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   BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14   

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https://dejure.org/2014,40087
BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14 (https://dejure.org/2014,40087)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 8 B 66.14 (https://dejure.org/2014,40087)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 8 B 66.14 (https://dejure.org/2014,40087)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    GG Art. 140; WRV Art. 139; BerlLadÖffG § 3 Abs. 1, 2 und 3, § 7 Abs. 1; ArbZG § 9 Abs. 1:
    Sonn- und Feiertagsschutz; Mindestanforderungen; Ladenöffnung; Ladenschluss; Verkaufsstelle; Arbeitnehmer; Arbeitsruhe; Regeneration; Kundenbedienung; Abschlussarbeiten; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Umsatzinteresse; Kaufinteresse.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 140
    Abschlussarbeiten; Arbeitnehmer; Arbeitsruhe; Kaufinteresse; Kundenbedienung; Ladenschluss; Ladenöffnung; Mindestanforderungen; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Regeneration; Sonn- und Feiertagsschutz; Umsatzinteresse; Verkaufsstelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 9 Abs 1 ArbZG, LÖG BE, Art 139 WRV
    Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zum Zwecke von Abschlussarbeiten bei werktäglicher Ladenöffnung bis 24.00 Uhr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 9 Abs 1 ArbZG, LÖG BE, Art 139 WRV
    Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zum Zwecke von Abschlussarbeiten bei werktäglicher Ladenöffnung bis 24.00 Uhr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des verfassungsunmittelbaren Sonn- und Feiertagsschutzes auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern an verkaufsoffenen Sonntagen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zum Zwecke von Abschlussarbeiten bei werktäglicher Ladenöffnung bis 24.00 Uhr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonn- und Feiertagsschutz; Mindestanforderungen; Ladenöffnung; Ladenschluss; Verkaufsstelle; Arbeitnehmer; Arbeitsruhe; Regeneration; Kundenbedienung; Abschlussarbeiten; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Umsatzinteresse; Kaufinteresse

  • rechtsportal.de

    GG Art. 140 ; WRV Art. 139; BerlLadÖffG § 7 Abs. 1
    Auswirkungen des verfassungsunmittelbaren Sonn- und Feiertagsschutzes auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern an verkaufsoffenen Sonntagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Samstags bis 24:00 Uhr geöffnet!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ladenöffnungszeiten - und der grundgesetzliche Sonntagsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ladenöffnungszeiten - Samstags 24:00 Uhr

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Beschäftigung von Arbeitnehmern nach 24.00 Uhr, wenn ein Sonntag oder Feiertag folgt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ladenöffnungszeiten - Supermärkte müssen an Samstagen zeitig schließen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsschutz bei Beschäftigung von Arbeitnehmern im Einzelhandel über 24 Uhr hinaus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ladenschlusszeiten: Keine Erweiterung vor Sonn- und Feiertagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ladenöffnung bis 24 Uhr: Vor Sonn- und Feiertagen endet die Arbeit um Mitternacht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Öffnung von Supermärkten vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr verstößt gegen Verfassungsrecht

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung mehr im Handel nach Mitternacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schluss! BVerwG verbietet Restarbeiten nach Mitternacht an Sonn- und Feiertagen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ladenöffnung vor Sonn- und Feiertagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Shopping ist kein Menschenrecht - Sonn- und Feiertagsschutz gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonn- und Feiertagsarbeit in Supermärkten nach 0 Uhr verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Supermarktöffnung am Samstag bis 24 Uhr unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beschäftigung an werktäglichen Ladenöffnungszeiten bis 24 Uhr mit nachfolgenden Abschlussarbeiten vor Sonn- und Feiertagen unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 256
  • DVBl 2015, 435
  • DÖV 2015, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14
    Der verfassungsunmittelbare Sonn- und Feiertagsschutz nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV schließt Regelungen aus, wonach Arbeitnehmer im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24.00 Uhr an darauf folgenden Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).

    Danach bedeutet die verfassungsrechtliche Garantie der Sonn- und Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe", dass an diesen Tagen "grundsätzlich die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbsarbeit, insbesondere der Verrichtung abhängiger Arbeit, ruhen" soll, "damit der Einzelne diese Tage allein oder in Gemeinschaft mit anderen ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen nutzen kann"; es soll sich "grundsätzlich um einen für alle verbindlichen Tag der Arbeitsruhe" handeln (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).

  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade die angeblich verletzte Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 - Rn. 6).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 8 B 66.14
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade die angeblich verletzte Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 - Rn. 6).
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