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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 8 B 721/05   

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https://dejure.org/2005,6781
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 8 B 721/05 (https://dejure.org/2005,6781)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.04.2005 - 8 B 721/05 (https://dejure.org/2005,6781)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. April 2005 - 8 B 721/05 (https://dejure.org/2005,6781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Melderechtliche Verpflichtung zur Auskunfterteilung über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit; Möglichkeit, melderechtliche Verpflichtungen durch Ordnungsverfügungen mit Zwangsgeldandrohung durchzusetzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2940
  • DÖV 2005, 745
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06

    Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen

    Die Darlegungen in den angegriffenen Entscheidungen, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen und insbesondere auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt ist (vgl. ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2005 - 8 B 721/05 -, NJW 2005, S. 2940 f.), berücksichtigen die grundrechtlichen Belange des Beschwerdeführers in angemessener Weise und sind daher frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05

    Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Schätzungen zufolge ist von dieser Gesetzesänderung eine große Zahl in Deutschland lebender und hier eingebürgerter Personen betroffen, die, wie die Antragstellerin, nach der hiesigen Einbürgerung ihre frühere ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag zurückerworben haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2005 - 8 B 721/05 -, JURIS; Uslucan, ZAR 2005, S. 115).
  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

    Sofern eine Ausweisung in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens eingreift, richtet sich ihre Überprüfung nach den Verhältnissen in der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung des EGMR, vgl. zuletzt Urt. v. 28.06.2007, 31753/02 [Kaya], InfAuslR 2005, 325).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 16 A 631/12

    Bestehen eines Prüfungsrechts der Meldebehörde bei Zweifeln an der

    Zu Letzterem vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2005 - 8 B 721/05 -, NJW 2005, 2940 = juris, Rn. 4; vgl. auch Medert/Süßmuth, a.a.O., § 11 MRRG Rn. 32.
  • VG Ansbach, 08.11.2005 - AN 15 S 05.03279

    Verlust der durch Einbürgerung erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft durch

    Im Übrigen ist zu beachten, dass die dem Antragsteller auferlegte Pflicht, sich bei der Antragsgegnerin als Meldebehörde zu melden, keine unverhältnismäßigen Aufwendungen vom Antragsteller verlangt (vgl. OVG für Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.4.2005, Az.: 8 B 721/05 = NJW 2005, 2940).
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