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   BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05   

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BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05 (https://dejure.org/2006,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2006 - 8 B 91.05 (https://dejure.org/2006,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2006 - 8 B 91.05 (https://dejure.org/2006,1789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 97, 98; ZPO § 404a Abs. 4
    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des Sachverhalts durch den Sachverständigen; Ortsbesichtigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 97, 98
    Beweisaufnahme; Ermittlung des Sachverhalts durch den Sachverständigen; Ortsbesichtigung; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ortstermins zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens; Verwertbarkeit eines gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit verstoßenden Sachverständigengutachtens; Zweck der Beteiligung der Prozessparteien an einer Ortsbesichtigung durch einen ...

  • Judicialis

    VwGO § 97; ; VwGO § 98; ; ZPO § 404a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 97 § 98; ZPO § 404a Abs. 4
    Unverwertbarkeit des Gutachtens infolge fehlerhafter Parteiöffentlichkeit bei vorbereitender Ortsbesichtigung durch Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsgutachter: Parteiöffentlichkeit der Ortsbesichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertbarkeit von Sachverständigengutachten: Auch Ortsbesichtigungen sind parteiöffentlich! (IBR 2006, 424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2058
  • NVwZ 2006, 1194 (Ls.)
  • BauR 2006, 1451
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.03.1980 - II R 67/79

    Befangenheit eines Sachverständigen - Revisionsverfahren - Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Aus diesen Gründen entspricht es der heute herrschenden Meinung auch in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur, dass den Beteiligten auch bei den Ermittlungen des Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens ein Anwesenheitsrecht zusteht (vgl. die Nachweise bei Höffmann, a.a.O. S. 69; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, § 357 Rn. 6 und § 407a Rn. 15; ebenso für das finanzgerichtliche Verfahren BFH, Urteil vom 26. März 1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 = juris Rn. 12).

    Beides führt regelmäßig zur Unverwertbarkeit des Sachverständigengutachtens (Rudisile, a.a.O. Rn. 28; Geiger, a.a.O. Rn. 4; Redeker/von Oertzen, a.a.O. Rn. 2; Höffmann, a.a.O. S. 82; vgl. auch BFH, Urteil vom 26. März 1980, a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Die Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, dass die Vorinstanz durch einen die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in einer Entscheidung unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    Damit kann aber eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargelegt werden (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 11770/99

    Weinrecht; Bewertungsmerkmale von Qualitätswein; Sachverständiger;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Diese Vorschrift gilt zwar unmittelbar nur für Beweisaufnahmen durch das Gericht und nicht für die Ermittlung von Tatsachen durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens (Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 1 B 56.99 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 26 S. 1 ; OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 11770/99 - NVwZ-RR 1999, 808 = juris Rn. 32), sie ist aber auf Sachverhaltsermittlungen durch den Sachverständigen, insbesondere Ortsbesichtigungen, entsprechend anwendbar (Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Juli 2005, § 97 VwGO Rn. 7, 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 97 Rn. 1; Kuntze in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 97 Rn. 2; Geiger in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 97 Rn. 2; offen gelassen im Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O. S. 4 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91

