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   BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 71.13   

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https://dejure.org/2014,13984
BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 71.13 (https://dejure.org/2014,13984)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 8 B 71.13 (https://dejure.org/2014,13984)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 8 B 71.13 (https://dejure.org/2014,13984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 und 7; HeimG a. F. §§ 5, 17; WBVG § 18; SGB XI §§ 75, 88; HGBP § 18
    Heimrecht; Heimaufsicht; Heimträger; Einrichtungsträger; Pflegeversicherung; Leistungsempfänger der Pflegeversicherung; Heimvertrag; Rahmenvertrag; Regelleistung; Zusatzleistung; Gesetzgebungskompetenz; Gesetzgebungsbefugnis.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 und 7
    Einrichtungsträger; Gesetzgebungsbefugnis; Gesetzgebungskompetenz; Heimaufsicht; Heimrecht; Heimträger; Heimvertrag; Leistungsempfänger der Pflegeversicherung; Pflegeversicherung; Rahmenvertrag; Regelleistung; Zusatzleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 SGB 11, § 88 Abs 1 S 1 SGB 11, § 88 Abs 1 S 2 SGB 11, § 117 Abs 1 SGB 11, § 9 Abs 1 Nr 3 BetrPflG HE
    Umfang des Aufsichtsrechts der Heimaufsichtsbehörden über Heimträger

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung der Heimaufsichtsbehörde vom Landesgesetzgeber zur Überwachung der Einhaltung von Regelungen der Pflegeversicherung durch die Heimträger

  • rewis.io

    Umfang des Aufsichtsrechts der Heimaufsichtsbehörden über Heimträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung der Heimaufsichtsbehörde vom Landesgesetzgeber zur Überwachung der Einhaltung von Regelungen der Pflegeversicherung durch die Heimträger

  • datenbank.nwb.de

    Umfang des Aufsichtsrechts der Heimaufsichtsbehörden über Heimträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berechnung von Zusatzleistungen durch ein Heim

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heimaufsicht erstreckt sich auch auf Beachtung der spezifisch sozialrechtlichen Bestimmungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 667
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.06.2010 - 8 C 24.09

    Heimvertrag, Heimentgelt, Beendigung, Fortzahlungsklausel, Fortgeltungsklausel,

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 71.13
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass § 17 Abs. 1 HeimG sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Heimträgers nach dem Heimgesetz der aufsichtsrechtlichen Überwachung unterwirft (Urteil vom 2. Juni 2010 - BVerwG 8 C 24.09 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 11 Rn. 32) und dass dies auch die Pflichten des Heimträgers zur gesetzeskonformen Gestaltung der Heimverträge umfasst (a.a.O. Rn. 31).

    Die Durchsetzung der heimrechtlichen Pflichten soll daher nicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung durch die Bewohner überlassen werden, die häufig unter altersbedingten Einschränkungen leiden oder von Behinderungen betroffen sind (Urteil vom 2. Juni 2010 a.a.O. Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 71.13
    Angesichts dessen kann auch der Ansicht nicht gefolgt werden, eine Beschränkung der vorherigen Reichweite der Heimaufsicht ergebe sich - unausdrücklich - jedenfalls aus der verbraucherschutzrechtlichen Gesamtkonzeption des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (so aber offenbar VGH Mannheim, Urteil vom 9. Juli 2012 - 6 S 773/11 - GesR 2012, 738 = NVwZ-RR 2013, 151).
  • VGH Hessen, 24.03.2015 - 10 A 272/14
    Die Klägerin trägt vor, die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71/13 - (juris) und die Aussagen des beklagten Landes könnten nicht überzeugen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71/13 -, der das Senatsurteil vom 8. August 2013 - 10 A 902/13 - (Wäschekennzeichnung) betrifft, entschieden, Bundesrecht hindere nicht, dass der Landesgesetzgeber die Heimaufsichtsbehörde dazu ermächtigt, die Einhaltung von Regelungen der Pflegeversicherung - unter Einschluss von Festlegungen in Rahmenverträgen nach § 75, § 88 SGB XI - durch die Heimträger zu überwachen und gegen Verstöße einzuschreiten (juris, Rdnrn. 3 ff.).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71/13 - (juris, Rdnrn. 3 ff.) u.a. ausgeführt:.

