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BVerwG, 09.07.1998 - 8 B 91.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründetheit der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Rechtsgrundsätzliche Klärung der Bedeutung des Parzellierungsvertrages eines Großparzellierers und der einzelnen Kaufverträge
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 15.12.1997 - 1 K 458/97
- BVerwG, 09.07.1998 - 8 B 91.98
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
- VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
Der Wert des Steitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens, insoweit unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Senats vom 9. Juli 1998 ( BVerwG 8 B 91.98 ), auf je 243.900 DM (= 300 DM/qm) festgesetzt.