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   BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11   

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https://dejure.org/2011,13589
BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11 (https://dejure.org/2011,13589)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 8 B 7.11 (https://dejure.org/2011,13589)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 (https://dejure.org/2011,13589)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 3 Abs 2 VermG
    Unterlassene Vorlage vor dem BVerfG kein revisibler Verfahrensmangel

  • Wolters Kluwer

    Die Zulässigkeit der Revision erfordert die Geltendmachung mindestens eines Beschwerdegrundes gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts; § 3 Abs. 2 VermG stellt eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Schädigungsmaßnahme; Restitu­tions­anspruch des Zweitgeschädigten

  • rewis.io

    Unterlassene Vorlage vor dem BVerfG kein revisibler Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterlassene Vorlage vor dem BVerfG kein revisibler Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; VermG § 3 Abs. 2
    Geltendmachung mindestens eines Beschwerdegrundes gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Revision; § 3 Abs. 2 VermG als verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11
    Das Revisionsgericht hat vielmehr dann selbst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 42.70 - BVerwGE 37, 116 = Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 9).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 37.06

    Anspruch auf Verpflichtung zur Feststellung einer Erlösauskehrberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11
    Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss vom 27. April 2006 - BVerwG 7 B 37.06 - (LKV 2006, 467) bereits entschieden, dass es sich bei der den Restitutionsanspruch des Zweitgeschädigten verdrängenden Regelung des § 3 Abs. 2 VermG um eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11
    In der von der Beschwerde als Verfahrensmangel gerügten Nichtvorlage kann jedenfalls kein die Revision rechtfertigender Verfahrensmangel gesehen werden (Beschluss vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11
    Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage in den neuen Bundesländern, deren Bereinigung Zuschüsse in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages erfordert, besteht eine (originäre) verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer Wiedergutmachung, die wertmäßig einer Restitution gleichkäme, nicht (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94

    Person des redlichen Erwerbers

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11
    Diese Vorschrift stellt den nach § 3 Abs. 2 VermG weichenden redlichen Erwerber hinsichtlich der Entschädigung einem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG Berechtigten gleich, bei dem die Rückgabe des Vermögenswertes gesetzlich ausgeschlossen ist (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 C 13.94/7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 03.09.2015 - 9 B 39.15

    Festsetzungsverjährung für die Erhebung von Beiträgen für Trinkwasserversorgungs-

    Die Nichtvorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist kein die Revision rechtfertigender Verfahrensmangel (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - 2 B 2.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136 S. 18 f. und vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 8).

    Hier scheidet eine Zurückverweisung schon allein deshalb aus, weil das Bundesverwaltungsgericht ebenso wie alle anderen Gerichte selbst verpflichtet ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG für die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 9 S. 24; Beschluss vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 4 A 3726/18

    Schornsteinfeger; Unverletzlichkeit der Wohnung; Duldung; Ersatzvornahme;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.4.2011 - 8 B 7.11 -, ZOV 2011, 135 = juris, Rn. 8, m. w. N.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13

    Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der

    In der von ihr gerügten Nichtvorlage kann auch unter anderen Gesichtspunkten ein die Revision rechtfertigender Verfahrensmangel nicht gesehen werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136 und vom 19. April 2011 - BVerwG 8 B 7.11 - ZOV 2011, 135).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 19.16

    Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung; Ausgleichsanspruch

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2010 - 7 B 67.10 - juris Rn. 8 und vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.12.2019 - 8 B 38.18

    Keine Rückübertragung von Grundstücken einer früheren Baumschule wegen Vorliegens

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2017 - 8 B 19.16 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 12 N 43.15

    Kommunalwahl Brandenburg; Wahlüberprüfungsentscheidung (Piratenpartei

    Unabhängig davon begründet ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht keinen Verfahrensmangel gem. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 30.11.2020 - 8 B 16.20

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss des

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 3, vom 26. Juni 2017 - 8 B 19.16 - juris Rn. 5 und vom 16. Dezember 2019 - 8 B 38.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.11.2020 - 8 B 15.20

    Ausschluss von Ausgleichsleistungen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 3, vom 26. Juni 2017 - 8 B 19.16 - juris Rn. 5 und vom 16. Dezember 2019 - 8 B 38.18 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 4 A 3671/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.4.2011 - 8 B 7.11 -, ZOV 2011, 135 = juris, Rn. 8, m. w. N.
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