    Der beschließende Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 8. August 2013 auch - ebenfalls bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht - entschieden, dass die Heimaufsichtsbehörden des Landes berechtigt sind, Verpflichtungen der Heimbetreiber, die sich aus dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen ergeben, im Einzelfall festzustellen und - falls erforderlich - durch heimordnungsrechtliche Anordnungen durchzusetzen (Hess. VGH, Urteil vom 8. August 2013, a.a.O., Rdnr. 36 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2014, a.a.O., Rdnrn. 3 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16

    Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre

    Ein Kompetenzkonflikt liegt hierin nicht begründet; vielmehr stehen die beiden Regelungsmaterien selbständig nebeneinander (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.05.2014 - 8 B 71.13 -, NZS 2014, 667 Rn. 5 ff.; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 10.12.2007 - 6 S 1238/05 -, juris Rn. 24 f.) und müssen die Betreiber stationärer Einrichtungen im Sinne des WTPG, die zugleich zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI sind, beide Regelwerke beachten.

    Andernfalls wäre nicht verständlich, weshalb § 117 Abs. 1 SGB XI anordnet, dass die Landesverbände der Pflegekassen mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Überprüfung der Pflegeeinrichtungen eng zusammenarbeiten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.05.2014 - 8 B 71.13 -, NZS 2014, 667 Rn. 6; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 10.12.2007 - 6 S 1238/05 -, juris Rn. 24 f. zum Verhältnis zwischen dem früheren § 7 Abs. 3 HeimG und § 85 Abs. 6 Satz 1 SGB XI).

  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 B 36.15

    Auslegung des Hessischen Rahmenvertrages über die vollstationäre Versorgung;

    Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71.13 - (juris Rn. 13) hingewiesen.

    Schließlich ergibt sich auch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, soweit die Klägerin erneut die Frage aufwirft, ob die Heimaufsichtsbehörden aus bundesverfassungsrechtlicher Sicht befugt sein können, Verpflichtungen des Heimträgers durchzusetzen, die sich - und nur darauf kommt es hier an - aus dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ergeben, denn dazu ist in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 (a.a.O.) alles gesagt.

  • BGH, 23.07.2020 - III ZR 66/19

    Erfolglose Klage der Trägerin eines Pflegeheims gegen den beklagten Freistaat auf

    Die Erstreckung der Heimaufsicht auf die Sicherung von Pflichten, die dem Heimträger gegenüber den Heimbewohnern nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch obliegen, beruht auf der Erwägung, die Position der oft unter altersbedingten Einschränkungen oder Behinderungen leidenden Heimbewohner angesichts ihrer wirtschaftlichen Unterlegenheit und ihrer strukturellen Abhängigkeit vom Heimträger zu stärken und sie nicht auf eigene Rechtsverfolgung und -verteidigung zu verweisen (BVerwG, NZS 2014, 667 Rn. 6, 9; VGH Baden-Württemberg, PflR 2012, 666, 670).
  • BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19

    Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die

    Die Materien sind jedoch verzahnt und ergänzen einander (vgl. zum Heimgesetz des Bundes: BT-Drs. 14/5399 S. 15 f., 26, 32 f.; zur Heimaufsicht: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71.13 - Buchholz 451.45 HeimG Nr. 12; § 74 Abs. 2 Satz 3 SGB XI zur Kündigung des Versorgungsvertrages, wenn dem Träger der Pflegeeinrichtung nach den heimrechtlichen Vorschriften die Betriebserlaubnis entzogen oder der Betrieb der Einrichtung untersagt wird; § 117 SGB XI zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden).
  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

    Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Träger der Kindertagesstätte und den Erziehungsberechtigten der Kinder sind somit gemäß § 307 BGB unwirksam (vgl. analog zum "Heimvertrag" : BGH , Urteil vom 12.05.2016, Az.: III ZR 279/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 944 ff.; BVerwG , Beschluss vom 28.05.2014, Az.: 8 B 71/13, u.a. in: BtPrax 2014, Seiten 238 f.; BVerwG , Urteil vom 02.06.2010, Az.: 8 C 24/09, u.a. in: BtPrax 2011, Seiten 30 ff.; VerwGH Baden-Württemberg , Urteil vom 09.07.2012, Az.: 6 S 773/11, u.a. in: NVwZ-RR 2013, Seiten 151 f. ).
  • VG Oldenburg, 07.02.2017 - 7 B 6714/16

    Arbeitskleidung; Demenzzentrum; Desinfektion; Infektionsschutz; Pflegeheim;

    In der Rechtsprechung ist insoweit geklärt, dass § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) Anordnungen in Bezug auf sämtliche gesetzliche und vertragliche Pflichten des Heimträgers gegenüber den Heimbewohnern zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 8 C 24.09 - juris, Rn. 32; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 8 B 71.13 - juris, Rn. 5).
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