    Anordnung des vollständigen Abrisses; Ermessenskriterien; Unsichere Bauruine;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Abgesehen von dem Sonderfall, dass der Beteiligte den Verstoß zwar rügt, das Ergebnis des Gutachtens inhaltlich aber nicht infrage stellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 3. Februar 1994 - 10 A 1149/91 - NVwZ-RR 1995, 247 ; Rudisile, a.a.O. Rn. 29) oder dass der Beteiligte auf die Einhaltung der Benachrichtigung nachträglich ausdrücklich oder konkludent durch rügelose Einlassung verzichtet (Höffmann, a.a.O. S. 81, Rudisile, a.a.O.; Kuntze, a.a.O. Rn. 3; Redeker/von Oertzen, a.a.O. Rn. 2; Geiger, a.a.O. Rn. 4), wird sich regelmäßig - ebenso wie bei der unterbliebenen Ladung eines Beteiligten zur mündlichen Verhandlung - nicht feststellen lassen, welches Ergebnis die Ortsbesichtigung bei Anwesenheit der Beteiligten gehabt hätte.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 1 B 56.99
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
    Diese Vorschrift gilt zwar unmittelbar nur für Beweisaufnahmen durch das Gericht und nicht für die Ermittlung von Tatsachen durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens (Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 1 B 56.99 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 26 S. 1 ; OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 11770/99 - NVwZ-RR 1999, 808 = juris Rn. 32), sie ist aber auf Sachverhaltsermittlungen durch den Sachverständigen, insbesondere Ortsbesichtigungen, entsprechend anwendbar (Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Juli 2005, § 97 VwGO Rn. 7, 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 97 Rn. 1; Kuntze in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 97 Rn. 2; Geiger in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 97 Rn. 2; offen gelassen im Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O. S. 4 f.).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Bei einer solchen Begutachtung gelten rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens genauso wie bei einer Beweisaufnahme durch das Gericht in der Verhandlung (vgl BVerwG Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91.05 - juris RdNr 5; OLG Zweibrücken Beschluss vom 2.3.2000 - 3 W 35/00 - juris RdNr 4; vgl zur Gleichsetzung der Tatsachenfeststellung durch das Gericht und durch Sachverständige im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit BVerwG Beschluss vom 18.3.2014 - 10 B 11.14 - juris RdNr 11; BFH Urteil vom 26.3.1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 - juris RdNr 12; BAG Urteil vom 28.3.1963 - 5 AZR 206/62 - juris RdNr 40; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl 2022, § 357 RdNr 1; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2015, § 357 RdNr 9; Schnapp in Erichsen/Hoppe/von Mutius, Festschrift für Christian-Friedrich Menger, 1985, S 557, 564 ff; kritisch: Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 29, 31) .
  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 10 M 12.268

    Kostenansatz; Erinnerung; unrichtige Sachbehandlung; Parteiöffentlichkeit;

    Die Regelungen von § 97 Satz 1 und 2 VwGO sind vielmehr auf Sachverhaltsermittlungen durch vom Gericht beauftragte Sachverständige, insbesondere Ortsbesichtigungen, entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 5).

    Denn im Hinblick auf ihr Recht nach § 97 Satz 2 VwGO, dem Sachverständigen Fragen zu stellen und ihm Hinweise zu geben, können die Beteiligten dazu beitragen, dass dem Gutachten eine zutreffende Tatsachenermittlung zugrunde liegt, und sich selbst einen persönlichen Eindruck von der Örtlichkeit verschaffen, um so eine ausreichende Grundlage für ihren Sachvortrag und die rechtliche Bewertung zu erhalten (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 5).

    Unterlässt es der Sachverständige, den Beteiligten die Teilnahme an einer von ihm zur Erstellung seines Gutachtens durchgeführten Ortsbesichtigung zu ermöglichen, so ist das gerichtliche Verfahren unabhängig davon fehlerhaft, ob dies auf der unterlassenen Anordnung des Gerichts nach § 404a Abs. 4 ZPO oder darauf beruht, dass der Sachverständige eine solche Anordnung missachtet hat (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 6).

    Der damalige Berichterstatter hat schließlich auch davon abgesehen, den Sachverständigen zur Wiederholung der Ortsbesichtigung in Anwesenheit der Beteiligten zu veranlassen (vgl. zur Möglichkeit, den Verstoß gegen § 97 VwGO dadurch zu heilen, BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 6).

    b) Angesichts der klaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit von § 97 VwGO auf Sachverständige und zur Handhabung von § 98 VwGO in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO bei der Besichtigung von Örtlichkeiten im Rahmen der Sachverhaltsermittlung durch den Sachverständigen (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 Az. 8 B 91/05 RdNr. 5) hat das Gericht auch offensichtlich gegen eindeutige Rechtsnormen verstoßen, indem es unterlassen hat, den Sachverständigen trotz gegebenen Anlasses nach § 98 in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO zur Beachtung von § 97 Satz 1 und 2 VwGO anzuhalten.

