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG erstreckt sich nur auf NS-Verfolgungsmaßnahmen, die eine Gebietsbezogenheit zum Beitrittsgebiet aufweisen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 23. August 2000 - 8 B 60.00 -).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

    Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer

    Eine solche Beschlagnahme ist, wie im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 6) im Einzelnen dargelegt ist, als Entziehung des Vermögens durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen anzusehen.
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    a) Die Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG im angegriffenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, die sich mit derjenigen in dem Beschluss dieses Gerichts vom 23. August 2000 (VIZ 2000, S. 719) deckt, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08

    Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit

  • BVerwG, 05.09.2000 - 8 B 176.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vermögensverlust auf dem Gebiet der späteren

  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

  • VG Berlin, 14.01.2016 - 29 K 326.14

    Entschädigung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Feststellung der

  • VG Berlin, 04.05.2007 - 25 A 84.05

    Aktien als Unternehmensbeteiligungen; keine Beschränkung der Rückerstattung von

  • VG Halle, 29.01.2010 - 1 A 118/07

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; maßgeblicher Zeitpunkt

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