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   BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99   

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https://dejure.org/1999,10362
BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99 (https://dejure.org/1999,10362)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 8 B 87.99 (https://dejure.org/1999,10362)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 8 B 87.99 (https://dejure.org/1999,10362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Berücksichtigung eines mitwirkende Sorgfaltspflichten Verschuldens oder einer Mitverursachung der bewilligenden Behörde wegen Verletzung eigener Sorgfaltspflichten im Rahmen der Rücknahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99
    Danach ist die Rückforderung einer durch Bewilligungsbescheid gewährten Zuwendung zwar nur zulässig, wenn zuvor oder zumindest gleichzeitig der rechtswidrige Bewilligungsbescheid zurückgenommen wird (stRspr; vgl. u.a. das von der Beschwerde genannte Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 79.82 - Buchholz 451.90 Nr. 52 S. 84).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99
    Sie ist an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und kann sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen, sondern muß darauf achten, daß öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (stRspr, vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 ).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hätte (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 S. 1 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

    Das gilt umso mehr, als sich Behörden untereinander grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen können (BVerwG, Beschl. v. 29. April 1999, 8 B 87/99, [...] Rdn. 4), zumal ein Vertrauen der Beklagten vor dem Hintergrund, dass die Klägerin wiederholt auf die Wiederaufnahme einer subventionsgerechten Nutzung drängte, ohnehin nicht schutzwürdig wäre.

    Die Annahme einer Verwirkung scheitert schon daran, dass die Klägerin auf das Behaltendürfen der Subvention nicht vertrauen durfte (vgl. auch BVerwG NVwZ 2002, 485; Beschl. v. 29. April 1999, 8 B 87/99, [...] Rdn. 4).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Vielmehr ist sie an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden; dieser Grundsatz hat Vorrang vor einem möglicherweise bestehenden Vertrauensschutz (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 ; Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 8 B 87.99 - VwRR BY 1999, 290).
  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 136/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde ...)

    In der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 08.12.1965 - V C 21.64 - zitiert nach juris Rn. 26; Urteil vom 20.06.1967 - V C 175.66 - zitiert nach juris Rn. 19; Beschluss vom 29.04.1999 - 8 B 87/99 - zitiert nach juris Rn. 4; Urteil vom 27.04.2006 - 3 C 23/05 - zitiert nach juris; OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2011 - 2 A 10895/10 - zitiert nach juris Rn. 44) und Literatur (Sachs, in. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 48 Rn. 202; Müller, in: Beck"scher Online-Kommentar VwVfG, § 48 Rn. 104) wird die Ansicht vertreten, die Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 VwVfG (entspr. § 116 Abs. 4 LVwG) diene dem Vertrauensschutz und finde schon deshalb im Verhältnis zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung keine Anwendung.
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