    Denn zum einen dient § 97 VwGO der Wahrung der Grundsätze des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und des fairen Verfahrens nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 5) und damit der Gewährleistung von Grundvoraussetzungen eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens.

    Zum anderen hat das Unterbleiben einer Anordnung nach § 98 VwGO in Verbindung mit § 404a Abs. 4 ZPO, die die Beachtung der Anforderungen von § 97 VwGO durch den Sachverständigen hätte gewährleisten können, aus diesem Grund auch die Unverwertbarkeit eines unter Verstoß gegen § 97 VwGO erstellten Sachverständigengutachtens zur Folge (vgl. BVerwG vom 12.04.2006 a.a.O. RdNr. 6).

  • BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14

    Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung;

    Hat ein Sachverständiger die Verfahrensbeteiligten unter Verstoß gegen § 97 Satz 1 VwGO nicht über bevorstehende Ortstermine zur Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für das zu erstellende Gutachten unterrichtet, so kann dieser zur Unverwertbarkeit des Gutachtens führende Mangel regelmäßig dadurch geheilt werden, dass die unterbliebene Beteiligung nachgeholt und ein ergänzendes Gutachten erstellt wird (im Anschluss an Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 5).

    Dies bezieht sich nicht nur auf Beweisaufnahmen durch das Gericht, sondern in entsprechender Anwendung auch auf die Ermittlung von Tatsachen durch Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens (Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 5 = NJW 2006, 2058 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 15 C 12.2250 - juris Rn. 11).

    Auch wenn die in diesem Zusammenhang von den Klägern vertretene Rechtsauffassung, eine Heilung des eingetretenen Verfahrensfehlers durch Nachholung der Beteiligung sei überhaupt nicht möglich, rechtlich fehlerhaft ist (Beschluss vom 12. April 2006, a.a.O., Rn. 6), liegt darin jedenfalls kein Verzicht auf das Rügerecht; einen solchen haben die Kläger auch im weiteren Verlauf des Verfahrens weder ausdrücklich noch konkludent erklärt.

    Vielmehr war die - bereits eingetretene - Unverwertbarkeit des Gutachtens entweder durch eine vollständig neue Begutachtung oder dadurch zu beheben, den Beteiligten in einem gerichtlichen oder von der Gutachterin anberaumten Termin auf dem Vorhabengrundstück die Gelegenheit einzuräumen, Bedenken und Anregungen vorzutragen, die im Rahmen eines ergänzenden Gutachtens zu verarbeiten gewesen wäre (Beschluss vom 12. April 2006, a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Das - aus Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131 ) - Prinzip des fairen Verfahrens (Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - NJW 2006, 2058) hinderte die Mitwirkung Dr. J.'s bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung über den Kläger nicht.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2009 - 19 W 66/08

    Sachverständigenablehnung: Unterlassen des Sachverständigen, den

    In einem derartigen Fall besteht gemäß §§ 492 Abs. 1, 357 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht der Parteien (Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 357 Rn. 1 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht NJW 2006, 2058 m.w.N.; abweichend OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354).

    Schließlich ist die Anwesenheit aller Beteiligten geeignet, einseitige Beeinflussungen des Sachverständigen auszuschließen (Bundesverwaltungsgericht NJW 2006, 2058 unter Hinweis auf Höffmann, Die Grenzen der Parteiöffentlichkeit, insbesondere beim Sachverständigenbeweis, 1989, S. 71).

