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   FG Berlin, 29.03.2004 - 8 B 8204/03   

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https://dejure.org/2004,18113
FG Berlin, 29.03.2004 - 8 B 8204/03 (https://dejure.org/2004,18113)
FG Berlin, Entscheidung vom 29.03.2004 - 8 B 8204/03 (https://dejure.org/2004,18113)
FG Berlin, Entscheidung vom 29. März 2004 - 8 B 8204/03 (https://dejure.org/2004,18113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung anteiliger negativer Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Rückwirkung einer Gesetzesänderung; Gewerbesteuerliche Behandlung der Mehrmütterorganschaft; Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Aussetzung der Vollziehung eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Abschaffung der Mehrmütterorganschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Thüringen, 16.08.2005 - I 595/02

    Aussetzung der Vollziehung: Abzug von Gewerbeverlusten bei

    Hier kann man geradezu von einer verbotenen Rückwirkung der geänderten Rechtsprechung - und folgerichtig von einer erlaubten Rückwirkung des Gesetzes - sprechen (anders offenbar Beschluss des FG Berlin vom 29. März 2004 8 B 8204/03, EFG 2004, 1145, das sich allerdings auch auf den Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 2003 BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, beruft).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 3815/01

    Verfahren

    Entsprechend hätten das Finanzgericht München mit Urteil vom 19.11.2003 7 K 3723/03, EFG 2004, 412 und das FG Berlin mit Beschluss vom 29. März 2004 8 B 8204/03, EFG 2004, 1145 zur Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Wiederherstellung der gewerbesteuerlichen Behandlung der Mehrmütterorganschaft entschieden.
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 6 V 32/04

    Ist § 20 Abs.1 Nr.4 und § 15 Abs.4 Satz 6 EStG in der Fassung des StVergAbG

    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (Bundesverfassungsgericht Urteil vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60, BVerfGE 12, 180, 186 und FG Berlin Beschluss vom 29. März 2004 8 B 8204/03, EFG 2004, 1145).
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