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   BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16   

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BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16 (https://dejure.org/2017,52542)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 8 B 70.16 (https://dejure.org/2017,52542)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70.16 (https://dejure.org/2017,52542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegenden Schulden als Begründung für eine Gewerbeuntersagung

  • rewis.io

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Restschuldbefreiung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung von zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegenden Schulden als Begründung für eine Gewerbeuntersagung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16
    Die Vermögensverhältnisse des Schuldners sind in diesem frühen Stadium noch nicht in vergleichbarer Weise geordnet wie im Fall eines angenommenen Schuldenbereinigungsplans, einer außergerichtlichen Tilgungsvereinbarung oder einer am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgenden Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO a.F. (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16 - juris Rn. 7 ff.).

    Soweit der Beklagte in der Beschwerdebegründung anderslautende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bezeichnet, hat dieser klargestellt, dass die darin in einem Klammerzusatz neben § 291 InsO a.F. angeführte Vorschrift des § 287a InsO nicht im Sinne einer Gleichstellung beider Vorschriften für die Wirkung der Ankündigung der Restschuldbefreiung zu verstehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 30.01.2017 - 10 B 10.16

    Registrierung von Alterlaubnisinhabern

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 10 B 10.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16
    Dafür könnte sprechen, dass Satz 1 die Sperrwirkung (nur) für die Dauer des Insolvenzverfahrens und der weiteren in der Vorschrift genannten, hier jedoch nicht einschlägigen insolvenzrechtlichen Maßnahmen anordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 - BVerwGE 152, 39 LS und Rn. 22 ff.).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16
    In Anlehnung an zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04 - juris Rn. 10 ff.) hat es ausgeführt, wegen der damit bereits konkret aufgezeigten Möglichkeit der Restschuldbefreiung sei zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids von geordneten Vermögensverhältnissen des Klägers auszugehen gewesen.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    a) Die Fragen Nr. 1 bis 4 beziehen sich ausdrücklich auf das mittlerweile außer Kraft getretene Niedersächsische Datenschutzgesetz a.F. Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht kommt jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil mit der Zulassung der Berufung keine für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2017 - 8 B 70/16 -, juris, Rn. 3 f.; dasselbe, Beschl. v. 30.1.2017 - 10 B 10/16 -, juris, Rn. 3; BFH, Beschl. v. 4.6.2009 - IV B 108/07 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Die formulierte Frage betrifft daher ausgelaufenes Recht und hat mithin keine grundsätzliche Bedeutung (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2107 - 8 B 70.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 22 ZB 21.1923

    Gewerbeuntersagung wegen einer auf ungeordneten Vermögensverhältnissen beruhenden

    Das Verwaltungsgericht habe sich damit nur am Rande beschäftigt, indem es im Urteil (UA S. 13 Rn. 35) unter Verweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 21.12.2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 9) statuiert habe, dass, soweit § 12 Satz 1 GewO keine Anwendung finde, dies erst recht für § 12 Satz 2 GewO gelten müsse.

    § 12 Satz 2 GewO bestimmt nun - quasi als "Ausnahme zur Ausnahme" oder "Rückausnahme" (so BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 9) - dass § 12 Satz 1 GewO nicht anzuwenden ist und folglich auch während des Insolvenzverfahrens (u.a.) ein Gewerbe untersagt werden kann, wenn das Gewerbe freigegeben ist und die der Untersagung zugrundeliegende Unzuverlässigkeit mit Tatsachen begründet wird, die nach der Freigabe eingetreten sind.

    Damit wird zugleich aber auch deutlich, dass sich die Regelungswirkung des § 12 S. 2 GewO in dieser eng begrenzten Ausnahme zu § 12 S. 1 GewO (letzterer ja wiederum schon Ausnahme zu (u.a.) § 35 Abs. 1 GewO) erschöpft (so jedenfalls andeutend, aber offengelassen durch BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 9).

  • VG Berlin, 06.02.2024 - 4 K 541.22

    Verfahren zur Wiedergestattung eines untersagten Gewerbes; Entbehrlichkeit des

    Die Gesetzänderung führt dazu, dass aus der insolvenzgerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung nicht mehr pauschal auf geordnete Vermögensverhältnisse geschlossen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - BVerwG 8 B 70.16 - BeckRS 2017, 139063; OVG Münster, Beschluss vom 16. September 2015 - 4 B 333/15 - juris, Rn. 11; VG Bremen, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 K 146/18 (PKH) - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar angesprochen, dass die Möglichkeit bestehe, die Wiedergestattung unter Nebenbestimmungen zu erteilen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 a.a.O.).

  • VG München, 23.06.2021 - M 16 E 21.1758

    Anordnung einer Gewerbeuntersagung bleibt trotz Insolvenzverfahrens rechtmäßig

    Die Vermögensverhältnisse des Schuldners sind in diesem frühen Stadium noch nicht in vergleichbarer Weise geordnet wie im Fall eines angenommenen Schuldenbereinigungsplans, einer außergerichtlichen Tilgungsvereinbarung oder einer am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgenden Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO alter Fassung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Findet vorliegend schon § 12 Satz 1 GewO keine Anwendung, so gilt dies auch und erst Recht im Hinblick auf die in der Rückausnahme des § 12 Satz 2 GewO zu § 12 Satz 1 GewO (vgl. BVerwG, B.v.21.12.2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 9 m.w.N.) geregelte Freigabe der selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO.

  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 38.17

    Begrenzung der EEG -Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung des Gesetzes

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2017 - 10 B 10.16 - Buchholz 355 RDG Nr. 53 Rn. 3 m.w.N., vom 15. Dezember 2017 - 10 B 12.17 - juris Rn. 4 und vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 19.02.2019 - 1 A 154/18

    Grundwasserentnahmeentgelt; Erklärungspflicht; Schätzung; Berücksichtigung

    (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.10.2016 - 1 A 188/15 -, Juris, Rdnr. 37 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 8 B 70/16 -, Juris; siehe im Weiteren ständige Rechtsprechung: BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff).
  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 C 21.1940

    Streitwert bei erweiterter Gewerbeuntersagung

    Der Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte ist ein ähnliches Vorgehen zu entnehmen (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 8 B 70.16 - hinsichtlich des Streitwerts abrufbar unter www.bverwg.de; SächsOVG, B.v. 8.3.2021 - 6 A 1268/18 - juris; OVG LSA, B.v. 2.11.2020 - 1 M 109/20 - juris; OVG NW, B.v. 12.8.2019 - 4 E 609/19 - juris; OVG Saarl, B.v. 14.3.2018 - 1 A 386/16 - juris).
  • VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist die Klägerin darlegungspflichtig (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70/16 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 03.06.2020 - 8 B 14.20

    Anspruch auf Auskehr der bei der Veräußerung von Grundstücken erzielten Erlösen;

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.05.2023 - 22 C 23.124

    Bestimmung des Streitwerts bei Klage gegen Gewerbeuntersagung

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