  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

    Unterbleibt die Benachrichtigung der Parteien von der Ortsbesichtigung, führte dies regelmäßig zur Unverwertbarkeit des darauf basierenden Gutachtens und zur Erforderlichkeit einer verfahrensfehlerfreien Wiederholung der Beweiserhebung (BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 8 B 91/05, Rn. 6, juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 357 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 1541/05

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

    Wegen der in den Akten befindlichen sachkundigen Stellungnahmen des Beklagten bedarf es einer Verwertung des Gutachtens des Beigeladenen vom 25.2.2003 und seiner weiteren Stellungnahmen nicht, so dass auch die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob bei der Erstellung des Gutachtens ein Verstoß gegen § 97 VwGO vorgelegen hat, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91/05 -, BauR 2006, S. 1451, nicht weiter zu prüfen ist.
  • VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597

    Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine

    Vorliegend kann jedoch offen bleiben, ob in dem Vorgehen des Verwaltungsgerichts eine Verletzung der durch diese Vorschriften gewährleisteten Grundsätze des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens (vgl. BVerwG vom 12.4.2006 NJW 2006, 2058) zu sehen ist.
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 C 12.2250

    Beschwerde; Erinnerung gegen Kostenrechnung; Sachverständigenkosten;

    Unterbleibt die Benachrichtigung, führt dies regelmäßig zur Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 8 B 91/05 - BauR 2006, 1451).

    Ein Sachverständigengutachten, das ohne die gebotene Benachrichtigung der Beteiligten zu einem Ortstermin zu Stande gekommen ist, ist aber auch dann verwertbar, wenn die Ortsbesichtigung in Anwesenheit der Beteiligten wiederholt und das Sachverständigengutachten erforderlichenfalls ergänzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2006 a.a.O).

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 12 ZB 18.2462

    Ausschlussfrist für Kostenerstattungsansprüche

    Eine (vermeintlich) unrichtige oder unterbliebene Anwendung maßgeblichen Rechts begründet - mangels Aufstellens eines abweichenden Rechtssatzes - keine Divergenz (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 8 B 91/05 -, NJW 2006, 2058 Rn. 3; B.v. 5.12.2008 - 9 B 28/08 -, NVwZ 2009, 320 [321] Rn.13; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 159).
  • VG Hannover, 25.10.2006 - 12 B 6316/06

    Entstehung unzumutbarer Geräuschimmissionen für die Nachbarschaft durch eine

  • KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07

    Terminsgebühr: Erstattungsfähigkeit bei Teilnahme des Anwalts am Ortstermin

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2013 - 2 L 360/02

    Genehmigung der Neuanlage eines Friedhofs; Ausschluss der Beteiligten von der

  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05

    Kündigung; Diebstahl; eingeschränkte Schuldfähigkeit; Sachverständigengutachten;

  • OLG Nürnberg, 04.02.2019 - 2 W 2133/18

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 L 102/03

    Verfahrensmangel; Rüge in der nächsten mündlichen Verhandlung; schriftsätzliche

  • VG München, 04.08.2015 - M 1 SN 15.2511

    Kfz-Werkstatt; schädliche Umwelteinwirkungen; Interessenabwägung

  • AG Essen, 11.10.2013 - 17 C 137/12

    Verkehrsunfallgeschädigter muss sich für Kfz-Reparatur auf qualitativ

  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 10 B 06.3401
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2005 - L 8 B 91/05 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,99108
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2005 - L 8 B 91/05 AS (https://dejure.org/2005,99108)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2005 - L 8 B 91/05 AS (https://dejure.org/2005,99108)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - L 8 B 91/05 AS (https://dejure.org/2005,99108)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.12.1977 - L 1 Sb 5/75
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2005 - L 8 B 91/05
    Zwar entspricht es entgegen der Auffassung des SG in der Regel billigem Ermessen, die Kosten zu teilen, wenn sich - wie hier - der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, bevor die für eine Sachentscheidung notwendige Aufklärung des Sachverhaltes erfolgt ist und deshalb bezüglich der Erfolgsaussichten des Gerichtsverfahrens Ungewissheit besteht (vgl Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 8. Aufl. 2005, § 193 Rdnr 13; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - L 1 Sb 5/75, abgedruckt in Breith. 1978, S. 907 ff mwN).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2005 - L 8 B 91/05 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,98704
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2005 - L 8 B 91/05 AL (https://dejure.org/2005,98704)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.10.2005 - L 8 B 91/05 AL (https://dejure.org/2005,98704)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - L 8 B 91/05 AL (https://dejure.org/2005,98704)
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