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   BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03   

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https://dejure.org/2003,5474
BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03 (https://dejure.org/2003,5474)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 8 B 64.03 (https://dejure.org/2003,5474)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 8 B 64.03 (https://dejure.org/2003,5474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1
    Bodenreform; -grundstück; -vermerk; Grundbuch; -eintrag; Rechtsnachfolger.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1
    -eintrag; -grundstück; -vermerk; Bodenreform; Grundbuch; Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Bodenreformgrundstücks bei einem zur Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz (VermG) beantragten Grundstücks; Differenzierung der zivilrechtlichen und öffentlichrechtlichen Abwicklung der Bodenreform

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigung; Bodenreformgrundstück; Buchposition; materielle Rechtslage

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 1 S. 1
    Zur Frage, ob es sich bei einem Grundstück, dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz beantragt ist, um ein Bodenreformgrundstück handelt - Bodenreform; -grundstück; -vermerk; Grundbuch; -eintrag; Rechtsnachfolger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03
    Als Prüfungsmaßstab der Ausgestaltung der Wiedergutmachung teilungsbedingter Vermögensschäden kommen hier nur das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, BVerwGE 98, 147 m.w.N.; Beschlüsse vom 24. Februar 2003 - BVerwG 8 B 155.02 - n.v., und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 8 B 6.01 - n.v.).
  • BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 155.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03
    Als Prüfungsmaßstab der Ausgestaltung der Wiedergutmachung teilungsbedingter Vermögensschäden kommen hier nur das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, BVerwGE 98, 147 m.w.N.; Beschlüsse vom 24. Februar 2003 - BVerwG 8 B 155.02 - n.v., und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 8 B 6.01 - n.v.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01

    Beschlagnahme durch die sowjetischen Besatzungsbehörden - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03
    Als Prüfungsmaßstab der Ausgestaltung der Wiedergutmachung teilungsbedingter Vermögensschäden kommen hier nur das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, BVerwGE 98, 147 m.w.N.; Beschlüsse vom 24. Februar 2003 - BVerwG 8 B 155.02 - n.v., und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 8 B 6.01 - n.v.).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 8 B 36.03

    Rechtsnachfolger; Erbe; Bodenreform; -grundstück; Berechtigter.

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03
    Da es nach dem Vorstehenden auf den Bodenreformvermerk nicht ankommt, hängt die Frage von der materiellen Rechtslage ab (zum Bodenreformland s. jüngst Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 8 B 36.03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Die Klägerin macht geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. August 2003 - 8 B 64.03 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 75) ab.
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2006 - 15 K 2170/03

    Sperrung von sogenannten WebSeiten wegen Verbreitung jugendgefährdender Inhalte

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 15 K 4363/02 und 1 L 2547/02 (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 8 B 64/03) sowie auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten ergänzend verwiesen.
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